Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter ist vom Mitte September bis Anfang dieser Woche krank gewesen, kleine OP.
Nun schreibt mir die Krankenkasse, ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
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Hallo,
mein Betreuter ist vom Mitte September bis Anfang dieser Woche krank gewesen, kleine OP. Nun schreibt mir die Krankenkasse, dass er die Krankmeldung erst am 03.11.2014 eingericht hat und will erst ab 11/2016 zahlen. Kennt sich da jemand aus ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
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Für Krankengeldbezug braucht es eine unverzügliche Krankmeldung an die Kasse und eine nahtlose Krankschreibung. Rückwirkend geht da im Rahmen der Bestimmungen gar nichts. Ggf. kann die Kasse akzeptieren, das erkrankungsbedingt kein Arztbesuch möglich war, in deinem Fall mit einer OP und mit Betreuung wohl eher nicht.
Unverständlich ist mir die Angabe 11/2016 Wer sich noch auskennt ist die Krankenkasse. ;-) Ich frage immer gerne mal meine eigene, guter Draht zur SB zahlt sich aus. mfg
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
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Hallo,
11/2016 ist ein Schreibfehler, 11/2014 wäre richtig. Ich gehe mal davon aus, dass die Krankenkasse nicht zahlen wird. Damit ergeben sich für mich zwei Fragen: 1) Muß ein Betreuer darauf achten, dass die Krankmeldung eines Betreuten rechtzeitig bei der Krankenkasse eingeht ? 2) Spielt die geistige Behinderung des Betreuten eine Rolle ? Wenn er z. B. nicht wusste, dass die Krankschreibung der Krankenkasse mitzuteilen ist. Gruß Andreas |
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#4 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
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Zu 1)
Wenn der Betreuer Kenntnis davon hat, dass das ein Problem ist, dann sehe ich ihn durchaus in der Pflicht. Gleiches gilt übrigens gegenüber dem Arbeitgeber. Als Sozialarbeiter in einer WfbM habe ich reihenweise AU´s über Betreuer bekommen. Warum eigentliche Krankengeld? Gibts keine Lohnfortzahlung? Zu 2) siehe 1) Gemeint sind Fälle, in denen man aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen. Ist wohl eher die Ausnahme. "Kleine OP" heißt Krankenhaus? Eigentlich sollte von da eine Meldung ergehen. Wenns nur ambulant war gabs vielleicht eine Wundversorgung per Verordnung? Um den Betreuten zu beruhigen (Ist nicht so blöd gemeint wie es jetzt klingt) kannst Du prüfen, ob von irgendwelchen Beteiligten eine Meldung ergangen ist und das Ergebnis der Krankenkasse als Widerspruch schicken. Wird vermutlich nichts ändern, kann aber als Denkanstoss für die Zukunft dienen. mfg
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin moin
Klar gibt es Lohnfortzahlung, aber nur 6 Wochen lang, ab dann gibt es Krankengeld. Zumindest in normal üblichen Arbeitsverhältnissen. Bei WfbM's ist es vielleicht anders, da habe ich den Fall noch nicht gehabt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
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War nicht richtig formuliert. Klar kenne ich gerüchteweise die 6Wochen-Lohnfortzahlung (aber ich bin ja nie krank
)In den WfbM ist das übrigens gleich geregelt. Ausnahme: EU-Rentner haben keinen Anspruch auf KG. Was ich eigentlich sagen/fragen wollte: Gibt es überhaupt einen Arbeitgeber? Wer ist denn der AG (WfbM oder allg. Arbeitsmarkt)? Hat denn der AG die Meldung bekommen? Gabs denn Lohnfortzahlung . . (Mehr input) Enstpringt aber nur meiner Neugier und ändert nichts am Ergebnis Schönes WE
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
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Hallo,
hier die genauen Daten: krank vom 16.09.2014 bis 14.11.2014. Am 3.11. wurde der Krankenkasse über die Krankschreibung informiert. Also läuft die 6-Wochen-Frist am 28.10.2014 aus. Vom 29.10. bis zum 02.11.2014 hätte er Krankengeld beziehen können, hat die Krankmeldung aber versäumt. Nun hat der Arbeitgeber gestern nur ca. 50 % des Lohnes überwiesen. Darum darf ich mich jetzt auch noch kümmern .Gruß Andreas |
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