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Neu als Betreuer - Fragen zu Vermögensverfügung bzw. Schenkung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neu als Betreuer - Fragen zu Vermögensverfügung bzw. Schenkung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo erstmal, bin neu hier im Form. Folgender Fall: Person A hat sich bis vor 6 Wochen um Person B ...


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Alt 04.11.2014, 14:28   #1
ano
Neuer Gast
 
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 2
Standard Neu als Betreuer - Fragen zu Vermögensverfügung bzw. Schenkung

Hallo erstmal, bin neu hier im Form.

Folgender Fall:

Person A hat sich bis vor 6 Wochen um Person B (Ihre Mutter) mehr oder weniger gekümmert. Person B ist im Pflegeheim untergebracht (95 Jahre). Demenzerkrankung --> Es ist genügend Rente da um die Heimkosten zu denken.

Jetzt ist krankheitsbedingt Person A auch ein Pflegefall geworden.
i.Moment noch in Kurzzeitpflege. --> Auch hier wird die Rente + Barvermögen für die Heimkosten erstmal reichen.

d.h.Kinder (Sohn und Tochter) bzw. Enkelkinder sind jetzt Betreuer in allen Bereichen für Mutter und Oma.

Jetzt zu meiner Frage:
Person B ist recht vermögend (>150.000 Euro). Sie würde Ihren Enkeln je 25.000 Euro schenken. Darf sie das?

Danke für eure Hilfe
Andreas

Geändert von ano (04.11.2014 um 14:45 Uhr)
ano ist offline  
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Alt 04.11.2014, 16:13   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Zitat:
Person B ist recht vermögend (>150.000 Euro). Sie würde Ihren Enkeln je 25.000 Euro schenken. Darf sie das?
Hallo,

sie darf schon, wenn sie jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre Sozialhilfebedürftig wäre müssten die Schenkungen zurückgefordert werden.

Das weitere Problem dürfte dann die Demenz sein, da sollte schon klar sein ob Person B noch geschäftsfähig ist oder nicht. Wenn nein dann kann auch wohl keine wirksame Schenkung vorgenommen werden.

Zitat:
d.h.Kinder (Sohn und Tochter) bzw. Enkelkinder sind jetzt Betreuer in allen Bereichen für Mutter und Oma.
ÄÄÄhh, nur zum Verständnis. Gibt es eine eingerichtete Betreuung durch das Betreuungsgericht und wenn ja für welche Aufgabenkreise. Es ist eher selten das so viele Personen zum Betreuer bestellt werden.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 04.11.2014, 19:30   #3
ano
Neuer Gast
 
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
sie darf schon, wenn sie jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre Sozialhilfebedürftig wäre müssten die Schenkungen zurückgefordert werden.
Das ist kein Problem weil ja genügend Rente da ist.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Das weitere Problem dürfte dann die Demenz sein, da sollte schon klar sein ob Person B noch geschäftsfähig ist oder nicht. Wenn nein dann kann auch wohl keine wirksame Schenkung vorgenommen werden.
Ist man Automatisch nicht mehr geschäftsfähig wenn mann eine Betreuung für alles hat?

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
ÄÄÄhh, nur zum Verständnis. Gibt es eine eingerichtete Betreuung durch das Betreuungsgericht und wenn ja für welche Aufgabenkreise. Es ist eher selten das so viele Personen zum Betreuer bestellt werden.
Es sind 2 Personen (Bruder und Schwester) für Person A + B als Betreuer für
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Versicherungen und Behörden
- Entscheidungen über Unterbringung und Wohnungsangelegenheiten
eingesetzt.

Gruß,
Andreas
ano ist offline  
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Alt 04.11.2014, 19:59   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.10.2013
Ort: Großraum Darmstadt
Beiträge: 25
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Hallo Andreas,

zum Glück ist man nicht gleich geschäftsunfähig, wenn jemand einen gesetzlichen Vertreter hat.
Aber für die Schenkung muss ein Notar feststellen, dass der Schenker im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist - bei Demenz wird das schwer (aber ev. hilft ein ärztliches Attest).

bebo
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Alt 04.11.2014, 22:28   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Aber für die Schenkung muss ein Notar feststellen, dass der Schenker im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist -
Es braucht nicht zwangsläufig einen Notar zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit, da ist ein Facharzt ( Psychiater) sicherlich die bessere Wahl.

Notare haben zwar die Berechtigung die Geschäftsfähigkeit zu beurteilen aber fachlich sind sie da eher wenig für ausgebildet.

Gruß,
Andreas
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Alt 04.11.2014, 22:53   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Zitat:
Ist man Automatisch nicht mehr geschäftsfähig wenn mann eine Betreuung für alles hat?
Vorsicht mit solchen Aussagen, eine Betreuung für "alle Angelegenheiten" ist in seinen Auswirkungen etwas völlig anderes wie die von dir beschriebene Betreuung mit verschiedenen Aufgabenkreisen.

Gruß,
Andreas
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