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Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankkonten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, im nächsten Jahr soll der Staat ja prüfen können, ob und wo jemand Konten hat. Das könnte doch für ...


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Alt 10.12.2004, 22:36   #1
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bankkonten

Hallo,

im nächsten Jahr soll der Staat ja prüfen können, ob und wo jemand Konten hat.

Das könnte doch für alle Betreuer interessant sein (falls das Finanzministerium oder Finanzamt Auskunft gibt), mal alle Betreuungsfälle prüfen zu lassen. Bin überzeugt, dass sich da noch einiges findet.

Gruss

Andreas
 
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Alt 13.12.2004, 09:12   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Popanz

Hallo Andreas,

entweder bin ich zu naiv oder mir fehlt die Phantasie, dass sich aus der Überwachung oder Kontrolle des Finanzamtes für BetreuerInnen oder Betreute sich plötzlich Schwierigkeiten ergeben.

Der Betreuer musste bisher das Vermögen der Betreuten gegenüber dem Gericht offenlegen. Da fällt mir ein kurzer Schriftwechsel vom 27.06. d.J. hier im Forum ein unter dem Stichwort Versicherung. Da schrieb ein Gast, wie man sich auf Kosten des Betreuten bereichern könnte. War auch so eine wilde Phantasie.

Gewiss mag es Machenschaften durch Betreuung geben und ob das Finanzamt das zukünftig eher als bisher mitbekommt, mag ich bezweifeln. Die Fremdkonten laufen auf die Namen der Betreuten. Die BetreuerInnen haben lediglich ein Zugriffsrecht. Zinseinkünfte jenseits der Freigrenze wurden auch bisher automatisch abgeführt. Wo ist das Problem?

Ich halte es für eine Farce, das Finanzamt und das Bankgeheimnis, wie schlimm. Hat sich je einer Gedanken darüber gemacht, wie die Industrie mit payback-Karte an den Kunden verdient und sie durchleuchtet bis auf die Größe des Pkws (Normal oder Super), die Größe der Unterhose und die Häufigkeit der gekauften Kondome. Privatsphäre beim Einzelhandel - Fehlanzeige. Das ist wirklich bedenklich - big brother watching you.

In diesem Sinn
Heinz
 
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Alt 13.12.2004, 13:19   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bankkonten

wusste ich es doch - da war noch was...

Du meintest, der Betreute hat Vermögen, ohne das der Betreuer was weiß - na und? Zum einen hat der/die BetreuerIn bisher ja auch schon im Rahmen der Vermögenssorge alle Möglichkeiten, Auskünfte von den Geldinstituten zu erhalten. Mit dem Ausweis und einer Anfrage bei sämtlichen Geldinstituten waren die meisten Anlagen offenbar. Und Betreute mit Konto in der Schweiz, Lichtenstein oder Luxenburg sind für unsereins doch eher selten. Da sind Steuerberaten und Anwälte involviert.

Hat das Gericht Anlass zur Annahme, da ist wirklich Geld vorhanden, wird oder wurde ein Ergänzungsbetreuer benannt. Sich an den Betreuten zu bereichern oder aber das Vermögen zugunsten der Betreuten mit unlauteren Mitteln zu vermehren, ist relativ schwierig und vor allem mit einem enormen Risiko für BetreuerInnen verbunden. Die Existenzgrundlage ist schnell dahin und ohne weiteres einen neunen Job im sozialen Bereich zu erhalten ist auch nicht mehr.

Und bei wirklich Vermögen hatte der/die Betreute ein Interesse, von der gesetzlich begrenzten Vergütung ausgenommen und prozentual betreiligt zu werden. Wurden oder werden die Einkünfte verschwiegen, war auch bisher schon die Steuerfahndung sehr erfinderisch.

Wer also das in der Regel eher mikrige Ersparte für den/die Betreute effizient vermehren will, muss sich schon was einfallen lassen. Und nicht jede Geldanlage ist müdelsicher. Da hat die Rechtspflegerin auch noch mitzureden.

In diesem Sinn können wir glaube ich getrost der Kontrolle des Finanzamtes in welcher Hinsicht auch immer entgegensehen, da wird sich m.E. gar nicht ändern.
Heinz
 
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Alt 13.12.2004, 19:14   #4
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bankkonten

Hallo,

da scheint mein Posting völlig falsch rübergekommen zu sein.

Ich meinte: bisher konnte ein Betreuer ja nicht jede Bank abklappern, vor allem nicht in größeren Städten. Oder wenn der Betreute früher in eier anderen Stadt wohnte.

Nun gibt es ja genug Betreute, die aus gesundheitlichen Gründen gar keine Auskunft mehr geben können. Z. B. bei Zustand nach Schlaganfall.

Und ich sehe es durchaus nicht als meine Aufgabe an, dieses Vermögen zu ignorieren. Es gibt schon genug Menschen, die den Staat ausnutzen. Wenn dann doch noch Geld entdeckt und dem Staat zugeführt wird oder dem Betreuten, dann ist das doch in Ordnung.

Andernfalls behalten die Banken nach Ablauf aller Fristen die Gelder. Muss doch nicht sein.

Gruss

Andreas
 
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Alt 13.12.2004, 20:03   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard stille Reserven

Hallo Andreas,

ist mir so noch nicht untergekommen - liegt vielleicht auch daran, dass mein Klientel recht ortsansässig ist - Obdachlose, Heimbewohner. Da frage ich mich nicht mehr, ob denn noch irgendwo was liegt.

Jüngst erst eine Betreuung eines Heimbewohners übernommen, der ein halbes Jahr vor Heimaufnahme selbst 12tsd Euro abgehoben und durchgebracht hat. Mit dem Sozialamt liege ich jetzt noch im Klinch von wegen Pflegekosten seit Aufnahme.

In der Regel geben die filialreichen Geldinstitute bereitwillig Auskunft. Und bei Zugezogenen kann man ja dann noch die lokalen Sparkassen oder dergleichen anschreiben. Also wie gesagt, große Erkenntnisse verspreche ich mir durch diese Änderung nicht. Anders ist es natürlich bei dem Klientel, wo bekanntermaßen der Lebensstandard recht hoch war.
Da gibt es aber in der Regel auch Angehörige, Erben und dgl. Da bestehen aber gewiss Anhaltspunkte auf stille Reserven. Schön oder abenteuerlich, wenn du solche Betreute hast?!

Wohl denn
Heinz
 
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Stichworte
bank, konto, kreditinstitut, sparkasse, vermögen

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