Dies ist ein Beitrag zum Thema Neu als Betreuer - Fragen zu Vermögensverfügung bzw. Schenkung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo erstmal, bin neu hier im Form.
Folgender Fall:
Person A hat sich bis vor 6 Wochen um Person B ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 2
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Hallo erstmal, bin neu hier im Form.
Folgender Fall: Person A hat sich bis vor 6 Wochen um Person B (Ihre Mutter) mehr oder weniger gekümmert. Person B ist im Pflegeheim untergebracht (95 Jahre). Demenzerkrankung --> Es ist genügend Rente da um die Heimkosten zu denken. Jetzt ist krankheitsbedingt Person A auch ein Pflegefall geworden. i.Moment noch in Kurzzeitpflege. --> Auch hier wird die Rente + Barvermögen für die Heimkosten erstmal reichen. d.h.Kinder (Sohn und Tochter) bzw. Enkelkinder sind jetzt Betreuer in allen Bereichen für Mutter und Oma. Jetzt zu meiner Frage: Person B ist recht vermögend (>150.000 Euro). Sie würde Ihren Enkeln je 25.000 Euro schenken. Darf sie das? Danke für eure Hilfe Andreas Geändert von ano (04.11.2014 um 14:45 Uhr) |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
sie darf schon, wenn sie jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre Sozialhilfebedürftig wäre müssten die Schenkungen zurückgefordert werden. Das weitere Problem dürfte dann die Demenz sein, da sollte schon klar sein ob Person B noch geschäftsfähig ist oder nicht. Wenn nein dann kann auch wohl keine wirksame Schenkung vorgenommen werden. Zitat:
Gruß, Andreas
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#3 | |||
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Neuer Gast
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
- Aufenthaltsbestimmung - Gesundheitsfürsorge - Vermögenssorge - Vertretung gegenüber Versicherungen und Behörden - Entscheidungen über Unterbringung und Wohnungsangelegenheiten eingesetzt. Gruß, Andreas |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.10.2013
Ort: Großraum Darmstadt
Beiträge: 25
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Hallo Andreas,
zum Glück ist man nicht gleich geschäftsunfähig, wenn jemand einen gesetzlichen Vertreter hat. Aber für die Schenkung muss ein Notar feststellen, dass der Schenker im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist - bei Demenz wird das schwer (aber ev. hilft ein ärztliches Attest). bebo |
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#5 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Notare haben zwar die Berechtigung die Geschäftsfähigkeit zu beurteilen aber fachlich sind sie da eher wenig für ausgebildet. Gruß, Andreas
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#6 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Gruß, Andreas
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