Dies ist ein Beitrag zum Thema Schuldenregulierung/ zu Unrecht bezogenes Sozialgeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenteilnehmer/innen
seit einigen Wochen habe ich die gesetzl. Betreuung einer Frau übernommen, die u.a. Schulden beim Arbeitsamt hat, weil ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.09.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 25
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Liebe Forenteilnehmer/innen
seit einigen Wochen habe ich die gesetzl. Betreuung einer Frau übernommen, die u.a. Schulden beim Arbeitsamt hat, weil sie zu Unrecht Sozialgeld für ein nicht mehr im Haushalt lebendes Kind bezogen hat. Meine Frage ist, wer ist jetzt der/dieSchuldner/in? Kann sich der Regionale Inkasso Service auch an den mittlerweile volljährigen Sohn wenden? Die Schulden stammen aus zurückliegenden Jahren. Für Eure Antworten vielen Dank
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin Jakoba
Ich gehe mal davon aus, dass die Mutter das Geld für ihr Kind bezogen hat. Damit bleibt die Mutter die Bezieherin und damit diejenige, von der das GEld zurückverlangt werden kann. Wenn die Mutter das Geld an ihr Kind weitergegeben hat, dann kann sie es ja von dem Kind zurückfordern, wenn sie dies möchte. Wenn sie das Geld nicht an das Kind weitergegeben hat, dann hat sie es auch selber verbraucht und muss sich erst recht nicht wegen der Rückforderung aufregen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.09.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 25
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Moin, moin,
noch eine Ergänzung zu den Schulden: es gab bereits einen Vollstreckungsversuch, eine Stundungsbewilligung durch den regionalen Inkasso Service liegt aktuell vor. In dieser Bewilligung wird der Sohn aufgeführt, vertreten durch seine Mutter, noch mal die (doofe) Frage, von wem kann sich die Bundesagentur für Arbeit/Inkasso das Geld zurückholen? Ich gehe davon aus, dass dem Inkasso Service egal ist, wer das Geld tatsächlich verbraucht hat. Ist zu befürchten, dass an den Sohn herangetreten werden kann, wenn er 18 ist und über ein Einkommen verfügt, dass oberhalb der Pfändungsgrenze liegt? |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin Jakoba
Die BA hat Forderungen gegen die Mutter, weil die als Haushaltsvorstand das ALG beantragt hat. Sie hat wahrscheinlich das Kind als Mitglied des Haushaltes aufgeführt, auch wenn es in dem Zeitraum X gar nicht im Haushalt gewohnt hat. Der Sohn sollte, sofern er von dem Geld nichts bekommen hat, die Forderung zurückweisen, sofern sie denn gegen ihn gerichtet werden würde. Zum einen, weil er nichts davon bekommen hat und zum anderen, weil er das Geld nicht beantragt hat. Die Mutter sollte ihrerseits aufpassen, dass sie keine Klage angehängt bekommt, da sie das Arbeitsamt mit falschen Angaben betrogen hat. Das läuft unter Sozialbetrug und kann richtig Ärger geben. Dem Inkasso ist es sicherlich völlig egal, woher das Geld kommt. Es würde die Kohle sogar vom Weihnachtsmann annehmen. MfG Imre
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