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GEZ- Schulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ- Schulden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, hab´seit einiger zeit eine weitere Betreuung erhalten. Folgendes problem tut sich auf... Der Betreute steht seit 1968 unter Betreuuung, ...


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Alt 17.07.2007, 11:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
Standard GEZ- Schulden

Hallo,
hab´seit einiger zeit eine weitere Betreuung erhalten. Folgendes problem tut sich auf...
Der Betreute steht seit 1968 unter Betreuuung, lebt alleine in seiner kleinen, bescheidenen Wohnung. Es bestehen ca 1500,- € Schulden bei der GEZ. Wie kann das sein, wenn er schon so lange unter Betreuung steht und dieser Aufgabenbereich schon immer vorhanden war? Der Betreute lebt von einer Minirente, welche nahe am Existenzminimum liegt. Den Vorschlag der Schuldnerberatung der Caritas, einen kleinen Teil von 250,-€ zu belgeichen, wurde abgelehnt.
Desweiteren besitzt er eine Lebensversicherung, welche ihm irgendeine Betreuerin aufgeschwatzt hat, gleichzeitig ist aber Wohngeld beantragt und genehmigt. Das ist meines Wissens nach eigentlich doch gar nicht möglich/ erlaubt, oder?
leider bin ich in Sachen Finanzen noch nicht so fit, hoffe also auf Eure Unterstützung.
Danke, viele Grüsse, Carola
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Alt 24.07.2007, 10:25   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Carola,

bei der GEZ dran bleiben und versuchen, einen Vergleich zu erreichen. Gleichzeitig sich mit vorherigem BetreuerIn verständigen, weshalb die Befreiung nicht beantragt wurde.

Wohngeld gibt es m.E. nicht mehr. Vielmehr gibt es bei Minirente ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Bedürftige über 65 oder Erwerbsunfähige. Wer zahlt die Beiträge für die Lebensversicherung? Für wen oder was ist sie gedacht? Wie hoch ist der Rückkaufswert? Für den Antrag auf ergänzende Sozialleistungen ist vorab ein solcher Vermögenswert zu versilbern, es sei denn das Gesamtvermögen des Betreuten samt Rückkaufswert und Guthaben Girokonto beträgt nicht mehr als 2600 Euro.
Für die Zukunft wäre vielleicht die Versicherung beitragsfrei zu stellen oder wenn es angebracht ist, zurück zu kaufen, um ggfls auch die GEZ zu tilgen.

Viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 25.07.2007, 20:01   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
Standard

Hallo Heinz,

mittlerweilen habe ich die Unterlagen erhalten und die diversen Stellen über den Betreuerwechsel unterrichtet, mit bitte um entsprechende Klärung.

Bezüglich des Wohngeldes habe ich in Erfahrung bringen können, dass dieses bis September genehmigt ist, Genehmigung liegt vor, und, die Lebensversicherung wird nicht hinzu gerechnet.

Von der Lebensversicherung habe ich leider "nur" die Police und warte nun auf deren Antwort.

Was die GEZ angeht: mein Vorgänger hatte über die Schuldnerberatung d. Caritas einen Vergleich vorgescchlagen, diesem wurde ich zugestimmt. Jetzt wurde mir von der Betratungsstelle geraten, die Angelegenheit auf sich Ruhen zu lassen. Hmm? Einen Betratungsschein zur Rechtsbeihilfe habe ich für diesen Fall vorliegen.

Danke für Deine Antwort,
Carola
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Alt 30.07.2007, 12:28   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 6
Standard

Hi,

zum Thema GEZ, wenn das Einkommen unterhalb der bekannten Freigrenzen liegt, würde ich die und auch alle anderen möglichen Forderungen nicht begleichen. (Ausnahme sind sogenannte deliktische Forderungen, also solche Foredrungen, die aufgrund von Straftaten entstanden sind)Die GEZ schreibt zwar dauernd Briefe, macht aber tatsächlich nichts, weil sie nichts machen kann, wenn das Einkommen gering genug ist.
Schulden bezahlen, obwohl der Betreute prinzipiell zahlungsunfähig ist, ist nur dann gestattet, wenn der Betreute dies, nach Aufklärung, ausdrücklich wünscht.
Die genaue Höhe der Pfändungsfreigrenzen sind zu googlen.
Wenn die Möglichkeit der Befreiung bestand und diese von einem Betreuer nicht durchgeführt wurde, so ist dieser selbstverständlich Erstattungspflichtig. Die Forderung ist durch den neuen Betreuer durchzusetzen. Ist dir das selbst zu schwierig, so kann jederzeit ein RA beauftragt werden. Das ist kein kann-Leistung sondern die Pflicht des Betreuers.

Viel Erfolg

Andreas
chaos-pilot ist offline  
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Alt 31.07.2007, 19:39   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
Standard

Hallo Andreas,

danke für die Antwort. Selbes hat mir der Herr der Schuldnerberatung auch mitgeteilt.
Was den "Fehler" einer meiner Vorgänger angeht, versuche ich gerade zu klären.

Gruss, Carola
Carola ist offline  
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Stichworte
betreuerpflichten, gez, schulden

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