Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme ehrenamtliche Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo im Forum,
ich habe morgen beim Amtsgericht/Betreuungssachen meinen Termin zur Prüfung, ob ich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 1
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Hallo im Forum,
ich habe morgen beim Amtsgericht/Betreuungssachen meinen Termin zur Prüfung, ob ich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung in Frage komme. Hat jemand Tipps, worauf bei einem solchen Termin zu achten ist? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin moin
Kommt immer darauf an, wer zu betreuen ist, was für Aufgaben und Probleme anstehen und wie Du zu ihm/ihr stehst. Und natürlich auch, ob Du die Betreuung übernehmen willst. Sprich: Ob Du Dir das zutraust. Hier kommt es gerne zu fürchterlichen und gefährlichen Selbstüberschätzungen, insbesondere wenn man z.B als Angehöriger einen psychisch kranken Menschen rechtlich betreuen will. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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