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Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo sonnenschein777, Zitat: Es ist absolut NICHT NORMAL, was hier abgeht. Anstatt, dass man den Menschen mit Behinderungen hilft, erschwert ...


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Alt 10.11.2014, 10:15   #11
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,993
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Hallo sonnenschein777,

Zitat:
Es ist absolut NICHT NORMAL, was hier abgeht. Anstatt, dass man den Menschen mit Behinderungen hilft, erschwert man ihnen das Leben, bzw. der Mutter oder dem Vater.
Da ist jetzt eigentlich kein Grund für Dramatik.

Mit dem 18. Geburtstag ist dein Sohn nun einmal volljährig und diverse Regelungsmöglichkeiten durch dich fallen damit weg. Es bleibt dann nur noch die rechtliche Vertretung durch einen Betreuer, dazu bist du ja auch bestellt worden.

Zum Schutz des Betreuten gibt es nun einmal einige Kontrollen durch das Betreuungsgericht. Diese sind bei befreiten Betreuern sowieso schon recht niedrig angesetzt. Das dient nicht dem Drangsalieren von Angehörigen sondern dem rechtlichen Schutz des Betreuten. Nicht jeder Angehörige meint es unbedingt so gut wie du, das bekommen wir hier auch immer wieder zu lesen.

Bevor du dagegen wetterst solltest du dich vielleicht erst einmal genauer über deren Umfang informieren. Eigentlich sollte dich der Rechtspfleger im Verpflichtungsgespräch zu Beginn der Betreuung ja bereits darauf hinweisen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 10.11.2014, 13:34   #12
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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Habe heute am Amtsgericht nachgefragt, wo kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist reicht die einfache Rechnungslegung ohne Belege oder Kontoauszugsvorlegung. Das sagte auch der Betreuungsverein.
Da ich in diesem Jahr schon den dritten Rechtsplfeger habe, habe ich vorsorglich den jetzigen der in diesem Jahr ausscheidet und den neuen gefragt.
Mag evtl. von Gericht zu Gericht verschieden sein, aber hab mir eine Gesprächsnotiz gemacht und gut ist.

Also sonnenschein, ruf am Gericht an und notiere dir das, kein Grund zur Panik.

Doro
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Alt 11.11.2014, 00:47   #13
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Registriert seit: 06.11.2014
Beiträge: 6
Standard Mein Sohn

Die sollen mich und meinen Sohn in Ruhe leben lassen.
sonnenschein777 ist offline  
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Alt 11.11.2014, 00:50   #14
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Registriert seit: 06.11.2014
Beiträge: 6
Standard DANKE DORO

Vielen Dank Doro!
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Alt 11.11.2014, 01:01   #15
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von sonnenschein777
 
Registriert seit: 06.11.2014
Beiträge: 6
Standard Zum Schutz des Betreuten

"Zum Schutz des Betreuten-"

Also ich bitte dich, was ist damit gemeint?????? Ab dem 18. Lebensjahr??? Und was ist bis zum 18. Lebensjahr??? Lasst doch einfach diese Heuchelei und sagt es frei heraus. Ist nicht strafbar die Wahrheit zu sagen, was absolut gar nichts mt Dramatik zu tun hat. Sagt einfach, was Sache ist. Oder traut sich hier keiner?

Ich bin Steuerzahler, und das nicht zu wenig, deshalb bitte ich um ein wenig mehr Respekt. Mein Sohn ist zwar geistig behindert, aber er ist nicht dumm, im Gegenteil, er ist kultivierter als viele, die denken, dass sie es wären.

Wir sind ALLE nur Gäste auf dieser Welt.

Allgemeines Diskriminierungsverbot
1. Der Genuss eines jeden gesetzlich niedergelegten Rechtes ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder
sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der
Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
2. Niemand darf von einer Behörde diskriminiert werden, insbesondere nicht aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe.
sonnenschein777 ist offline  
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Alt 11.11.2014, 10:19   #16
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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HAllo,

Zitat:
Sagt einfach, was Sache ist. Oder traut sich hier keiner?
Ich habe keine Ahnung was du meinst und zum Rätselraten habe ich keine Zeit. Wenn du was zu sagen hast dann sag es halt.

Zitat:
Mein Sohn ist zwar geistig behindert, aber er ist nicht dumm, im Gegenteil, er ist kultivierter als viele, die denken, dass sie es wären.
Dein Sohn ist hier in keiner Weise angegriffen worden.

Zitat:
Die sollen mich und meinen Sohn in Ruhe leben lassen.
Mit seiner Volljährigkeit benötigt dein Sohn eine rechtliche Vertretung wenn er seine Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht selber regeln kann. Dies kann nun einmal nur im Rahmen einer Betreuung, oder bei bestehender Geschäftsfähigkeit, mit einer Vollmacht erfolgen. Die elterliche Vertretungsvollmacht erlischt mit der Volljährigkeit.

Das Betreuungsrecht mag in deinem Fall als kontrollierendes Element empfunden werden, es muss jedoch eine große Bandbreite von Lebenssituationen abdecken und kann daher sicherlich niemals dem Einzelfall gerecht werden.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 11.11.2014, 19:55   #17
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Lächeln Hallo Sonnenschein

bist du an irgendeinem Betreuungsverein oder sowas angebunden?
Ich habe mich auch erst nach 8 Jahren dort angemeldet, als es Probleme mit der Einrichtung gab wo mein Sohn in einer vollstationären Außenwohngruppe lebt.
Da habe ich ein Einführungsseminar besucht und regelmäßig Schulungen gemacht um genau zu wissen, das ist rechtens um für alle Fälle das nötige rechtliche Wissen zu haben.

Aber man lernt nie aus, auch heute gibt es noch oft Situationen in denen ich mir Rat holen muß. Ich liebe meinen Sohn, er hat außerdem eine psychische Erkrankung dazu gekommen zu der geistigen Behinderung, und ist mir dadurch besonders ans Herz gewachsen und ich möchte, daß er eine gute Lebensqualität hat. Das weiß er auch. Damals gab es noch ein Einführungsgespräch, das ist hier alles weggefallen.

Ich schreibe dir das um dir Mut zu machen, bin auch eine Mutter und Betreuerin mit sehr viel Herz.

Ganz lieben Gruß Doro
Doro ist offline  
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