Dies ist ein Beitrag zum Thema Inkassobüro - Eingehungsbetrug? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
leider habe ich zu diesem Thema nichts passendes gefunden, deshalb hier meine Frage dazu:
Zuerst: Meine Aufgabenkreise bei ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.11.2011
Beiträge: 31
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Hallo zusammen,
leider habe ich zu diesem Thema nichts passendes gefunden, deshalb hier meine Frage dazu: Zuerst: Meine Aufgabenkreise bei der Betreuten: Vermögenssorge, Post, Vertretung gegenüber Behörden Es geht um eine Tierarztrechnung, die im April 2011 gestellt und nicht bezahlt wurde. Zu dieser Zeit lebte meine Betreute noch mit ihrem Mann zusammen in einer Wohnung. Ein paar Wochen später zog sie dann aus. Sie ist seitdem alleinerziehend und auch seitdem von Sozialhilfen abhängig. Heute erhält sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld. Das Inkassobüro unterstellt ihr in dem letzten Schreiben, dass sie die Leistung des Tierarztes an Anspruch genommen hat und wissentlich zahlungsunfähig war. Sie werden nun strafrechtliche Schritte wegen Eingehungsbetrug gegen die Schuldnerin unternehmen. Was macht man in so einem Fall? Was schreibe ich dem Inkassobüro? Meine Betreute kann nicht zahlen, es reicht nicht mal für das Nötigste im Leben. Danke für eure Hilfen! Schöne Grüße Örni |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Hallo Örni,
Schreib dem Inkassobüro unter Beilegung der Kopie der Betreuungsurkunde dass die Frau mittellos ist. Fügen eine Kopie des Sozialhilfebescheids bei. Dann düfte Ruhe sein. Die werden dann versuchen, eine Ratenzahlung oder so anzubieten, auf die musst Du dich aber nicht einlassen. Alle Jahre kommt dann wieder so ein Schreiben. Eventuelll hilft ein Gespräch mit dem Tierarzt, ich konnte mich auf diesem Wege mal mit einem Schornsteinfeger einigen. Das Klappern gehört bei diesen Inkassobüros zum Geschäft. Einfach nicht aus der Ruhe bringen lassen. Gruß Lotte |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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Hallo,
ich schließe mich Lotte an. Erstmal nicht einschüchtern lassen und die Unterlagen vorlegen. Wo nichts zu holen ist, lohnt es sich nicht, den Klageweg zu beschreiten. Und der Vorwurf dürfte kaum Bestand haben. Falls ein Mahnbescheid kommt, fristgerecht Widerspruch einlegen und wenn strafrechtlich wirklich etwas kommt, wovon nicht auszugehen ist, die Betreuung auf den Aufgabenkreis "Strafrechtliche Angelegenheiten" erweitern lassen. Aber soweit ist es ja noch nicht. Gruß Pino |
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#4 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 11.11.2014
Beiträge: 2
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Wie die Vorredner.Wegen Eingehungsbetrug hätte sie sich nur strafbar gemacht, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass die Betroffene von Anfang an geplant hatte, nicht zu bezahlen.Sehr unwahrscheinlich...zu Mal die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich ja auch erst danach verändert haben.Die Inkassobüros drohen gerne damit, da Verbindlichkeiten aus einer unerlaubten Handlung für den Schuldner besonders unangenehm sind, da diese nicht von der Restschuldbefreiuung umfasst sind.Auf eine Ratenzahlung würde ich mich nicht einlassen, wenn nichts pfändbar ist.Aber vielleicht auf einen Vergleich.
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.11.2011
Beiträge: 31
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Danke für die vielen hilfreichen Infos,
ich habe jetzt einen Brief geschrieben und eine Kopie vom Sozialhilfebescheid dazu gefügt. Mal sehen, was kommt. Danke noch einmal! Örni |
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