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Kontopfändung - Heimbewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontopfändung - Heimbewohner im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder, vorgestern hatte ich mich noch gefreut als ein Gläubiger eine Forderung über 3500 eur ausgebucht hatte und nun ...


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Alt 21.11.2014, 21:00   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard Kontopfändung - Heimbewohner

Liebe Forumsmitglieder,
vorgestern hatte ich mich noch gefreut als ein Gläubiger eine Forderung über 3500 eur ausgebucht hatte und nun hat ein andere eine Kontopfändung wegen 350 EUR erwirkt.
Der Klient bekommt Rente in Höhe von 1109 EUR und ergänzende SGB XII Leistungen zur Deckung der Heimkosten. Ein P Konto hat er. Die Pfändungsschutzgrenze sind aber nur 1045 EUR. Kann ich den Schutz erhöhen? Habe da kein pasendes Formular gefunden aber das würde mir logisch erscheinen bei Sozialleistungen. Eine andere Überlegung wäre die Rente direkt auf das Heim umzuleiten. Dann müsste der Betreute aber sein Girokonto kündigen weil nix mehr drauf geht. Auch blöd ohne Konto. Und wäre in dem Fall (alles beim Heim) sein Taschengeldbetrag pfändbar? das wäre ja ne absolute Katastrophe Und überhaupt erchliesst mir noch nicht ab wann (Summe und zeitlich) ein Gläubiger von einem P Konto. pfänden kann...
Habt ihr Rat für mich??
Lieben Dank!
Jana_HH ist offline  
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Alt 22.11.2014, 07:27   #2
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
Standard

Hallo Jana,

ja, der Pfändungsschutz kann in dem von Dir geschilderten Fall erhöht werden. Zuerst würde ich bei der Bank nachfragen. Wenn diese nicht mitmacht, kann beim Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Erhöhung gestellt werden.

Das Verwahrgeldkonto kann im Normalfall nicht gepfändet werden. Dazu hatten wir erst einen Beitrag.

Zum P-Konto gibt es online hilfreiche Hinweise, auch hier ist über die Such-Funktion viles zu finden.

Ein schönes Wochenende
Bine
BineP ist offline  
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Alt 22.11.2014, 08:24   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Zitat:
Dann müsste der Betreute aber sein Girokonto kündigen weil nix mehr drauf geht. Auch blöd ohne Konto.
Hallo,

Was nützt deinem Betreuten denn ein Konto welches leer ist, weil die eingehende Rente für die Heimkosten gebraucht wird,

Da würde ich derzeit lieber die Rente umleiten und das Konto dichtmachen. Wenn dein Betreuter ein eigenes Konto möchte kann ja jederzeit ein neues eröffnet werden.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 22.11.2014, 08:26   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard

danke Bine!
Das übliche Formular zur Erhöhung der Pfändungsschutzgrenze enthält aber keine Möglichkeit Heimkosten geltend zu machen, oder? Nur Kinder, weitere Angehörige etc... Ich würde ansonsten etwas vorformulieren und das Sozialamt zeichnet gegen? oder besser gleich mit dem vollstreckungsgericht klären?
pfändung kam am 20.11 und auf dem konto sind noch 500 eur, am 30. kommt die Rente 1109 eur. sollte ich die 500 sofort ans Heim überweisen (ich wollte eigentlich die gesammte offene Summe anfang dez bezahlen)oder bleibt das noch stehen?
Jana_HH ist offline  
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Alt 22.11.2014, 08:30   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo,

Was nützt deinem Betreuten denn ein Konto welches leer ist, weil die eingehende Rente für die Heimkosten gebraucht wird,

Da würde ich derzeit lieber die Rente umleiten und das Konto dichtmachen. Wenn dein Betreuter ein eigenes Konto möchte kann ja jederzeit ein neues eröffnet werden.

Gruß,
Andreas
finde ich eigentlich auch...aber die pfändung bleibt doch 30 jahre, oder? dann kriegt er zumindest bei der roten bank kein konto mehr zahlen kann er definitiv nicht und wenn der eine gläubiger bedient würde, würde sich wohl der nächste aufs konto setzten

Geändert von Jana_HH (22.11.2014 um 08:32 Uhr)
Jana_HH ist offline  
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Alt 22.11.2014, 09:02   #6
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
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Bitte, Jana,

einen Versuch wäre es m.E. schon wert mit dem "normalen Formular" zur Bank zu gehen und dieses Formular entsprechend dem Sachverhalt auszufüllen, egal ob dafür eine besondere Spalte vorhanden ist oder nicht.

Hat der Sozialhilfeträger nicht vor, die Rente auf sich umzuleiten?

Es wäre bestimmt am sichersten, wenn die 500 € am Wochenanfang an das Heim überwiesen werden. Ansonsten wie agw

Kürzlich fand ich eine Aufstellung über den Umgang von Banken mit verschuldeten Kunden. Wenn ich das wieder finde, gebe ich Bescheid. In dieser Liste warben einige wenige Banken damit, dass auch für schwierige Kunden ein Konto eröffnet werden kann. Ob das dann in der Praxis funktioniert, ist sicher wieder eine andere Frage.

Grüße
Bine
BineP ist offline  
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Alt 23.11.2014, 09:44   #7
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
Standard

die og. Aufstellung von Banken ist zu finden unter:

http://www.caritas.de/magazin/zeitsc...rchiv/Jahrgang 2013/Artikel/wie-sozial-ist-ihre-bank

BineP
BineP ist offline  
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Alt 23.11.2014, 15:41   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard

Lieben Dank! Der Link funtkioniert bei mir nicht, aber ich habe den Artikel durch google gefunden!
Gestern habe ich erstmal ein Schreiben für Bank und Vollstreckungsgericht aufgesetzt. Hoffentlich klappt das.
Jana_HH ist offline  
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Alt 24.11.2014, 02:05   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2013
Beiträge: 15
Standard

Habe den Link mal aktualisiert. Hier ist der Artikel zu finden

Hartmut

Wie sozial ist Ihre Bank? - caritas.de
Inspiratio ist offline  
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