Dies ist ein Beitrag zum Thema Postvollmacht bei umfassender Pflegschaft im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum,
ich habe einen sehr guten Bekannten, der unter umfassender Pflegschaft steht; dazu gehoert auch die Postvollmacht fuer den
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 7
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Hallo Forum,
ich habe einen sehr guten Bekannten, der unter umfassender Pflegschaft steht; dazu gehoert auch die Postvollmacht fuer den Betreuer. Ich habe in telephonischen Absprachen mit ihm, einen Brief an das zustaendige Amtgericht verfasst (u.a. Beschwerde ueber das Nichtreagieren: Bei erheblichen DFingerfeinmotorik-Stoerung ist zumindest ein Grosstasten-Tastenhandy und wohl auch ein einfacher PC fuer Schreibarbeiten, die er nur sehr muehselig erledigen kann, angesagt). Die Bettreuerin las ihm den Brief vor und agte : "der gehoert wohl in den Papierkorb: 3 dicke Luegen. Und dorthin wanderte er dann auch, und ich mache ihm den AG-Brief nun ueber seine Mutter zugaenglich. Frage: Darf ein persoenlicher Brief nicht ausgehaendigt werden, wenn's der Betreuerin so in den Krams passt. Gruesse aus dem kuehl-herbsilichen Schleswig ThomasS PS Kein Arzt, kein Betreuer kuemmerte sich in den letzten 20 Jahren um diese erhebliche Berhinderung: SMS = Buchstabenssalat |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin ThomasS
Ich gehe mal davon aus, dass persönliche Post auch ausgehändigt werden muss. Der Aufgabenbereich der Postkontrolle (oder wie er auch immer genannt wird) hat den Sinn, dass die Post für dien Betreuten nicht im nirgendwo verschwindet und unnötiger Schaden entsteht (z.B. bei Fristsachen, Gläubigerpost, Behördenpost etc.) und bearbeitet wird. Der Aufgabenbereich ist nicht dazu da, die Kontakte des Betreuten einzuschränken. Eine Ausnahme wäre allerdings, wenn die Post dazu geeignet ist, gesundheitsgefährdende Reaktionen bei dem Betreuten hervorzurufen. Ich hatte mal einen Betreuten, der regelmäßig dekompensiert ist und in die die Klinik mußte, wenn er Post von seinem Vater bekommen hat. In dem Fall habe ich auch en Daumen auf die Privatpost gelegt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 7
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Hallo Imre
erst einmal Vilen Dank von mir und Klaus. K. fuer die schnelle und sogar naechtliche Antwort. Die Angelegenheit ist doch etwas komplexer. (Auch) Klaus. K. wurde vor 20 Jahren von einem schwerst narzistisch durchgeknallten Psychiatrie-Oberarzt vor ca. 20 Jahren von seiner universitaer gestellten Diagnose "Endogene Depression mit sekundaerem Aklkoholmissbrauch" befreit und dafuer als Manisch-Depressiv eingestuft, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht voellig entmuendigt und in eine Einrichtung fuer Heroin-Junkies verbracht, von denen der abgebrochene Anglistik-Student u.a. lernte, ohne Geld bei QuelleCo zu bestellen: Die Postvollmacht ist wohl gerechtfertigt, auch die Pflegschaft fuer Finanzen. Ich kuemmere mich ein bisschen um ihn, wobei es mir vorrangig darum geht, seine Lebensqualitaet zu verbessern: Grosstasten- Tastenhandy fuer SMSe, einfachster PC fuer Briefe, die er hand- schriftlich zu erstellen, kaum in der Lage ist. Nun werde ich aber von Pflger und Betreuerin als "Psychopath" eingestuft: 20 Jahre lang ist mit ihm "Mist" gemacht worden: "Psychospasti". Meine Frage: Darf die Betreuerin meine Privatpost an ihn ueberhaupt lesen? Gruesse aus einem sonnigen Schleswiger Nachmittag Thomas |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin ThomasS
Du liest es wahrscheinlich nicht gerne, aber die Betreuerin darf auch die Privatpost lesen, wenn die Postkontrolle als Aufgabenkreis hat. Wie sollte sie sonst herausbekommen, ob da nicht auch Schuldensachen (eben ganz private) oder andere Dinge dabei sind, die dem Betreuten schaden könnten. Von daher ist es sogar auch ein stückweit Pflicht der Betreuerin es zu tun. Aber aushändigen sollte sie die Post schon, sofern dadurch kein Schaden zu befürchten ist. Wenn der Betreute davon nichts wissen und die Post nicht haben will, ist es was anderes. (Das steht aber hier wohl nicht zur Debatte) MfG Imre
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