Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo , endlich habe ich es geschafft, und um ehrlich zu sein, weiß ich nicht, wo und wie ich anfangen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 08.11.2014, 12:52   #1
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von sonnenschein777
 
Registriert seit: 06.11.2014
Beiträge: 6
Standard Vermögensverzeichnis

Hallo ,

endlich habe ich es geschafft, und um ehrlich zu sein, weiß ich nicht, wo und wie ich anfangen soll. Am besten am Anfang.
Mein Sohn ist kürzlich volljährig geworden, er hat das Rubinstein-Taybi-Syndrom und ist 100% geistig behindert.
Ich bin seine "Betreuerin", in erster Linie aber immer noch seine Mutter, für mich hat sich mit seiner Volljährigkeit absolut gar nichts geändert. Nun muss ich aber u. a. ein Verzeichnis über sein Vermögen ausfüllen. Bisher hat mir niemand erklären können, was der Sinn dieses Vermögensverzeichnisses ist, bzw. ich weiß nicht, um ehrlich zu sein, wen ich fragen soll, ohne dass ich unfreundliche Antworten bekomme, ohne dass mir Dinge unterstellt werden usw. usw. Ich muss hinzufügen, wir sind Ausländer, meine Eltern hat man damals "Gastarbeiter " genannt, meine Kinder sind hier geboren. Bevor ich aber hier Romane schreibe, wären meine ersten Fragen:

=Was ist der Sinn des Vermögensverzeichnisses und bin ich verplichtet das auszufüllen?=

Vielen Dank im Voraus

Viele Grüße
sonnenschein777
sonnenschein777 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2014, 14:38   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Hallo Sonnenschein,

Normalerweise ist das Vermögenszeichnis bei allen Betreuungen zu führen, sofern Geldangelegenheiten zum Aufgabenkreis gehören. Ob es auch für Familäre Betreuungen gilt, kann ich nicht sagen, ich vermute aber schon ja. Mit der Volljährigkeit ist der Sohn nun erwachsen, folglich gehört das Geld was auf seinen Konto ist vollständig ihm. Als Betreuerin musst Du dann alle Geldgeschäfte erklären, überprüft wird das mit dem Vermögensverzeichnis, welches jährlich erstellt wird. Das soll verhindern, dass sich Betreuer auf Kosten von Betreuten bereichern. Zuerst muss zu Beginn einer Betreuung ein Anfangsstand gemacht werden, der dann in den Folgejahren fortgeschrieben wird. Dafür muss man jede Leistung quietieren lassen, meistens in Form eines Kassenzettels um z.B. Kledung zu kaufen, oder eine geschriebene Quittung für den Friseurbesuch. Das ist dann die sogenannte Rechnungslegung.

Wichtig wäre noch, dass Dein Sohn nun als erwachsener Anspruch auf bestimmte Leistungen hat. Ein Kostenträger müsste ihm Taschengeld zahlen, er hat möglicherweise ein Recht auf Kindergeld solange ein Elternteil lebt, ebenso kann über möglicherweise ebensolange über die Familienversicherung einer GKV kostenslos weiterhin Mitglied sein.

Ich wünsche Dir viel Kraft für die kommende Zeit.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2014, 15:01   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
Standard

Moin Sonnenschein

Für das Vermögensverzeichnis geben die Gerichte gerne ein Formular heraus, an dem man sich langhangeln kann.

- Wenn Deinem Sohn eine Immobilie gehört, mußt Du sie angeben und den Wert so Pi mal Daumen schätzen (das reicht).
- Wenn er Konten oder Sparbücher hat: Bank und Kontonummern sowie den Kontostand zum Stichtag (Beginn der Betreuung) angeben.
- dann kommen Haushaltsgegenstände, Klamotten, Werkzeuge Haustiere etc. - Keine Panik. Wenn er nicht gerade eine Rolex am Arm hat und mit einem sibirischen Säbelzahntieger spielt oder einen Klimatisierten Großtrecker als Fahrzeug nutzt (du merkst: ich übertreibe mal ein bisschen), dann schreibst Du "ohne besonderen Wert" in das Feld und gut ist. Er darf gerne eine HiFi-Anlage oder TV, PC o.ä. haben. Es sollten nur nicht gerade besonders teure Dinge sein, die man sonst nicht in Haushalten findet.

PKWs, Motorräder, Trikes o.ä sollten schon angegeben werden (Wert: Pi mal Daumen).

Wenn er Schulden haben sollte: In Abteilung 2 eintragen.

Abteilung 3 ist für das Einkommen.
Hat er welches (z.B. Grundsicherung oder Lohn aus einer WfbM) dann wird es eingetragen.

Und dann bist Du auch schon damit durch.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2014, 00:05   #4
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard An die Lotte

Als Mutter ist sie eine befreite Betreuerin, die muß keine Kontoauszüge und dergleichen vorweisen, sondern nur im Endbericht eines jeden Jahres den Betrag auf dem Sparbuch angeben und z.B. wie hoch der Bestand des Taschengeldkontos ist.
Ich wohne in NRW und so ist bei mir, ich bin auch Mutter, das nennt man "befreite Betreuerin". Das Sparbuch darf nicht über ein Haben von mehr als 2.600 Euro aufweisen, ist bei mir so, Sohn wohnt nicht mehr bei uns, sondern in einer vollstationären Außenwohngruppe.


Gruß Doro
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2014, 11:30   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Zitat:
Als Mutter ist sie eine befreite Betreuerin, die muß keine Kontoauszüge und dergleichen vorweisen,
Hallo,

Befreite Betreuer sind zwar i.d.R. Von der jährlichen Rechnungslegung befreit, aber nicht von der Schlußrechnungslegung bei Ende der Betreuung. Von daher sollten schon die Unterlagen zum Verbleib des Geldes entsprechend aufbewahrt weden . Sonst gibt es am Ende ein böses Erwachen.

@sonnenschein77: Ich empfehle dir unbedingt ein Gespräch mit dem Rechtspfleger am Betreuungsgericht zu deinen Pflichten im Rahmen der Betreuung.
Desweiteren gibt es noch die Möglichkeit sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde beraten zu lassen, die haben eine Verpflichtung zur Beratung.


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2014, 22:34   #6
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard

Ich mache das jetzt schon fast 30 Jahre, habe mittlerweile 12 dicke Akten angelegt mit allem was meinen Sohn betrifft. Wie ich gelesen habe werden die sich ein Jahr, evtl. auch zwei raussuchen von dem ich dann bei Ende eine Schlußabrechnung machen müßte. Aber solang ich kann werde ich die Betreuung weiter führen.
Außerdem kann mein Sohn Beträge bis 100 € selbst von der Bank abholen, das ist so besprochen und dem Gericht mitgeteilt. Denke mal er wird nicht alle Quittungen aufbewahren.
Es gibt eine Karte mit Geheimzahl die ich besitze, er möchte keine da er sich die Zahl nicht merken kann. Wenn er mal nicht zur Bank kommt um sich sein Taschengeld abzuholen und er ist blank, hole ich es ab mit der Karte.
Außerdem mache ich onlinebanking für das Konto und kann so Rechnung schneller überweisen.


Doro

Geändert von Doro (09.11.2014 um 22:55 Uhr)
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2014, 22:58   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Aus Sicht befreiter Betreuer muss ich sagen: Leider.
Leider hat agw recht.

Befreite Betreuer sind nur von der jährlichen Rechnungslegung befreit.
Schlussrechnung muss über die gesamte Vermögensverwaltung gelegt werden.
Ob und wie viel Spass die Prüfung macht, kann man sich vorstellen, wenn man zwanzig Leitzordner nur ansieht ...
Dass sich Rechtspfleger nur ein oder zwei Jahre raussuchen und prüfen, halte ich für ein Gerücht ... Verlass Dich nicht darauf.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2014, 23:22   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Rotes Gesicht

Ich mußt auch bei Beginn der Betreuung kein Vermögensverzeichnis machen und bekomm jedes Jahr so einen einfachen Bogen wo ich die Kontostände eintrage. Außerdem war zu Anfang der Betreuung,
wo mein Sohn ins Betreute Wohnen ging, jedem der dort tätigen eine Vollmacht erteilen über das Konto!! Das wurde jedoch mittlerweile von der Bank geändert, nicht mehr gültig.
Außerdem hat mein Sohn außer Taschengeld und 115 € Verdienst aus der Werkstatt kein Einkommen.
Werd mal den Betreuungsverein anrufen, kann ja lustig werden.
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2014, 00:52   #9
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von sonnenschein777
 
Registriert seit: 06.11.2014
Beiträge: 6
Standard Vermögensverzeichnis

Vielen Dank für die vielen Antworten, die mir wirklich weiter geholfen haben. Ich kenne es nicht anders, als zu kämpfen. ALLES, was für alle anderen normal erscheint, ist für mich und meinen Sohn scheinbar unerreichbar. Ich lasse nicht locker, notfalls gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es ist absolut NICHT NORMAL, was hier abgeht. Anstatt, dass man den Menschen mit Behinderungen hilft, erschwert man ihnen das Leben, bzw. der Mutter oder dem Vater. Und das kann es nicht sein. Nicht wirklich. 18 Jahre lang hat kein Hahn nach uns gekräht, und jetzt auf einmal ????? Ich habe keine Angst um mich, ich habe nur Angst um meinen Sohn, den ich über alles liebe und dem ich nur das Beste im Leben wünsche. Aber ich weiß nicht, wie die Menschen sind, die er im Leben treffen wird. Er wird sich nicht wehren können. Und das schmerzt mich am meisten. Für persönliche Gespräche bin ich immer offen. Vielen Dank noch mal und alles Gute an alle!!!
sonnenschein777 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2014, 02:12   #10
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Vielleicht überlegst Du Dir mal ob es für Dich, und Deinen Sohn nicht stressfreier wäre wenn Du die Betreuung abgibst und das Gericht dann einen "Berufsbetreuer" für Deinen Sohn einsetzt. Die sollten dann in der Regel wissen was zu tun ist.
Kölsche Jung ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40