Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung überhaupt sinnvoll?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung überhaupt sinnvoll? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei einem Betreuten (Alkoholiker mit weiterer psychischer Erkrankung) läuft demnächst die Betreuung durch den Vater (Bereiche Gesundheit und Aufenthalt) aus. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.11.2014, 16:11   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
Standard Betreuung überhaupt sinnvoll?

Bei einem Betreuten (Alkoholiker mit weiterer psychischer Erkrankung) läuft demnächst die Betreuung durch den Vater (Bereiche Gesundheit und Aufenthalt) aus. Zudem hat der Vater die Betreuung vorzeitig abgegeben, der Betreute befürwortet dies ebenfalls. Die Betreuungsstelle denkt nun an einen Betreuerwechsel. Allerdings wird der Betreute in Kürze eine mehrmonatige stationäre Therapie antreten und anschließend ebenfalls für mehrere Monate in eine betreute Wohngruppe gehen, wird mithin für die Dauer von womöglich rund einem Jahr umfassend anderweitig betreut. Zudem möchte der Betreute in absehbarerer Zukunft beruflich bedingt in ein anderes Bundesland (von Bayern nach Baden-Württemberg) ziehen. Der Betreute hat seine Therapie selbstständig eingeleitet und organisiert, ist auch sonst rundum "alltagstauglich" sowie für eine langfristige Behandlung seiner Suchterkrankung motiviert.
Es stellt sich die Frage: Macht eine Verlängerung der Betreuung bzw. ein Wechsel des Betreuers überhaupt Sinn? In der Zeit des stationären und WG-Aufenthalts bestehen ja Betreuungsformen, die sogar wesentlich engmaschiger als die durch einen gesetzlichen Betreuer sind. Aus der Vergangenheit ist auch bekannt, dass der Betreute sich stets selbstständig um seine Behandlungen gekümmert hat, auch wenn diese bislang nie von dauerhaftem Erfolg gekrönt waren.
Bitte um fachkundige Einschätzungen!
Absti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2014, 17:09   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Zitat:
In der Zeit des stationären und WG-Aufenthalts bestehen ja Betreuungsformen, die sogar wesentlich engmaschiger als die durch einen gesetzlichen Betreuer sind
Hallo,

du vermischtet da persönliche Betreuung mit rechtlicher Betreuung, das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt etwas zu tun.

Ein rechtlicher Betreuer wird dann bestellt wenn die Betroffene Person ihre Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln kann und es keine anderweitigen Vollmachten etc. gibt.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuungsgrund

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40