Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin die Betreuerin für meine Mutter. Der Sachverhalt ist etwas komplexer. Da meine Mama ja "geistig" in der Lage ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2014
Ort: MOL
Beiträge: 15
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Ich bin die Betreuerin für meine Mutter. Der Sachverhalt ist etwas komplexer. Da meine Mama ja "geistig" in der Lage ist, die Wohnung zu kündigen: Kann sie es selber eigentlich machen, natürlich mit Unterschrift meines Stiefvaters (beide sind Mieter) oder ist trotzdem die Genehmigung des Gerichtes für die Kündigung notwendig (habe ich vorsorglich beantragt, da ich auch die Wohnungsangelegenheiten betreue). Aber bis ich die erhalte, dass dauert zu lange. Und die von mir ausgesuchte Wohnung (eigene, barrierefreie und betreut mit Anschluß an ein Pflegeheim) für meine Mutter wäre nur noch für einen begrenzten Zeitraum reserviert (14.10.). Mein Stiefvater hat ab 16.10.2014 eine neue Wohnung und Kündigungsfrist für die alte Wohnung sind nur 14 Tage (alter Ostmietvertrag). Nun muss ich aber noch die Entscheidung des Sozialamtes abwarten, ob die Wohnungsmiete für die neue Wohnung übernommen wird.... Ich möchte meine Mutter jetzt nach einem Aufenthalt in einem KH und Reha seit dem 7. März bis 22.10. nicht noch in die Verhinderungspflege geben. Mir rennt die Zeit davon. Ich habe mich schon in diversen Foren belesen, aber bin leicht verunsichert. was ich nun machen soll.
Das habe ich an die Rechtspflegerin geschrieben: Es besteht hier DRINGENDER Handlungsbedarf ihrerseits in der Eile der Beschlußfassung. Die neue Wohnung für meine Mutter wäre nur noch bis 14.10.2014 reserviert und ich habe eine 14 tägige Kündigungsfrist für die alte Wohnung in der .... (Termin.16.10.2014). Mein Stiefvater zieht ebenfalls am 16.10.2014 aus dieser Wohnung aus. Meine Mutter wird am 22.10.2014 aus der Reha entlassen, danach habe ich keine Wohnung für sie. Ich möchte sie ungern nach einem so langem Aufenthalt in Kliniken ungern nochmals in eine Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege geben. Ich möchte die ganze Wohnungsangelegenheit gerne so schnell wie möglich beenden, da ich meiner Mutter einen neuen Lebensabschnitt gestalten möchte. Ehrlich gesagt bin ich auch am Ende meiner Kräfte. Ich habe ab dem 13.10.2014 bis 24.10.2014 Urlaub und würde schon allein deswegen gerne den Umzug in die neue Wohnung in der ...... in Berlin vornehmen. Ich hätte sogar kurzfristig eine Umzugsfirma die den Umzug durchführen könnte. Danke für Eure Hilfe |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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GRUNDSÄTZLICH gilt, dass die Selbstvertretung des Betreuten durch ein Betreuungsverfahren nicht aufgehoben wird, es sei denn, es sind gesetzliche Begrenzungen beschlossen worden, wie etwa ein Einwilligungsvorbehalt. Bloss der liegt hier offenbar nicht vor.
Wenn deine Mutter also in der Lage ist, zu verstehen, was sie mit der Kündigung eines Mietvertrages und dem Abschluss eines neuen Vertrages unterschreibt - sog. Einwilligungsfähigkeit - brauchst du nicht zu handeln und also auch keine Genehmigung vom Gericht. Dann kann sie das selber machen. Um das hier im Forum zu beurteilen, solltest du noch den Zustand deiner Mutter beschreiben (dement? wie ausgeprägt?). Sollte deine Mutter sich selbst vertreten können, ist eine Rücknahme deines Genehmigungsantrages auf Wohnungskündigung beim AG fällig. Viel mehr Sorgen solltest du dir um das Sozialamt machen. Ich würde der zuständigen Mitarbeiterin auf den Sender gehen, damit die Kostenübernahme - darum gehts ja wohl - auf die Reihe kommt. Ich denke, da wäre ein persönlicher Kontakt angezeigter, als Schriftverkehr. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2014
Ort: MOL
Beiträge: 15
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Vielen Dank für die Auskunft! Ich muss eine kapitalbildende Lebensversicherung meiner Mutter in eine Bestattungsvorsorgeversicherung umändern, da sie sonst über die Grenze von 2.600 € des Schonvermögens kommt. (Sie hat noch eine Sterbefallversicherung mit der zusammen sind es 2900 €). Und dann würde sie nur ein Darlehen vom Sozialamt bekommen. Mit dieser Bestattungsvorsorgeversicherung kann sie bis 3000 € Schonvermögen behalten. Nun habe ich gleich die nochmalige Prüfung beim Soziamt beantragt. Da sie ja ab dem 16.10. durch den Auszug meines Stiefvaters die volle Miete der alten Wohnung angerechnet bekommen würde. Dafür habe ich die Kopie Mietvertrag meines Stiefvaters vorlegen müssen.
Am Montag habe ich einen Termin bei der Versicherung, um diesen neuen Vertrag abzuschließen, der Lebensversicherung habe ich schon die Auflösung mitgeteilt (Rückkauf veranlasst). Diesen Rückkaufswert, der ausgezahlt wird, muss ich aber fest bei einem Bestattungsunternehmen für die Bestattung schon hinterlegen. In der Police ist schon ein Bestattungsunternehmen festgelegt welches mit der Bestattung beauftragt wird, dass macht das ganze einfacher und gleichzeitig ist dann auch alles schon abgesichert und mann muss sich um die Kosten als Angehöriger keine Sorgen machen. Klar ist das recht seltsam, dass ich mich mit meiner Mama über solchen Angelegenheiten zu unterhalten, aber auch das gehört dazu... Meine Mutter ist bei klarem Verstand und kann ihren eigenen Willen auch formulieren ergo an ihrem geistigen Zustand hat sich während der Dauer des Krankenhausaufenthaltes nichts geändert. Ich werde morgen sowieso nochmal mit der Rechtspflegerin telefonieren und den Sachverhalt nochmal klären. Auch beim Sozialamt werde ich noch einmal Druck machen. Schließlich ist in der Entscheidung für die Wohnung ja auch ausschlaggebend, dass eine Unterbringung im Pflegeheim wesentlich teurer ist, als wenn sie in einer eigenen Wohnung untergebracht wird. (Übrigens hat das Gesundheitsamt nach einer Prüfung der Unterlagen schon die neue barrierefreie Wohnung befürwortet und das ganze auch dem Soziamt so mitgeteilt). Meine Mutter hat Pflegestufe 1, wegen ihrer körperlichen Einschränkungen. Ihren Alltag möchte sie aber noch soweit wie möglich allein bestreiten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit der notwendigen Unterstützung durch einen Pflegedienst. Und ihren Willen akzeptiere und respektiere ich auch und setze mich auch bei den Behörden dafür ein und unterstütze sie nach Kräften! Ich hoffe ich schreibe hier nicht allzu verwirrend, ich bin ein Neuling in Sachen Betreuung. Ich danke schon mal für die tolle Unterstützung hier im Forum
Geändert von Lumama (12.10.2014 um 08:53 Uhr) |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Na dann bist du das Problem, was die Wohnungskündigung betrifft schon los.
Setz n Kündigungsschreiben auf, lass es sie unterschreiben und das wars. Viel Erfolg bei alledem. Gr. Rudi
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