Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnunsauflösung per Vorsorgevertrag? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Experten,
Frau F. ist ins Pflegeheim umgezogen. In ihren Unterlagen finde ich einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter aus dem ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 30.08.2014
Ort: Duisburg
Beiträge: 2
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Hallo Experten,
Frau F. ist ins Pflegeheim umgezogen. In ihren Unterlagen finde ich einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter aus dem Jahr 2007. Hierin ist vereinbart, dass der Bestatter die Bestattung durchführt, die Wohnung räumen lässt und einen Rest Geld behalten darf. Zur Begelichung der Kosten ist er für 2 Sterbeversicherungen im Gesamtwert von 4.500 € "unwiderruflich" begünstigt. Nun wird ja die Wohnungsräumung zu Lebzeiten der alten Damen erforderlich. Wer zahlt jetzt dafür? Und was ist mit dem Betrag, der im Vorsorgevertrag hierfür ausgewiesen ist? Gibt es dazu Erfahrungen? Oder Meinungen? Bin sehr gespannt. Stephan
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin Gaulois
Wenn die Dame jetzt schon aus der Wohnung auszieht und die Wohnung geräumt wird, sollte das von ihrem aktuellen Vermögen gezahlt werden. Eine Sterbeversicherung (oder zwei) mit einem Gesamtwert von 4500,00 € ist jetzt nichtgerade der Brüller und reicht wohl gut für eine Beerdigung, die etwas besser ist als die ordnungsamtlich organisierte Bestattung. Für viel mehr aber auch nicht. Dann kann die Bestattung wenigstens würdiger ablaufen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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