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Frage zur Rechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zur Rechnungslegung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hätte eine Frage zur Rechnungslegung bei Grundsicherung. Muss ich da jeden einzelnen Betrag belegen (als Schwester der Betreuten), ...


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Alt 30.10.2014, 15:36   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.06.2014
Beiträge: 10
Standard Frage zur Rechnungslegung

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Rechnungslegung bei Grundsicherung. Muss ich da jeden einzelnen Betrag belegen (als Schwester der Betreuten), also Essen etc. aufführen. Oder muss ich nur die Ausgaben aus dem Vermögen meiner Schwester belegen, da die Grundsicherung ja für den Lebensunterhalt gedacht ist?

Viele Grüße und vielen Dank!
Jolie
Jolie ist offline  
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Alt 30.10.2014, 16:29   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
Standard

Hallo,

m.E ist bei Sozialhilfe- bzw. ALG-2- oder Grundsicherungsempfängern grundsätzlich überhaupt keine ausführliche Rechnungslegung erforderlich. Es sollte hier ausreichen, die betr. Kontobestände einzutragen und evt. noch die Kontoauszüge vorzulegen. Weiterhin eine Erklärung von den Betreuten, dass sie grundsätzlich eigenständig über ihr Geld verfügen und/oder der Betreuer nur in Absprache mit ihnen darauf zugreift. Die mir bekannten Rechtspfleger erklären sich i.d.R. damit vernünftigerweise einverstanden. Was will man bei einer Person mit mtl. ca. 400,-- Euro Regelsatzeinkommen denn groß Rechnung legen?
carlos ist offline  
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Alt 30.10.2014, 18:26   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Jolie

Am besten wird Dir die Frage Dein Rechtspfleger bzw. Deine Rechtspflegerin beantworten können. Als Angehörige und damit wahrscheinlich auch ehrenamtliche Betreuerin wird eine weitaus weniger detaillierte RL von Dir verlangt, als von Berufsbetreuern.
Möglicherweise bist Du sogar von der jährlichen RL befreit - was allerdings nicht viel hilft, weil am Ende der Betreuung eine Gesamt-RL verlangt werden kann.

Erzähle doch dem Gericht vorab, was Deine Schwester bzgl. des Vermögens selber macht und was Dein Part ist. Die Info mit der Grundsicherung gehört ebenfalls dazu. Dann wird man Dir bestimmt gut sagen können, mit wieviel Rechnungslegung man dort zufrieden ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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