Dies ist ein Beitrag zum Thema Insonvelnzverfahren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen an Alle!
Vielleicht könnt Ihr mir Helfen: Meine zu Betreuunde und ich waren bei der Schuldnerberatung, mehrmals, jetzt ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2013
Beiträge: 20
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Guten Morgen an Alle!
Vielleicht könnt Ihr mir Helfen: Meine zu Betreuunde und ich waren bei der Schuldnerberatung, mehrmals, jetzt wurde das Insolvenzverfahren beantragt. Ich bekomme heute Post vom AG, das zwar die Abtretungserklärung beigefügt war allerdings nicht die betreuungsgerichtliche Genehmigung (§1812 BGB) fehlt jedoch. Warum muss ich eine beantragen, wenn die zu betreuunde alles selbst unterschreibt?! Bitte um Rat...und was mache ich wenn ich die Genehmigung beantrage und diese NICHT binnen eines Monats mir vorliegt?! |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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Eine Betreute von mir ist auch im Insolvenzverfahren. Ich musste nie etwas unterschreiben und auch keine Betreuungsgerichtliche Genehmigung einholen. Vielleicht musst Du nochmal klarstellen, dass Du sie in dem Verfahren nicht vertrittst?
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#3 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
Welche Aufgabenkreise hast du denn? Gruß, Andreas
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2013
Beiträge: 20
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Ich habe :
Vermögenssorge Wohnungsangelegenheiten Entgegennahme und öffnen der Post Rechts/-Antrages Behördenangelegenheiten Geltendmachung von Ansprüchen |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2013
Beiträge: 20
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Jana,
kann es sein das dadurch das Sie die Abtretungserklärung für mich unterschrieben hat, das dadurch dieses entstanden ist? ...das ich Sie vertrete?! |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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#7 | ||
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Einsteiger
Registriert seit: 11.03.2013
Beiträge: 15
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Zitat:
Zitat:
Für mich stellt sich da aber nun schon ernsthaft die Frage: Wenn Dein Betreuter soweit handlungsfähig ist, dass er alles selbst machen kann und auch in der Lage ist solche doch weitreichenden Angelegenheiten wie ein Insolvenzverfahren (ich nehme mal an Privatinsolvenz?) durzuziehen, warum hast Du dann überhaupt eine Betreuung in Angelegenheiten wie Vermögensvorsorge und Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten? Entweder er kann es selbst erledigen oder er kann es nicht. Und wenn er es kann, wozu dann die Betreuung? |
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#8 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo Inspiratio ,
Es gibt ja beispielsweise auch Erkrankungen welche ein Handeln des Betreuten nur phasenweise einschränken, oder aber es reicht bereits ein strukturierendes Begleiten. Es ergeben sich also viele Möglichkeiten warum eine Betreuung eingerichtet wird.
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#9 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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Zitat:
und strukturiert begleiten schuldnerberater nun wirklich, da bleibt kaum was übrig für einen selbst
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