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Zwangserkrankung mit Berührungsängsten durch Fremde und Wohnungskündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangserkrankung mit Berührungsängsten durch Fremde und Wohnungskündigung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ein Richter die Auflösung bzw Kündigung einer Wohnung anordnen, auch wenn dies nicht dem Wunsch und Willen des Betreuten ...


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Alt 16.10.2014, 01:35   #1
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Frage Zwangserkrankung mit Berührungsängsten durch Fremde und Wohnungskündigung

Kann ein Richter die Auflösung bzw Kündigung einer Wohnung anordnen, auch wenn dies nicht dem Wunsch und Willen des Betreuten entspricht und diesem bei Übernahme des Ausräumens durch Fremde die Dinge verloren gehen, da sie für ihn nicht mehr neutralisiebar sind?
Das kann doch nicht sein oder?
(Es handelt sich dabei um eine Wohnung, in der nur Möbel und Sachen, KLiedung stehen und die langfristig ausgeräumt werden soll, aber dies gelingt eben aufgrund verschiedener Faktoren nur sehr langsam.)
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Alt 16.10.2014, 22:18   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Ein Betreuungsrichter kann die Kündigung/Räumung einer Wohnung nicht anordnen, er ist gar nicht dafür zuständig, sondern der Rechtspfleger.
Der wiederum hat die Aufgabe, den Antrag des Betreuers, die Wohnung kündigen und aufzulösen zu dürfen, zu genehmigen.
Der Betreuer ist dann für die Kündigung und Auflösung der Wohnung zuständig.

Wenn ein Richter die "Auflösung/Kündigung" einer Wohnung anordnet, dann bestenfalls ein Zivilrichter im Rahmen einer Räumungsklage, wenn der Vermieter diese eingereicht hat.
Das hat aber mit Betreuung erst mal nichts zu tun.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 22.12.2014, 01:48   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.10.2014
Beiträge: 7
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Wie kann das Gericht jetzt schon einen Betreuer losschicken, wenn die Frist bis Ende des Jahres noch gar nicht abgelaufen ist? Der betreuungsabwendende Anwalt P sagt, dann muss ich eben einen anderen Betreuer noch schnell benennen bis nächste Woche, sonst kann er mir nicht helfen, dass man mich gegen meinen Willen in eine geschlossene Einrichtung bringt und mir meine Wohnungen wegnimmt, weil ich zu langsam bin mangels praktischer Unterstützung und der Legionellen die Wohnung Bezugs fertig zu machen.Wozu ist der Anwalt P eigentlich da wenn er nichts macht? Ich bekomme doch nicht einen zweiten Anwalt im Betreuungsverfahren vom Amtsgericht über Verhandlungskostenhilfe bewilligt und auch nicht zwischen Weihnachten und Neujahr selbst wenn ich tausend Euro hätte um einen Anwalt zu bezahlen. Ich wusste doch im Juni 14 nicht, dass Anwalt P mir gar nicht wirklich hilft.


Im Oktober 14 hat der betreuungsabwendende Anwalt P als Betreuer einen Anwalt G dem Gericht am Anhörungstag wegen eine Betreuung, die ich nicht haben möchte, weil ich keine brauche, benannt. Für den Fall dass die Richterin sich weiter auf die falschen Aussagen des Amtsarztes vom Bezirksamt stützt (der Amtsarzt mir immer alle Anträge ablehnt für praktische Hilfen um schneller zu sein , was mein Anwalt L seit 2012 in Gerichtsverfahren und Neueres in Widerspruchsverfahren führt). Richterin ignoriert dass der Amtsarzt mich vier Jahre nicht gesehen hat und nur fünf Mal mich gesehen hat vor vier Jahren. Meine Klinikbefunde mit teilweise neun Monate Aufenthalt und Atteste werden vom Amtsarzt als verniedlicht und falsch anerkannt* Nur seine Diagnose ist richtig, weil er mit mir 5 mal 10 Minuten gesprochen hat vor 4 Jahren. Er sagt, jeder der mir in meinen Wohnungsangelegenheiten hilft würde meine Erkrankung verschlimmern und deswegen muss mir mein freier Wille weggenommen werden, dass mir mein Besitz entwendet wird und ich in eine geschlossene Einrichtung gehe. Dieses Ziel verfolgt er seit fünf Jahren und macht ganz massive Betreuungsanregungen alle 2 Jahre. Sodurch* glaubt mir die Richterin nicht, dass ich alle 2 Jahre je wegen Sanierung und Mieterhöhung und zum Schluss wegen Abwasser Wasserschaden eine Wohnung auflösen und eine Wohnung bezugsfertig machen musste, weil der Amtsarzt sagt, das stimmt nicht. Das Gutachten was die Richterin bestellt hat, hat 52 Punkten falsch. Der Gutachter hat Rücksprache mit dem Amtsarzt gehalten und dadurch sind die falschen Fakten von der Amtsarzt Akte auch in das Gutachten geflossen. Ein Beispiel: Wahr ist : Durch meine Berührungsängste habe ich Probleme wenn jemand meine Sachen berührt. Ich bekomme sie denn dann kaum für mich wieder neutralisiert. Im Gutachten steht aber: Andere Leute müssen stets meine Sachen anfassen, damit ich sie überhaupt berühren kann. Im Gerichtsprotokoll* Oktober 14 wird ein Betreuer zum 11.Januar ohne erneute Anhörung losgeschickt (wenn ich nicht aus meiner Zwischenwohnung ausgezogen bin. Für die Einzugs Wohnung stelle ich gerade Prozesskostenhilfe für Rechtsanwalt K, weil keine Kostenübernahme für Legionellenfilter an Armaturen von der Haussanierung bezahlt werden und keine von der Hausverwaltung durchtzführende Hausstrang Sanierungsarbeiten weitergeführt wird. Der Vermieter reagiert einfach nicht und hat schon bereits sechs Klageverfahren vom Gesundheitsamt. Die meisten im Haus wohnenden sind nicht Immunkrank wie ich. Und die meisten konnten sich ihre Legionellenfilter selber bezahlen oder sind ausgezogen. Aber dennoch hat ein Drittel der Mieter auch schon Klage, damit Mietminderung veranlasst werden kann, eingereicht. Ich bin seit November 14 nicht mehr richtig von meinem Legionelleninfekt genesen..Dennoch versuche ich die Einzug Wohnung weiter bezugsfertig zu machen. Ohne fließendes Wasser ist für mich der Einzug mit Übernachtung später einfach nicht gegeben. Solange ich zwei Mieten bezahle, kann ich ja keine andere Wohnung anmieten. Wohnung 1 die Legionellen Wohnung, Wohnung 2 die aufzulösende* Wohnung wegen Abwasserschaden. In meiner Zwischenwohnung kann ich keine Miete mehr zahlen seit 6 Monaten. Denn hier hatte ich nur für 6 Monate Geld angespart und dachte, dass ich die praktischen Hilfen vom Amtsarzt bewilligt bekomme, und wusste nicht, dass in der Einzugs Wohnung ein Legionellenbefall kommen wird.

Das Amtsgericht hat dem Rechtsanwalt*P geschrieben, dass der benannte Betreuer G im Juli ins Ausland geht.Nun muss ich einen Betreuer X benennen bis Ende des Jahres aber niemand hat noch dies Jahr Zeit für ein Kennenlerntermin. Und der Anwalt sagt, dann muss ich mich mit einen übergestülpten Betreuer vom Gericht auseinandersetzen, der meine beiden Wohnungen kündigt und mich, wie es Amtsarzt möchte, behandelt. (eine geschlossene Einrichtung statt einer Wohnung ).Wie kann das Gericht jetzt schon einen Betreuer losschicken, wenn die Frist bis Ende des Jahres noch gar nicht abgelaufen ist? Der Anwalt P sagt, dann muss ich eben einen anderen Betreuer noch schnell benennen, sonst kann der Anwalt P mir nicht helfen. Wozu ist der Anwalt eigentlich da wenn er nichts macht? Wo werde ich am 1.1.15 sein? Kann ich das gerichtliche Protokoll u a. hier irgendwie reinstellen?
Gruss
friendlyhelp ist offline  
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Alt 22.12.2014, 11:56   #4
agw
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Zitat:
Kann ich das gerichtliche Protokoll u a. hier irgendwie reinstellen?
Nein das kannst du nicht.

Mir ist etwas unklar was jetzt eigentlich deine genaue Frage ist. Du hast doch offensichtlich schon eine Anzahl an Anwälten beschäftigt denen deine Unterlagen vorliegen und die sich ein genaues Bild von deiner Situation machen können.

Welche neuen Informationen zu deiner Betreuungsangelegenheit erwartest du dir denn von einem Internetforum dazu? Imre hat dir ja bereits Infos zu deiner Eingangsfrage gegeben.

Da deine Lage scheinbar sehr verwickelt ist macht es nur Sinn etwas dazu zu sagen wenn auch alle Informationen bekannt sind . Da ist m.E. ein Kontakt vor Ort am sinnvollsten. U.a. gibt es auch eine Beratung zur Betreuung bei deiner zuständigen Betreuungsbehörde, diese ist meist am Landkreis angegliedert.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 22.12.2014, 19:31   #5
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Wenn ich Legionellen höre, klingeln bei mir alle Alarmglocken ganz laut. Das ist nicht nur Eigengefährdung, sondern auch Fremdgefährdung!
__________________
Liebe Grüße, Velivar

__________________________________________________ ______
"Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!"
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Alt 27.12.2014, 22:41   #6
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Zitat:
Zitat von friendlyhelp Beitrag anzeigen
Er sagt, jeder der mir in meinen Wohnungsangelegenheiten hilft würde meine Erkrankung verschlimmern
Das stimmt zwar, aber die praktische Umsetzung dieser Ansicht würde m.E. auf eine Zwangsbehandlung hinauslaufen und die ist nicht erlaubt.

Hast du zur Zeit einen Betreuer?
Wenn du keinen Betreuer willst, wurde gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde eingelegt?
Hast du einen Arzt, der ggf. dem Gericht erklären kann, was eine Zwangsstörung ist und dass diese sich nicht auf die Fähigkeit auswirkt, einen freien Willen zu bilden?

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du zur Zeit mindestens zwei Wohnungen, evtl. sogar drei. Das geht ins Geld und du hast ja schon Mietschulden. Also ein unhaltbarer Zustand, in dem du dir selbst schadest und der für Außenstehende nicht nachvollziehbar ist. Mit einem freien Willen darfst du dir selbst allerdings schaden, das ist kein Grund für eine Betreuung. Aber was sind deine Alternativen? Warten, bis deine Wohnungen vom Gerichtsvollzieher geräumt werden? Dann kannst du deine Sachen auch wegwerfen. Wie würde es denn mit Einlagern deiner Sachen aussehen, während du versuchst, z.B. in einer Form des Betreuten Wohnens wieder auf die Beine zu kommen?

Frage an die Profis: Wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann der Betreute dann die Kündigung/Räumung einer Wohnung durch den Betreuer verhindern, indem er z.B. dem Vermieter gegenüber erklärt, nicht kündigen zu wollen?

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 28.12.2014, 18:55   #7
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Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen

Frage an die Profis: Wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann der Betreute dann die Kündigung/Räumung einer Wohnung durch den Betreuer verhindern, indem er z.B. dem Vermieter gegenüber erklärt, nicht kündigen zu wollen?

Lieben Gruß, Janina
Moin Janina

Wenn ein Betreuer die Wohnung eines Betreuten kündigen will, dann benötigt er die Genehmigung des Gerichtes. Die gibt es nur nach einer Anhörung der betreuten Person. Wenn diese gegen eine Kündigung der Wohnung ist, und dennoch die Kündigung genehmigt wird und die Rechtsmittelfrist zum Widerspruch nicht genutzt wird, dann gehe ich davon aus, dass die Entscheidung des Gerichtes höher steht, als der Widerspruch der betreuten Person bei dem Vermieter. Schließlich wurde ja die Möglichkeit der Rechtsmittel gegeben.

Mir ist allerdings kein Gerichtsurteil zu einer vergleichbaren Sache bekannt. Das wäre zumindest eine klarere Antwort auf Deine Frage.

MfG

Imre
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