Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten Morgen liebe Gleichgesinnte,
ich habe eben durch Zufall gehört, dass die Aufwandsentschädigung für eherenamtliche Betreuer auf 399 ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 50
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Hallo und guten Morgen liebe Gleichgesinnte,
ich habe eben durch Zufall gehört, dass die Aufwandsentschädigung für eherenamtliche Betreuer auf 399 Euro angehoben wurde. Nun wollte ich mal fragen ob das stimmt. Und wenn das stimmt, seit wann denn? Als ich letztes Jahr im Dezember meinen Antrag stellte erhielt ich noch die 323 Euro. Über eine Antwort freue ich mich. |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
ich verstehe Menschen nicht, die sich hier anmelden und einen Text tippen, anstatt eine Suchmaschine zu bemühen . Das dauert keine zwei Minuten, und dann findet man u. a. das hier:Aufwandspauschale ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß Andreas |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 50
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Sorry lieber AndreasLübeck,
ups, da habe ich wohl den Sinn eines Forums nicht verstanden... Aber wenn es dir zu lästig ist auf "dumme" Fragen zu antworten - ich zwinge keinem dazu :-) Meine eigentliche Frage (und das beantwortet mir keine Suchmaschine): Diese Regelung soll seit dem 01.08.2013 eingeführt worden sein LAUT SUCHMASCHINE. Das heißt, ab da an werden die 399 gezahlt oder ab da beginnt erst das Abrechnungsjahr für das die 399 Euro gezahlt werden? |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Alle ab dem 01.08.2013 fäligen Aufwandspauschalen sind mit 399 € zu berechnen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 50
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Danke Fara!!!
Das ist ja klasse. Ich erhielt letzten Dezember lediglich 323 Euro. Was mach ich da nun am Besten? |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.10.2014
Ort: Thüringen
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
auch ich habe im März! 2014 noch die "alte" Pauschale i.H. v. 326 Euro erhalten
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.10.2014
Ort: Thüringen
Beiträge: 5
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Tippfehler: natürlich meine ich 323 €. Man möge mir verzeihen.
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#8 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Höflich fragen, ob es sich um ein Versehen handelt?!
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