Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfahren eingestellt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Vater (86) hat wieder geheirated (kirchlich) und wohnt in einem Wohnheim mit induviduellem Betreuungsbedarf.
Angeblich haben sie kein ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.04.2014
Beiträge: 4
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Hallo,
mein Vater (86) hat wieder geheirated (kirchlich) und wohnt in einem Wohnheim mit induviduellem Betreuungsbedarf. Angeblich haben sie kein Gled um oefters als einmal pro Tag einen Krankenhelfer kommen zu lassen. Mein Vater kann nur mit dem Rollator oder Rollstuhl sich fortbewegen. Er faellt, hat grosse Bluterguesse, kann dann sein Gymnastik nicht mehr machen, faellt wieder hin und kommt dann ins Krankenhaus zur Widergesung. Dann kommt er heim, kann wider von selbst aufstehn und in den Rollator, faellt aber wieder (zb wenn er auf Toilette muss weil der Pfleger spaet dran ist) bricht sich was und kommt wider ins Krankenhaus. Laut Arzt ist das Wohnheim nicht richtig, er muesste in ein Heim fuer Pflegestufe 2. Seine Frau will nicht weg, da alle Verwandten for Ort sind. Inclusive ein Schwiegersohn der Chefarzt ist, der andere is Allgemeiner Arzt und der Dritte is Rechtsanwalt. alle in einem verschlafenen Baden Wuertemberger Staedtchen. Wir haben vor 8 Monaten einen antrag auf Betreuung eingereicht. Mindestens 5 mal telefoniert und haben jetzt folgendes Schreiben erhalten: Betreuungssache Carl S. in oben gennanter Betreuungssache teilen wir ihnen mit, dass gem. Paragraph 24 II FAMFG das Betreuungsverfahren eingestellt wird und der der Betroffene die Einbeziehung der Kinder in das Verfahren nicht wuenscht. Der Schuss ist nach hinten los gegangen. Wir vertrauen seiner Lebensgefaehrten nicht, das beste fuer meinen Vater zu tun, darum wollten wir einen rechtlichen Betreuer. Ist die Entscheidung entgueltig? Koennen wir hoeher gehen und vielleicht haben die Schwiegersohne dann keinen Einfluss? Das geht nicht mit rechten dingen mit. Mein Vater wurde mit Alzheimer, Parkinson und Demenz diagnostiziert, sicherlich muss das Betreuungsgericht pruefen ob die Ernennung eines Betreuer gerechtfertigt ist und nicht einfach uns einen "zweizeiler" schreiben. |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Guten Morgen,
Zitat:
Eine Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der betroffenen Person ist nun einmal nicht möglich. Punkt ![]() Eine Beschwerdemöglichkeit dürfte dir eher nicht zustehen, da du kein Verfahrensbeteiligter bist. Gruß, Andreas
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.04.2014
Beiträge: 4
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Agw,
danke fuer deine Meinung, die mir ueberhaupt nicht hilft. Auch finde ich die Art wie du schreibst unfreundlich und ich nehme an dass du ein gelangweilter Beamter bist. Der Smiley zeigt nur was fue eine person du bist. MFG |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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findest Du Deine Art zu antworten freundlicher?
agw hat Dir Deine Frage entsprechend der Rechtslage beantwortet. Du hast Teile des Wortlautes des Gerichtsschreibens genannt, er hat Dir erläutert was das bedeutet. Das Dir das in der Situation nur Erleuchtung bringt, aber keine Handlungsmöglichkeiten eröffnet, berechtigt Dich - meiner Meinung nach - nicht zu abwertend formulierten Mutmaßungen. Der Wille des Betroffenen - d.h. Deines Vaters - ist an dieser Stelle entscheidend, den scheint das Gericht geprüft zu haben, in den hiesigen Gerichten ist das jedenfalls bei der von Dir geschilderten Situation regelhaft so… Hebel sehe ich da auch keine mehr. Mit freundlichem Gruß blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#5 | |||
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Hallo not2bad,
damit du nicht nur Smileys anschauen musst hier noch die Rechtsgrundlagen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruß, Andreas
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