Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsgericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
ich bin neu hier und setze mich auch ganz neu mit dieser Erkrankung auseinander.
Ich bin die einzige ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.10.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 3
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Guten Morgen,
ich bin neu hier und setze mich auch ganz neu mit dieser Erkrankung auseinander. Ich bin die einzige Tochter meiner Eltern und habe eine notariell beglaubigte General- und Pflegevollmacht. Mein Vater verstarb Ende August und meine Mutter (81) lebt in einem Feriendorf in ihrem eigenen Haus. Das sollte auch so bleiben. Doch 3 Wochen nach dem Tod meines Vaters hat sich die Situation dramatisch verändert. Die Nachbarn (genauer 2 Nachbarn) haben sich sehr stark eingemischt. Meine Mutter sei doch topfit brauche keinen Pflegedienst und so wurde der lautstark und fast handgreiflich vom Hof gejagt. Inzwischen war der MDK da und stellte Pflegestufe 1 mit erhöht eingeschränkter Alltagskompetenz fest. Trotzdem wurde dem Pflegedienst danach von meiner Mutter kurzerhand gekündigt. Ich hatte einen anderen Arzt mit der gesundheitlichen Versorgung betraut (natürlich war meine Mutter einverstanden). Die ehemalige Hausärztin wirft diesem nun vor, er habe ihre Patientin geklaut. Die Ärztin glaubt nicht dem Gutachten des MDK. Außerdem ändert die Nachbarin Kontoverbindungen, hat eine Anwältin beauftragt mir die Vollmacht zu entziehen usw. Meine Mutter reagiert inzwischen hochaggressiv auf jeden - nur nicht auf die Nachbarn - sie leidet unter vaskulärer Demenz, ist aber durchaus auch noch klar. Ich sah nun keine andere Möglichkeit, da die Gefahr der Überschuldung bestand, einen Eilantrag auf Vermögenseinwilligung und Betreuungsbeistand zu stellen. Das Gericht hat auch umgehend reagiert, meine Frage nun: Weiß jemand wie hier das Vorgehen des Gerichts ist? Ich wurde von der beauftragten Gutachterin noch nicht konsultiert ist das üblich? Die Mitarbeiterin vom Gericht teilte mir mit, dass, wenn meine Mutter nicht bereit ist zu kooperieren, es durchaus sein kann, dass das Verfahren eingestellt wird? Hat jemand einen Tip wie ich bei den Nachbarn vorgehen kann, sie sind nicht bereit mit mir ruhig zu sprechen? Vielen Dank schon einmal, ich freue mich auf Antworten. Doro |
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#2 | ||
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
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Hallo Doro!
Zitat:
Zitat:
Sollte alles nichts nützen, beantrage einen gerichtlich bestellten Betrreuer, denn sowas tut keinem gut, speziell deiner Mutter nicht! Viel Erfolg! Lg der_andre |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.10.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 3
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vielen Dank für die Antwort. die Nachbarin nimmt meine Mutter überall mit hin und dann sieht es so aus, als ob sie es so wollte. Mir gehört zwar die Hälfte des Grundstückes, doch wenn ich weg bin holt meine Mutter die Nachbarin wieder rein. Deshalb habe ich mich ans Betreuungsgericht gewandt. Wahrscheinlich muss ich etwas Geduld haben.
Soeben erhielt ich wieder einen Anruf von der Rentenstelle, dass die Kontonummer abermals geändert wurde. Ich habe ziemliches Glück, dass ich immer noch alles erfahre von den Behörden und Firmen. Überhaupt möchte ich mal ein Riesenlob den Betreuungsvereinen, den Foren und dem Albertinen-Haus-Demenzstelle aussprechen. Sie haben mich sehr unterstützt und mir geholfen. Außerdem habe ich mit der Krankenkasse und anderen Versorgern nur die besten Erfahrungen gemacht. Hätte ich vorher nicht so mit gerechnet. Weiss jemand noch was über das Betreuungsgericht bezüglich Dauer und Prozedere? Schönen sonnigen Tag Doro |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Das Gericht wird deinen Antrag prüfen und auf der Grundlage eines Gutachtens seine Feststellungen treffen.
Erwarte aber nicht unbedingt, dass das Gericht eine Entscheidung in deinem Sinne trifft. Angehörige sind da mitunter etwas - sagen wir vorsichtig - sehr subjektiv. Das was die Angehörigen als gut und richtig für ihre Eltern, Kinder usw. ansehen, muss nicht immer im Sinne der Betroffenen sein. Es kann also durchaus sein, dass der Gutachter feststellt, dass deine Mutter noch alleine einwilligungsfähig ist. Im Übrigen braucht dieser dich nicht anhören. Gegen den (freien) Willen einer Person, darf jedenfalls nicht deren Betreuung eingerichtet werden (§ 1896 Abs. 1a BGB). Sollte das Gericht allerdings zu der Auffassung kommen, dass eine Betreuung nötig ist, wäre nach meiner Auffassung hier unbedingt auf einen Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) in der Vermögenssorge abzustellen, damit du das Vermögen deiner Mutter schützen kannst. Ihrerseits sind dann keine Verfügungen über Konten und Eigentum mehr möglich. Gr. und viel Erfolg Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.10.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 3
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danke für Deine Ausführungen. Das ist für mich ganz in Ordnung. Meine Mutter kann - soweit sie es kann - gern über sich bestimmen. Nur die Nachbarin sollte es nicht für sie machen.
Ich warte jetzt erst einmal ab, was das Gutachten ergibt. Komme gern nochmal auf Euren Rat zurück. Viele Grüsse Doro |
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