Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Postvollmacht bei umfassender Pflegschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Postvollmacht bei umfassender Pflegschaft im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, ich habe einen sehr guten Bekannten, der unter umfassender Pflegschaft steht; dazu gehoert auch die Postvollmacht fuer den ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 06.11.2014, 19:12   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 7
Standard Postvollmacht bei umfassender Pflegschaft

Hallo Forum,
ich habe einen sehr guten Bekannten, der unter umfassender Pflegschaft steht; dazu gehoert auch die Postvollmacht fuer den
Betreuer.
Ich habe in telephonischen Absprachen mit ihm, einen Brief an das
zustaendige Amtgericht verfasst (u.a. Beschwerde ueber das Nichtreagieren: Bei erheblichen DFingerfeinmotorik-Stoerung ist
zumindest ein Grosstasten-Tastenhandy und wohl auch ein einfacher PC fuer Schreibarbeiten, die er nur sehr muehselig erledigen kann, angesagt). Die Bettreuerin las ihm den Brief vor und agte : "der gehoert wohl in den Papierkorb: 3 dicke Luegen. Und dorthin wanderte er dann auch, und ich mache ihm den AG-Brief nun ueber seine Mutter zugaenglich.
Frage: Darf ein persoenlicher Brief nicht ausgehaendigt werden, wenn's der Betreuerin so in den Krams passt.
Gruesse aus dem kuehl-herbsilichen Schleswig ThomasS
PS Kein Arzt, kein Betreuer kuemmerte sich in den letzten 20
Jahren um diese erhebliche Berhinderung: SMS =
Buchstabenssalat
ThomasS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2014, 21:21   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Moin ThomasS

Ich gehe mal davon aus, dass persönliche Post auch ausgehändigt werden muss.
Der Aufgabenbereich der Postkontrolle (oder wie er auch immer genannt wird) hat den Sinn, dass die Post für dien Betreuten nicht im nirgendwo verschwindet und unnötiger Schaden entsteht (z.B. bei Fristsachen, Gläubigerpost, Behördenpost etc.) und bearbeitet wird.
Der Aufgabenbereich ist nicht dazu da, die Kontakte des Betreuten einzuschränken.

Eine Ausnahme wäre allerdings, wenn die Post dazu geeignet ist, gesundheitsgefährdende Reaktionen bei dem Betreuten hervorzurufen.
Ich hatte mal einen Betreuten, der regelmäßig dekompensiert ist und in die die Klinik mußte, wenn er Post von seinem Vater bekommen hat.
In dem Fall habe ich auch en Daumen auf die Privatpost gelegt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2014, 15:26   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.11.2014
Beiträge: 7
Standard PVMacht: Aushaendigung von Privatpost

Hallo Imre
erst einmal Vilen Dank von mir und Klaus. K. fuer die schnelle und sogar naechtliche Antwort.
Die Angelegenheit ist doch etwas komplexer.
(Auch) Klaus. K. wurde vor 20 Jahren von einem schwerst narzistisch durchgeknallten Psychiatrie-Oberarzt vor ca. 20 Jahren von seiner universitaer gestellten Diagnose "Endogene Depression mit sekundaerem Aklkoholmissbrauch" befreit und dafuer als Manisch-Depressiv eingestuft, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht voellig entmuendigt und in eine Einrichtung fuer Heroin-Junkies verbracht, von denen der abgebrochene Anglistik-Student u.a. lernte, ohne Geld bei QuelleCo zu bestellen: Die Postvollmacht ist wohl gerechtfertigt, auch die
Pflegschaft fuer Finanzen.
Ich kuemmere mich ein bisschen um ihn, wobei es mir vorrangig darum geht, seine Lebensqualitaet zu verbessern: Grosstasten-
Tastenhandy fuer SMSe, einfachster PC fuer Briefe, die er hand-
schriftlich zu erstellen, kaum in der Lage ist.
Nun werde ich aber von Pflger und Betreuerin als "Psychopath"
eingestuft: 20 Jahre lang ist mit ihm "Mist" gemacht worden:
"Psychospasti". Meine Frage: Darf die Betreuerin meine Privatpost an ihn ueberhaupt lesen?
Gruesse aus einem sonnigen Schleswiger Nachmittag
Thomas
ThomasS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2014, 16:09   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Moin ThomasS

Du liest es wahrscheinlich nicht gerne, aber die Betreuerin darf auch die Privatpost lesen, wenn die Postkontrolle als Aufgabenkreis hat.
Wie sollte sie sonst herausbekommen, ob da nicht auch Schuldensachen (eben ganz private) oder andere Dinge dabei sind, die dem Betreuten schaden könnten. Von daher ist es sogar auch ein stückweit Pflicht der Betreuerin es zu tun.

Aber aushändigen sollte sie die Post schon, sofern dadurch kein Schaden zu befürchten ist. Wenn der Betreute davon nichts wissen und die Post nicht haben will, ist es was anderes. (Das steht aber hier wohl nicht zur Debatte)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
postvollmacht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40