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Insonvelnzverfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Insonvelnzverfahren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen an Alle! Vielleicht könnt Ihr mir Helfen: Meine zu Betreuunde und ich waren bei der Schuldnerberatung, mehrmals, jetzt ...


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Alt 22.11.2014, 10:21   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.12.2013
Beiträge: 20
Standard Insonvelnzverfahren

Guten Morgen an Alle!

Vielleicht könnt Ihr mir Helfen: Meine zu Betreuunde und ich waren bei der Schuldnerberatung, mehrmals, jetzt wurde das Insolvenzverfahren beantragt. Ich bekomme heute Post vom AG, das zwar die Abtretungserklärung beigefügt war allerdings nicht die betreuungsgerichtliche Genehmigung (§1812 BGB) fehlt jedoch.
Warum muss ich eine beantragen, wenn die zu betreuunde alles selbst unterschreibt?! Bitte um Rat...und was mache ich wenn ich die Genehmigung beantrage und diese NICHT binnen eines Monats mir vorliegt?!
Nordsee ist offline  
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Alt 22.11.2014, 10:48   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard

Eine Betreute von mir ist auch im Insolvenzverfahren. Ich musste nie etwas unterschreiben und auch keine Betreuungsgerichtliche Genehmigung einholen. Vielleicht musst Du nochmal klarstellen, dass Du sie in dem Verfahren nicht vertrittst?
Jana_HH ist offline  
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Alt 22.11.2014, 12:24   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Warum muss ich eine beantragen, wenn die zu betreuunde alles selbst unterschreibt?!
Da kann es sich nur um einen Irrtum handeln, Erklärungen des geschäftsfähigen Betreuten sind nie zu genehmigen.

Welche Aufgabenkreise hast du denn?

Gruß, Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 22.11.2014, 13:15   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.12.2013
Beiträge: 20
Standard Aufgabenkreise

Ich habe :
Vermögenssorge
Wohnungsangelegenheiten
Entgegennahme und öffnen der Post
Rechts/-Antrages Behördenangelegenheiten
Geltendmachung von Ansprüchen
Nordsee ist offline  
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Alt 22.11.2014, 13:16   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.12.2013
Beiträge: 20
Standard

Jana,
kann es sein das dadurch das Sie die Abtretungserklärung für mich unterschrieben hat, das dadurch dieses entstanden ist? ...das ich Sie vertrete?!
Nordsee ist offline  
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Alt 22.11.2014, 14:18   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard

Zitat:
Zitat von Nordsee Beitrag anzeigen
Jana,
kann es sein das dadurch das Sie die Abtretungserklärung für mich unterschrieben hat, das dadurch dieses entstanden ist? ...das ich Sie vertrete?!
Gut möglich das wäre ärgerlich! Vielleicht kann man das rückgängig machen.
Jana_HH ist offline  
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Alt 22.11.2014, 16:08   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2013
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von Nordsee Beitrag anzeigen
Ich habe :
Vermögenssorge
Wohnungsangelegenheiten
Entgegennahme und öffnen der Post
Rechts/-Antrages Behördenangelegenheiten
Geltendmachung von Ansprüchen
Zitat:
Warum muss ich eine beantragen, wenn die zu betreuunde alles selbst unterschreibt?!


Für mich stellt sich da aber nun schon ernsthaft die Frage:

Wenn Dein Betreuter soweit handlungsfähig ist, dass er alles selbst machen kann und auch in der Lage ist solche doch weitreichenden Angelegenheiten wie ein Insolvenzverfahren (ich nehme mal an Privatinsolvenz?) durzuziehen, warum hast Du dann überhaupt eine Betreuung in Angelegenheiten wie Vermögensvorsorge und Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten? Entweder er kann es selbst erledigen oder er kann es nicht. Und wenn er es kann, wozu dann die Betreuung?
Inspiratio ist offline  
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Alt 22.11.2014, 16:45   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Hallo Inspiratio ,

Es gibt ja beispielsweise auch Erkrankungen welche ein Handeln des Betreuten nur phasenweise einschränken, oder aber es reicht bereits ein strukturierendes Begleiten.

Es ergeben sich also viele Möglichkeiten warum eine Betreuung eingerichtet wird.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 22.11.2014, 16:47   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Inspiratio ,

Es gibt ja beispielsweise auch Erkrankungen welche ein Handeln des Betreuten nur phasenweise einschränken, oder aber es reicht bereits ein strukturierendes Begleiten.

Es ergeben sich also viele Möglichkeiten warum eine Betreuung eingerichtet wird.

und strukturiert begleiten schuldnerberater nun wirklich, da bleibt kaum was übrig für einen selbst
Jana_HH ist offline  
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