Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegemittel für Heimbewohner im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ein leidiges Thema.. Die Stationsleiterin eines Altenheimes erwartet, dass ich als Betreuer Seife, Zahncreme, Waschlotion etc. für meine ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 11.10.2013
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,
ein leidiges Thema.. Die Stationsleiterin eines Altenheimes erwartet, dass ich als Betreuer Seife, Zahncreme, Waschlotion etc. für meine Betreute besorge. Ich denke, dass so etwas zu den Regelleistungen des Heimes gehört und mit den Aufgaben einer rechtlichen Betreuung nichts zu tun hat. Wer weiss etwas dazu? Viele Grüße Heyko |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
Ich bin mir ziemlich sicher das daraus hervorgeht das diese Dinge vom Heim gestellt oder beschafft werden. Gruß, Andreas
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.09.2014
Beiträge: 16
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Im Versorgungsvetrga für die stationäre Pflege Niedersachsen ist es nicht als zu erbringende Leistunf für Pflegeheime aufgeführt.
Die Einrichtung, in der ich arbeite erbringt die Leistung insofern, dass wir einkaufen gehen im Rahmen eines "Kiosk" und es den Bewohnern in Rechung stellen. Das macht auch organisatorisch Sinn. Wenn ich jeden Betreuer und jeden Angehörigen wegen sowas anrufen muss und kontrollieren muss, ob auch etwas gebracht wurde, dann ist es einfacher und schneller, wenn wir einmal "groß einkaufen". Man muss sich mal vorstellen, was das für eine Logistik wäre bei 100 Bew. dafür zu sorgen, dass Betreuer infomiert, Bestellungen aufgegeben werden und das rechtzeitig bevor es leer ist, weil ja jeder auch eine Zeit dafür benötigt. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Liebe Grüße, Velivar __________________________________________________ ______ "Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!" Geändert von Velivar (07.11.2014 um 21:20 Uhr) |
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