Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Behandlungsvereinbarungen vor Bestellung von Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Behandlungsvereinbarungen vor Bestellung von Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ein Betreuer, der bestellt wird, nachdem der Betreute bereits Vereinbarungen für seine therapeutische Behandlung getroffen hat (Behandlungsverträge, Anmeldungen für ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 17.11.2014, 17:05   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
Standard Behandlungsvereinbarungen vor Bestellung von Betreuung

Kann ein Betreuer, der bestellt wird, nachdem der Betreute bereits Vereinbarungen für seine therapeutische Behandlung getroffen hat (Behandlungsverträge, Anmeldungen für behandelnde Einrichtungen, u.dgl.), diese Vereinbarungen nochmals rückgängig machen?
Beispiel: Behandlungsplan für den Patienten wurde erstellt und sowohl vom Behandelnden als auch vom Behandelten festgelegt; später erst kommt der neue Betreuer hinzu. Inwieweit könnte er, wenn Behandler und Behandelter zu ihrer Vereinbarung stehen, noch intervenieren?
Danke wieder für kompetente Antworten!
Absti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2014, 19:51   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Danke wieder für kompetente Antworten!
Die werden kaum möglich sein, da hierzu diverse Fakten fehlen.

Das ist sicherlich abhängig von Art und Umfang der Erkrankung, Aufgabenbereiche der Betreuung, Inhalt der Behandlungsvereinbarung, etc.

Die größte Frage für mich wäre aber warum ein Betreuer eine indizierte Behandlung verhindern sollte und mit welcher Rechtfertigung?

Deine Fragestellung ist etwas irritierend!

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
nachträgl. intervention?

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40