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Mittellos und dennoch Ratenzahlung an Gläubiger?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellos und dennoch Ratenzahlung an Gläubiger? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Betreute von mir ist im Pflegeheim und weil sie die Heimkosten nicht selbst zahlen kann, trägt das Sozialamt ...


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Alt 14.11.2014, 12:26   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard Mittellos und dennoch Ratenzahlung an Gläubiger?

Hallo,

eine Betreute von mir ist im Pflegeheim und weil sie die Heimkosten nicht selbst zahlen kann, trägt das Sozialamt die ungedeckten Heimkosten. Ein Inkassobüro, dem ich diese Sachlage mitgeteilt habe, fordert jetzt Ratenzahlung von ihrem Taschengeld.
Wie soll ich reagieren?

LG
Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 14.11.2014, 14:55   #2
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
Standard

Hallo Ruby,

wenn kein pfändbares Einkommen und Vermögen vorhanden ist, soll das Inkassobüro so schöne Briefe schicken wie es will. Das Verwahrgeldkonto ( an Michaela) wird wohl schon aus praktischen Gründen nicht zu pfänden sein. Wie wäre es, nochmals zurück zu schreiben, dass immer noch kein Geld da ist und die Zahlung vom Barbetrag wegen Unzumutbarkeit zurückzuweisen.

M. E. darf der Betreuer gar keine Ratenzahlungen zur Schuldentilgung vom Barbetrag veranlassen (vorausgesetzt es ist kein Vermögen vorhanden), eine Ausnahme dürfte die Tilgung von Geldstrafen sein.
Wie sehen das die Anderen?

Gruß
BineP
BineP ist offline  
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Alt 14.11.2014, 16:55   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Ruby,

sehe das genauso wie BineP. Gerade bei Heimbewohnern geht nun wirklich so garnix mehr. Der Barbetrag ist meist schon mehr als knapp zur Deckung der Ausgaben. Ich schreibe dann an den Gläubiger, dass es aufgrund des gesundheitl. Zustandes keine Veränderung mehr an den finanziellen Verhältnissen gibt und bitte um Niederschlagung der Forderung. Klappt zwar kaum, aber ich möchte damit deutlich machen, dass sie nicht immer wieder nachfragen brauchen.
Sollte die Rente zwar so hoch sein, dass sie oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, habe ich auch schon die Rentenzahlung an den Kostenträger umleiten lassen und der Barbetrag wird direkt vom Sozialamt an die Einrichtung überwiesen. Somit gibt es kein Konto und keine Zugriffsmöglichkeit auf die Rentenzahlung und der Gläubiger sieht in die Röhre.

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 14.11.2014, 18:21   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Hallo Ruby

Inkassobüros sind dazu da Geld einzutreiben und nicht Rücksicht auf die Lebenssituation der Schuldner zu nehmen. Daher müssen die Betreuten vor diesen Geldschindern auch geschützt werden.
Haben die Betreuten kein Geld, d.h. weniger als die die Pfändungsfreigrenzen hergeben, dann haben die Inkassos auch keinen Anspruch etwas davon zu bekommen.
Eine Aufforderung auch noch vom Barbetrag im Heim die Schulden zu tilgen, ist absolut unangemessen. Aber eben Inkasso.
Schreibe dem Inkasso, dass es erst wieder was gibt, wenn die Betreute mehr Geld hat, als ihr gem. der Freigrenzen zusteht, und dass Du Dich dann auch von Dir aus melden wirst - vorher aber nicht.
Und dann lass Dir den Laden den Buckel runter rutschen.


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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