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Belästigung durch Enkel der Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Belästigung durch Enkel der Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine vermögende, anfänglich demente, schlecht sehende 90 jährige Betreute (Vermögenssorge), deren einziger Verwandter noch ein Enkel (48 ...


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Alt 25.10.2014, 16:05   #1
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Registriert seit: 25.10.2014
Beiträge: 7
Standard Belästigung durch Enkel der Betreuten

Hallo,

ich habe eine vermögende, anfänglich demente, schlecht sehende 90 jährige Betreute (Vermögenssorge), deren einziger Verwandter noch ein Enkel (48 Jahre mit Insolvenzverfahren) ist.

Die Dame wohnt im Wohnheim. Verwahrgeld ist im Verwahrgeldpflegeheimkonto hinterlegt. Erfüllung Extrawünsche geregelt, Frisör und Fußpflege wäre über Pflegeheim vorhanden. Mit diesem Frisör ist die Betreute aber nicht zufrieden.
Die ältere Dame möchte weiterhin wie bisher 14 tägig zu ihrem Hausfrisör gehen, immer Donnerstag, gleiche Uhrzeit um die Kontakte weiterhin zu pflegen.
Früher wurde sie von ihrem verstorbenen Ehemann, oder dem Enkel gefahren und abgeholt.

Der Enkel fährt nun seit ca. 10 Wochen wieder mit seiner Oma zum Frisör und verlangt von mir, dass ich Bargeld zur freien Verfügung (bis 200,00 EUR) im Pflegeheim hinterlasse, für Frisör, Blumen für Friedhof, Kekse, Tanken usw. Am Anfang hat das wunderbar geklappt. Quittungen, Wechselgeld usw. lagen alles im Pflegeheim. Die ersten Male waren auch nur Quittungen vom Frisör und Bäcker vorhanden. Das wurde aber zunehmend erweitert, mit Tankquittung etc.
Die letzten Male aber, wurde sich kurzerhand sogar noch das Restgeld behalten und Quittungen für Tanken und Zigaretten hinterlassen.

Daraufhin habe ich Frisörgutscheine geholt, das Bargeld abgezogen und dem Enkel gebeten, seine gefahren Kilometer und sponstigen Auslagen die Oma betreffend in Vorkasse zu gehen und mir in Rechnung zu stellen. Gestern nun rief er wieder an, er hätte Montag Geburtstag und möchte mit der Oma Kuchen essen, Kaffee trinken und Blumen auf den Friedhof schaffen, kurzum den nachmittag mit ihr verbringen. Hat aber keine Geld, da es kurz vor Ende des Monats ist und erst Ende der Wochen Hartz IV kommt.

Ich erklärte ihm die Sache noch einmal mit dem fehlenden Restgeld und unzureichenden Quittungen und der Vorkasse.

Darauf folgte wieder der übliche abendliche Anrufterror und die SMS Beschimpfungen, ich wäre nicht ganz dicht im Kopf bei anderen Betreuern die erkennt, würde es keine Vorkasse geben und er würde mich sämtlicher Ämter entheben, zum Anwalt gehen usw.

Ich habe ihm heute noch einmal freundlich per SMS erklärt, das Wochenende ist, für was ein Betreuer zuständig ist, das es nur um Wohl und Wünsche der Oma geht, gern auch ein hauswirtschaftlicher Dienst für den Frisör genommen werden kann und ich mich bei Notwendigkeit an Ihn wende.

Meine Frage: Wie würdet ihr das handhaben mit dem Enkel? vor allem auch mit dem Geld?
Einerseits ist es gut, die Oma hat sozialen Kontakt. Ohne das Geld würde der Enkel sowieso nicht mehr zur Oma kommen.
Anderseits muss ich mir sowas von dem Enkel bieten lassen? Immer wenn ihm seine finanziellen Probleme einkommen, lässt er seinen Frust an mir ab, weil er nicht mehr an das Geld der Oma kommt.
Es kommen auch solche Aussagen wie: Bis Morgen 16:00 Uhr ist das Bargeld im Pflegeheim sonst.... (was ich natürlich nie gemacht habe)

Ich muss noch dazu erklären: Früher hat er sich auch immer Geld bei den Großeltern geborgt, ordentlich dokumentiert vom verstorbenen Ehemann der Betreuten, aber mit der Rückzahlung nicht so genau genommen, oder gar nicht zurück gezahlt.

Die Betreute äußert sich nur dahingehend, dass der Enkel nie mit Geld umgehen kann und er würde ja sowieso einmal alles erben. Sie bezieht auch keine Stellung, ob er das Restgeld behalten darf oder nicht.
Sie unterschreibt mir die Quittungen für Bargeld, etc. ohne Probleme.

Hat vielleicht noch jemand so einen Fall?

Vielen Dank im Voraus
Anja
Anja Sch. ist offline  
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Alt 25.10.2014, 17:13   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 9,632
Standard

Moin Anja

Wenn die Betreute so viel Geld hat, um sich die ganzen Sachen leisten zu können, dann ist es ja schon mal gut. Dann kann sie auch einigen Luxus haben.

Allerdings würde ich dem Enkel klare Grenzen setzen und Spielregeln vorgeben, wie er sich zu verhalten hat, sonst ist alles, was er für seine Großmutter tut und ausgibt geschenkt.

Wenn er meint, dass er mit seinen ungehobelten Umgangsformen mit Dir machen kann, was er will, dann lass ihn am ausgestreckten Arm verhungern.
Du bist für die Betreute da und nicht sein Spielball.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.

Geändert von Imre Holocher (26.10.2014 um 14:49 Uhr)
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.10.2014, 17:40   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.10.2014
Beiträge: 7
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Ich bin mir nur unsicher, wie ich es mit dem Geld mache.

Hinterlege ich es weiter im Pflegeheim und er nimmt es sich je nach Bedarf und Lust und Laune, oder kann ich das so mit Vorkasse lassen.

Kann man überhaupt Vorkasse verlangen?
Anja Sch. ist offline  
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Alt 25.10.2014, 18:19   #4
agw
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Beiträge: 4,995
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Hallo,

das ist sicherlich auch eine Frage was du unter vermögend verstehst.

Wenn die Betreute genügend Geld hat spricht doch nichts dagegen ihr Geld in der Einrichtung zur freien Verfügung monatlich zu überweisen.
Ich habe hier auch eine Betreute die monatlich 400 € auf ihr Barbetragskonto in der Einrichtung bekommt und wo das meiste an den Sohn geht. Wenn es ihr Spaß macht und ihr Wunsch ist spricht doch nichts dagegen.
Und die Verwendung des Barbetrages in der Einrichtung ist durch den Betreuer nicht zu belegen.

Es ist ja nicht deine Aufgabe für eine wundersame Geldvermehrung zugunsten der Erben zu sorgen.


Zitat:
Mit diesem Frisör ist die Betreute aber nicht zufrieden.
Die ältere Dame möchte weiterhin wie bisher 14 tägig zu ihrem Hausfrisör gehen, immer Donnerstag, gleiche Uhrzeit um die Kontakte weiterhin zu pflegen.
Das ist doch schön wenn deine Betreute klar äußert was sie möchte, ich würde mir sicherlich später auch nicht vorschreiben lassen wollen zu wem ich zum Haare schneiden gehe.


Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 25.10.2014, 18:39   #5
Ich bin neu hier
 
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Also Vermögend ist hier knapp vor dem 6 stelligen Bereich.

Du meinst also ich sollte im Pflegeheim den monatlichen Barbetrag hinterlegen, nur um den Enkel zu beruhigen und meine Nerven zu schonen. Der kann sich dann frei bedienen und sein Geld, etwas am Insolvenzverwalter vorbei, aufbessern.
Ich denke aber es passiert dann folgendes: Es fängt mit 200,00 EUR an und wird dann monatlich immer mehr an Geld was der Enkel haben möchte...

Im übrigen habe ich vorhin schon wieder eine Nachricht bekommen, wenn bis Montag keine Geld vorliegt, kommt er mit seinem Anwalt bei mir vorbei. Außerdem geht er nächste Woche zum Betreuungsgericht um die Betreuung aufheben zu lassen. Ich würde mich nicht um das Wohl der Oma kümmern.

Ich habe aber wie gesagt noch keine klare Äußerung von der Betreuten, dass es auch wirklich ihr Wunsch ist, dass sich der Enkel das Geld einstecken darf
Anja Sch. ist offline  
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Alt 25.10.2014, 21:29   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Anja,
wie lang würde das
Zitat:
Zitat von Anja Sch. Beitrag anzeigen
Also ... knapp vor dem 6 stelligen Bereich.
das denn reichen bei Ausgaben des Enkels wie Du sie grad beschrieben hast? Wenn noch lang genug, dann lass sie bestimmen was der Enklel für sie mit ihr ausgeben darf (wenn sie nicht raucht wär'n Kippen nicht dabei aus meiner Sicht). Ansonsten kann ich mich dem agw anschließen: Wir sind den Betreuten verpflichtet und nicht den Erben.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 26.10.2014, 07:50   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
Standard

Hallo Anja,

Zitat:
Im übrigen habe ich vorhin schon wieder eine Nachricht bekommen, wenn bis Montag keine Geld vorliegt, kommt er mit seinem Anwalt bei mir vorbei. Außerdem geht er nächste Woche zum Betreuungsgericht um die Betreuung aufheben zu lassen. Ich würde mich nicht um das Wohl der Oma kümmern.
Wenn alles so ist wie Du schreibst, würde ich mir da garkeine Sorgen machen. Und sowas wie zitiert, hieße bei mir: Bitte, keiner schreibt ihnen was vor. Sie können tun und lassen was sie wollen. Auch o.g. Personen oder Ämter aufsuchen.

Zitat:
Ich habe aber wie gesagt noch keine klare Äußerung von der Betreuten, dass es auch wirklich ihr Wunsch ist, dass sich der Enkel das Geld einstecken darf
http://www.notarakademie.de/pb/site/...ortragSorg.pdf

Das da oben führe ich mir gerade zu gemüte. Es soll alles zum Wohle deiner Betreuten passieren, Du bist berechtigt Entscheidungen zu treffen.
der_andre ist offline  
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Alt 26.10.2014, 14:57   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin Anja

Zitat:
Zitat von Anja Sch. Beitrag anzeigen
Ich denke aber es passiert dann folgendes: Es fängt mit 200,00 EUR an und wird dann monatlich immer mehr an Geld was der Enkel haben möchte...
Ich denke da gehören zwei dazu.
Und Du bist die Zweite!!!!
Und wenn Du die Spielregeln diktierst
- und dazu hast Du nicht nur die Befugnis bekommen,
sondern auch die Verpflichtung übernommen -
dann bleibt das bei 200,00 € und damit basta.
Soll der vollpfostige Sohn doch drohen wie er will.
So was kommt immer wieder vor.

Falls Dir die 200,00 € mal zu wenig vorkommen sollten und Du nicht wünscht, dass der Sohn mehr Geld bekommen soll:
Es gibt auch Menschen, die für ein geringes Entgelt andere Menschen in Heimen besuchen, mit ihnen spazieren gehen und ihnen vermitteln, dass sie nicht allein sind. Frage mal die Heimleitung, ob die so jemanden kennen. Dann kannst Du Deiner Betreuten auch unabhängig von den Habgierigkeiten des Sohnes das Leben versüßen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.10.2014, 10:23   #9
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Hallo,

ich habe mich gestern noch mal mit der Rechtspflegerin verständigt. Es ist schon wie hier zum Teile geschrieben wurde. Ich bin für die Oma zuständig und muss nicht mal mit dem Enkel reden wenn ich das nicht möchte und mich auch nicht bedrohen und belästigen lassen per Telefon oder SMS.

Ich werde weiterhin einen kleinen Teil Bargeld hinterlassen und für den Rest (Frisör, Blumen für den Friedhof etc.) Gutscheine hinterlassen. Die kann er dann einlösen, auch wenn er mal kein Geld hat. Er kann dann mit dem restlich Geld Unternehmungen mit der Oma machen (Kaffe trinken, Kuchen essen gehen). Das Bargeld wird nur noch so lange hinterlegt, wie mir die Oma das auch unterschreibt. Ansonsten gibt es ja noch ein Verwahrgeldkonto für Ausgaben die über das Pflegeheim geregelt sind.

Es gibt schon zusätzlich ein hauswirtschaftl. Dienst für die Oma. Der Enkel hat ja nicht immer Zeit. Meistens zum Monatsende hin, bevor das neue Bargeld hinterlegt wird. Dann ist es ganz schlecht für Unternehmungen mit der Oma.

viele Grüße
Anja Sch. ist offline  
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