Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung für Änderung Versicherungsvertrag? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
mit der Bitte um Euren geschätzten Rat:
Habe die Betreuung eines geistig behinderten jungen Mannes übernommen. Bisherige Betreuerin ...
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Liebe Teilnehmer,
mit der Bitte um Euren geschätzten Rat: Habe die Betreuung eines geistig behinderten jungen Mannes übernommen. Bisherige Betreuerin war seine Mutter. Der Betreute ist vermögend, wechselte nun in eine stationäre Einrichtung, die er eben selbst finanzieren muss. Sein Vermögen schmilzt entsprechend. Die Mutter leitete nun, obwohl sie nicht mehr als Betreuerin tätig war, die Änderung einer Lebensversicherung ein. Dies halte ich für sehr sinnvoll. Hintergrund: Die LV wird vorzeitig in eine sofort beginnende Rentenversicherung umgewandelt. Dadurch erhält der Betreute eine lebenslange Rentenzahlung. Ohne diese Umwandlung hätte ich den Vertrag kündigen müssen, um das Kapital zu generieren. Dies wär mit finanziellen Verlusten verbunden gewesen. Die Versicherung verlangt nun meine Zustimmung. Meine Frage: Benötige ich die betreuungsgerichtliche Genehmigung? Schöne Grüße Klima |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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§ 1812 BGB.
Ja.
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