Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Soziotherapie im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
die Situation ist die folgende:
Die Betreute wird in Kürze eine freiwillige offene Soziotherapie antreten. Dabei ist sie ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
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Hallo zusammen,
die Situation ist die folgende: Die Betreute wird in Kürze eine freiwillige offene Soziotherapie antreten. Dabei ist sie Selbstzahlerin, da ausreichend Vermögen vorhanden ist. Ein Antrag auf Sozialhilfe scheidet damit aus, zumal die Betreute bereits nach nicht allzu langer Zeit bereits von der Soziotherapie aus wieder ihre Arbeit (ist Selbstständige) Schritt für Schritt aufnehmen wird. Damit ist auch das Thema "(vorübergehende) Berentung" vom Tisch, das auch aufgrund der guten Voraussetzungen, der aktuell positiven Situation und der guten Perspektiven der Betreuten irrelevant ist. Die Frage ist nun: Gibt es außerhalb der Sozialhilfe Möglichkeiten, eine zumindest teilweise Kostenübernahme durch andere Stellen zu erreichen - ich denke da vor allem an die Krankenkasse oder die Rentenversicherung... Für hilfreiche Tipps und Infos bin ich sehr dankbar! |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Die ambulante Soziotherapie ist eine Krankenkassenleistung, ( lies mal bei der Techniker KK z.B. nach)... und wird von einem Facharzt verordnet, und bei der KK beantragt.
Gruß eb |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
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Nur kurz zur Konkretisierung: Es geht nicht um eine ambulante Soziotherapie, sondern um eine stationäre Maßnahme in einer offenen Einrichtung für Abhängigkeitserkrankte. Kosten trägt im Falle von Sozialhilfe der Bezirk, aber Sozialhilfe ist in diesem Fall wie beschrieben kein Thema. Inwieweit könnte also etwa die Krankenkasse in diesem Falle einspringen?
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Absti
Wenn die Einrichtung Verträge mit der Krankenkasse hat, dann könnte auch über die KV abgerechnet werden. Wenn nicht, dann geht die Abrechnung wahrscheinlich über SGB XII und das wäre der Sozialhilfeträger. Hierfür müßten wiederum die Voraussetzungen für die Kostenübernahme vorliegen. Wenn die nicht vorliegen, muss man selber zahlen. Eine Möglichkeit wäre evtl. die Rentenversicherung im Rahmen einer ReHa-Maßnahme, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen würden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Ich gebe zu bedenken, dass bei Selbstständigen in der Regel der Rentenversicherungsträger nur zahlt, wenn diese freiwillig in die gesetzliche RV einzahlen....
gruß efb |
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