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Haftung Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ein Betreuer (betreuter Ehemann) über seinen Betreuten ein Getrenntleben ankündigen damit er von seinem restlichen Vermögen nicht die Pflegeheimkosten ...


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Alt 01.11.2014, 22:12   #1
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Registriert seit: 06.07.2014
Beiträge: 2
Standard Haftung Betreuer

Kann ein Betreuer (betreuter Ehemann) über seinen Betreuten ein Getrenntleben ankündigen damit er von seinem restlichen Vermögen
nicht die Pflegeheimkosten seiner demenzkranken Ehefrau (anderer Betreuer der Ehefrau) zahlen muss?
Wall01ru ist offline  
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Alt 02.11.2014, 10:33   #2
EFB
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Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Nein, da dies für mich zu den "höchstpersönlichen" Angelegenheiten wie Eheschließung etc. gehört, die nicht in den BGB Paragraphen geregelt sind und nicht als Aufgabenkreise an die Betreuer gegeben werden.

Das muss der Betreute schon selbst erklären (und vor allem WOLLEN!).

gruss
efb
EFB ist offline  
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Alt 02.11.2014, 10:36   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Ich verstehe Deine Überschrift nicht?

Wieso "Haftung Betreuer" ?
EFB ist offline  
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Alt 02.11.2014, 10:36   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
Standard

Man sollte nicht vergessen, was für eine Verantwortung der Betreuer hat......
Rabera ist offline  
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Alt 03.11.2014, 22:02   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 06.07.2014
Beiträge: 2
Standard Haftung von Betreuung

Der Betreute der mittlerweile verstorben ist war mit der Abmachung lt. Betreuer einverstanden.Mittlerweile sein Vermögen auch aufgebraucht aber die Heimkostenschulden der Ehefrau von 18.000 € stehen offen.

Geändert von Wall01ru (03.11.2014 um 22:07 Uhr)
Wall01ru ist offline  
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