Dies ist ein Beitrag zum Thema Apostille und ähnliche Fragen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Ich habe eine Frage zur Übernahme der Kosten für Apostillen.
Es geht um eine polnische Betreute. Ich bin die ...
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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Hallo!
Ich habe eine Frage zur Übernahme der Kosten für Apostillen. Es geht um eine polnische Betreute. Ich bin die Berufsbetreuerin von ihr und sie ist eigentlich der erste Fall, den ich bekommen habe. Im ganzen Gebiet gibt es keine polnisch sprechenden Berufsbetreuer. Die Frau ist dement und hat absolut kein Geld. Sie lebte bisher bei ihrem Lebensgefährten hier, der auch inzwischen dement ist und kaum Geld hat. Sie kamen grad so zurecht. Inzwischen ist sie zur Kurzzeitpflege im Heim, da die Wohnung nicht in einem Zustand ist/war, in dem sie leben konnte. Das Sozialamt will jetzt natürlich wissen, welche Rente sie in Polen bekommt und ob es da ein Bankkonto gibt. Wir haben so ein paar kleinere Hinweise in der verwahrlosten Wohnung gefunden und haben daraufhin uns mit einem polnischen Schreiben (ehrenamtliche Übersetzerin der VHS) an die Bank und die Rentenstelle gewandt. Auch habe ich mit dieser Frau dort angerufen und versucht, irgendwas am Telefon herauszubekommen. Wir wurden 3 h lang von einer Stelle an die andere verwiesen, keiner fühlt sich zuständig. Auch das Konsulat in Köln, die eigentlich dafür zuständig sind. Diese melden sich seit 6 Wochen nicht. Die Rentenstelle hat zurückgeschrieben, dass sie noch mehr Nummern brauchen. Die Bank hat sich jetzt gemeldet, und verlangt eine Apostille der Bestallungsurkunde, und eine Übersetzung der Urkunde mit noatrieller Apostille. Wer muss sowas zahlen? Ich schätze mal, es wird ca. 100 € oder mehr kosten. Die Frau hat 0 €. Ich ? aus der Betreuervergütung? Es kann sein, dass die Bank dann sagt, dass es kein Konto mehr gibt. Gibt es hier jemand, der so einen Fall vielleicht schon mal hatte und mir sagen kann, wer mir noch helfen könnte, etwas herauszubekommen? Wozu bin ich verpflichtet? Ich würde ihr bzw dem Sozialamt gerne helfen, aber ich arbeite an diesem Fall wirklich viel, und stoße nur an Mauern. Das Sozialamt sagt inzwischen, bevor sie noch mehr Geld zahlen für eine ambulante versorgung oder danach doch Heim, wollen sie wissen, wie das mit der Rente ist udn was auf dem Konto ist. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin Tschic
Ich würde Kostenübernahme für die Urkunden, Übersetzungen etc. ganz stumpf beim Sozialamt beantragen. Evtl. auch auf Darlehensbasis, falls tatsächlich Vermögen in Polen aufgetrieben werden kann. Ansonsten würde ich dem Sozialamt deutlich machen, dass sie bzgl. der Eingliederungshilfen oder Hilfe zur Pflege erst mal in der Leistungspflicht (Hinweis auf §43 SGB 1) stehen, ob es ihnen paßt oder nicht. Wenn es wirklich brennen sollte geht das auch mit einer einstweiligen Verfügung über das Gericht (Beratungshilfeantrag nicht vergessen). Wenn das Sozialamt Dich am ausgestrecken Arm verhungern lassen will (Anträge einfach nicht bearbeitet...) geht auch eine Untätigkeitsklage. Die Gerichtlichen Wege sollten aber eher Ultima Ratio sein, weil man sich damit keine Freunde macht. Aber deutlich vorgetragen und nicht wackelig vertreten verschafft man sich damit durchaus auch den Respekt für andere Anträge später mal. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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Vielen Dank für die Antwort!
Das Problem ist, dass strittig ist, ob sie überhaupt einen Anspruch hat aufgrund der Tatsache, dass sie polnische Staatsbürgerin ist udn hier nur unter den Voraussetzungen der Freizügigkeit ist. Bedeutet, sie darf sich hier aufhalten, solange sie sich selber unterhalten kann. Jetzt habe ich hier eine demente Frau mit null Einkommen. Ich habe keinerlei Ahnung von Verwandten oder ehemaligen Wohnsitzen in Polen. Sie müsste eigneltich aufgefordert werden, Ausländerrechtlich, das Land zu verlassen. Großer Witz - sie ist dement. Ich nehme an, das kommt noch.... Dagegen muss ich dann widerspruch erheben und dann alles durchklagen, und danach erst kommt eine Härtefallklausel zu Trage, dass sie ja gar nicht reisefähig ist. Leider ist hier das Betreuungsamt und das Sozialamt eng verzahnt. Ich verscherze es hier mit mit allen, wenn ich mit Druck vorgehe. Im Betreuungsamt habe ich jetzt schon einige mal gefragt, was denn dann zu tun sei. Die sind hilflos und verweisen mich auf das Amtsgericht (kein Geld und keine Ahnung), langjährige Berufsbetreuer und deren Erfahrungsschatz. Die haben aber auch keine Ahnung, sondenr nur mal was im deutschsprachigen Ausland gehabt und dann immer Leute, die wirklich auch hier Geld hatten, und bei denen es Freunde und Bekannte gab.Die haben mir nur gesagt, dass es beim Konsulat so an die 3, 4 Monate dauern kann, bis da eine Antwort kommt. Eigentlich ist das Konsulat nämlich wohl zuständig für sowas. Ich werde jetzt beim Sozialamt den Sachverhalt schildern und fragen, ob das darlehensweise gewährt wird. |
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