Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ein Betreuer (betreuter Ehemann) über seinen Betreuten ein Getrenntleben ankündigen damit er von seinem restlichen Vermögen
nicht die Pflegeheimkosten ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 06.07.2014
Beiträge: 2
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Kann ein Betreuer (betreuter Ehemann) über seinen Betreuten ein Getrenntleben ankündigen damit er von seinem restlichen Vermögen
nicht die Pflegeheimkosten seiner demenzkranken Ehefrau (anderer Betreuer der Ehefrau) zahlen muss? |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Nein, da dies für mich zu den "höchstpersönlichen" Angelegenheiten wie Eheschließung etc. gehört, die nicht in den BGB Paragraphen geregelt sind und nicht als Aufgabenkreise an die Betreuer gegeben werden.
Das muss der Betreute schon selbst erklären (und vor allem WOLLEN!). gruss efb |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Ich verstehe Deine Überschrift nicht?
Wieso "Haftung Betreuer" ? |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
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Man sollte nicht vergessen, was für eine Verantwortung der Betreuer hat......
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#5 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 06.07.2014
Beiträge: 2
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Der Betreute der mittlerweile verstorben ist war mit der Abmachung lt. Betreuer einverstanden.Mittlerweile sein Vermögen auch aufgebraucht aber die Heimkostenschulden der Ehefrau von 18.000 € stehen offen.
Geändert von Wall01ru (03.11.2014 um 22:07 Uhr) |
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