Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbehörde: Qualifikation unzureichend im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich führe bereits schon ehrenamtliche Betreuungen und wollte mich bei der Betreuungsbehörde als Berufsbetreuer bewerben. Ich habe vorab telefonisch ...
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo, ich führe bereits schon ehrenamtliche Betreuungen und wollte mich bei der Betreuungsbehörde als Berufsbetreuer bewerben. Ich habe vorab telefonisch nachgefragt wie meine Chancen sind nachdem ich mir diesen Schritt gut überlegt habe. Die Betreuungsbehörde schient nicht begeistert und meinte das sie nur Berufsbetreuer mit Studium nehmen. Ich habe "leider" nur zwei Berufsausbildungen die der Behörde nicht ausreicht, obwohl diese nach meinem Verständnis für die Betreuertätigkeit nutzbar sind (Medizinische Ausbildung und Betriebswirtschaft). Man wollte mir dies richtig ausreden und schilderte Fälle die sehr dramatisch sind. Was könnt ihr mir raten?
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Hallo,
du kannst es noch an benachbarten Betreuungsbehörden probieren dich zu bewerben. Gruß, andreas
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#3 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#4 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Zitat:
![]() Das kommt sicherlich auf die Zusammenarbeit der Betreuungsbehörden und ihrer Absprachen und evtl. gemeinsamen Standards an. P.S. Anrufen in solch wichtigen Dingen halte ich übrigens für die schlechteste Möglichkeit der Kommunikation.
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