Dies ist ein Beitrag zum Thema Behandlungsvereinbarungen vor Bestellung von Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ein Betreuer, der bestellt wird, nachdem der Betreute bereits Vereinbarungen für seine therapeutische Behandlung getroffen hat (Behandlungsverträge, Anmeldungen für ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
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Kann ein Betreuer, der bestellt wird, nachdem der Betreute bereits Vereinbarungen für seine therapeutische Behandlung getroffen hat (Behandlungsverträge, Anmeldungen für behandelnde Einrichtungen, u.dgl.), diese Vereinbarungen nochmals rückgängig machen?
Beispiel: Behandlungsplan für den Patienten wurde erstellt und sowohl vom Behandelnden als auch vom Behandelten festgelegt; später erst kommt der neue Betreuer hinzu. Inwieweit könnte er, wenn Behandler und Behandelter zu ihrer Vereinbarung stehen, noch intervenieren? Danke wieder für kompetente Antworten! |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
Das ist sicherlich abhängig von Art und Umfang der Erkrankung, Aufgabenbereiche der Betreuung, Inhalt der Behandlungsvereinbarung, etc. Die größte Frage für mich wäre aber warum ein Betreuer eine indizierte Behandlung verhindern sollte und mit welcher Rechtfertigung? Deine Fragestellung ist etwas irritierend! Gruß, Andreas
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