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Vermögen anlegen (mündelsicher)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögen anlegen (mündelsicher) im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin neu hier und im eigentlichen Sinne kein "Betreuer", sondern "Bevollmächtigter". Meine Mutter ist dement und ich habe ...


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Alt 19.11.2014, 13:39   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 18.11.2014
Beiträge: 2
Standard Vermögen anlegen (mündelsicher)

Hallo,

ich bin neu hier und im eigentlichen Sinne kein "Betreuer", sondern "Bevollmächtigter".

Meine Mutter ist dement und ich habe eine notarielle Allgemeine und Vorsorgevollmacht.

Meine Mutter erhält nur eine sehr geringe Rente (ca. 190,- €) und hatte eine Haus, welches ich als Bevollmächtigter nun für 200.000 € verkauft habe.

Auf dem Girokonto meiner Mutter gibt es null Zinsen, auf den Tagesgeldkonto bei dieser Bank, nur 0,15 % Zinsen.

Um wenigstens etwas Ertrag (1,2 - 1,5 %) zu erhalten, wollte ich das Geld bei verschiedenen Direktbanken anlegen, um mir nicht vorwerfen zu lassen (Geschwister vorhanden), ich hätte nichts getan, damit das Geld einen Ertrag bringt.

Die Direktbanken lassen aber nicht zu, dass man bei Ihnen Konten mittels der mir vorliegenden Vollmacht eröffnet.

Hat jemand einen Tip, wo man das Geld etwas gewinnbringend anlegen könnte.

Zudem würde mich interessieren, ob ich für meine Tätigkeiten, welche ich für meine Mutter erledige (Einkaufen, Verwaltungsarbeiten, etc.), einen Betrag anrechnen könnte?

Danke!
Peterhans ist offline  
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Alt 19.11.2014, 13:52   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Hallo,

Zitat:
Zudem würde mich interessieren, ob ich für meine Tätigkeiten, welche ich für meine Mutter erledige (Einkaufen, Verwaltungsarbeiten, etc.), einen Betrag anrechnen könnte?
eine Vollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen.

Vergütungen etc. müssten dann auch darin geregelt sein. Eine Vollmacht hat kaum Bezug zum Betreuungsrecht und eine Beratung zu Vollmachten kann daher hier auch nicht stattfinden.

Wende dich mit diesen Fragen am besten an den Notar der diese Vollmachten verfasst hat.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 19.11.2014, 18:10   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
Standard

Moin Peterhans

Wenn sich die Direktbanken wg. der Vollmachten bescheuert anstellen, dass ist das bedauerlich, aber es sind Banken. Die benehmen sich manchmal einfach bescheuert.

Andererseits bekommt man aktuell nichts mehr für sein Geld. Gerade heute hatte ich ein Angebot von der Hausbank meiner Betreuten über 0,3 % bei 2 Jahren Festlegung. Bald muss man auch noch Geld mitbringen, wenn man es festlegen will.
Wenn Du von Deiner Bank keine besseren Angebote bekommst, dann nimm eben die nicht so guten. Informiere Deine Geschwister darüber, damit sie nicht hinterher mit meckern anfangen.

Behalte aber auch noch genug Geld übrig, um die laufenden Kosten bestreiten zu können, wenn die Rente so gering ist.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.11.2014, 16:33   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2013
Beiträge: 15
Standard

Du könntest auch versuchen die Betreuung zu erhalten. Wenn Du als Betreuer auch ihre Geldangelegenheiten regeln darfst dann sollte es mit den Direktbanken doch funktionieren, oder nicht?

Letztlich ist es bei den Direktbanken doch so dass Du ein Konto online eröffnest auf einen bestimmten Namen. Dann muss eine Legitimation zugeschickt werden (Ausweis und Postident). Das sollte eigentlich kein Problem darstellen, wenn Du mit dem Ausweis Deiner Mutter zur Post gehst und das Postident-Verfahren durchziehst. Dann ist das Konto regulär auf ihren Namen angelegt. Als Betreuer darfst Du dann auch entsprechend der erteilten Vollmachten auch darauf zugreifen.
Inspiratio ist offline  
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Alt 21.11.2014, 16:50   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Zitat:
Wenn Du als Betreuer auch ihre Geldangelegenheiten regeln darfst dann sollte es mit den Direktbanken doch funktionieren, oder nicht?
Direktbanken verweigern in der Regel eine OnlineKontoführung durch Betreuer und damit eine Konteneröffnung.

Sie sind also meist keine Alternative.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 22.11.2014, 01:14   #6
Neuer Gast
 
Registriert seit: 18.11.2014
Beiträge: 2
Standard

Danke für die Antworten.

Wie gesagt: Ich habe eine notarielle Allgemeine Vollmacht, die mich u.a. auch berechtigt "...insbesondere über Spar- und Bankkonten jeglicher Art beliebig zu verfügen, ...insbesondere auch Konten jeglicher Art einzurichten oder aufzulösen, und die Vollmachtgeberin im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten uneingeschränkt zu vertreten".

Zudem kann ich mir vorstellen, dass auf einer Postfiliale Ratlosigkeit herrscht, wenn ich die Vollmacht und den Ausweis der Mutter vorlege.

Außerdem sagte man mir ja bereits am Telefon, dass eine Eröffnung eines Kontos mittels Vollmacht nicht möglich sei.
Peterhans ist offline  
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Alt 23.11.2014, 17:45   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Ich habe das Geld aus dem Hausverkauf meiner Betreuten erst mal ein paar Wochen auf dem Girokonto geparkt. In dieser Zeit kamen neben Heimkosten auch noch Schlussrechnungen von Versorgern, von der Müllabfuhr etc.

Danach habe ich das Geld auf ein Sparkonto bei der Sparkasse getan, welches schon vor Betreuungsbeginn existent war und lasse nun von diesem Konto jeden Monat die Summe X auf das Girokonto überweisen, damit es mit Rente plus X für die Heimrechnung reicht.

Zum Umparken auf das Sparbuch habe ich das Gericht um Genehmigung angefragt, von seitens des Gerichts wurde mitgeteilt, dass keine Genehmigung notwendig sei.

Viel Zins ist aktuell nicht zu erwarten. Das Guthaben verringert sich jeden Monat bis es aufgebraucht ist oder meine Betreute vorher stirbt. Wichtig wäre noch zu prüfen, ob für das Sparkonto eine Vollmacht für eine dritte Person existiert, diese dann löschen lassen, so dass nur die Betreute bzw. der Betreuer auf das Konto zugreifen können.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 23.11.2014, 17:48   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Nachtrag:

Es ist meines Erachtens besser bei der Hausbank nachzufragen, wo auch z.B. das Girokonto schon seit Jahren vorhanden ist. Dort sind oft schon Unterlagen vorhanden und es ist leichter möglich, eventuell ein weiteres Konto zu eröffnen.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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