Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung durch Betreute selbst im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine Betreute ist geschäftsfähig und es besteht kein EV. Der Aufgabenkreis beinhaltet die Wohnungsauflösung. Kann meine Betreute die Wohnung ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
meine Betreute ist geschäftsfähig und es besteht kein EV. Der Aufgabenkreis beinhaltet die Wohnungsauflösung. Kann meine Betreute die Wohnung selbst kündigen so das ich die Genehmigung nicht einholen muss? |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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Guten Morgen,
was sollte denn gegen eine Kündigung durch deine Betreute sprechen. Die Betreuung schränkt ja eben nicht die Geschäftsfähigkeit ein, von daher steht einer Kündigung wohl nichts im Wege. Gruß, Andreas
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