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Dispokredit bei Beginn der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dispokredit bei Beginn der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wie handhabt ihr es, wenn ihr eine neue Betreuung übernehmt und das Girokonto weit überzogen ist. Holt Ihr für ...


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Alt 25.11.2014, 17:38   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard Dispokredit bei Beginn der Betreuung

Hallo,

wie handhabt ihr es, wenn ihr eine neue Betreuung übernehmt und das Girokonto weit überzogen ist. Holt Ihr für diesen Dispo eine gerichtliche Genehmigung ein?

LG
Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 25.11.2014, 19:16   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
Standard

Moijn Ruby

Wieso das denn? Der oder die Betreute hat das Konto doch so überzogen und nicht Du. Die Betreuten dürfen das - erst recht, wenn sie noch nicht betreut sind.
Das überzogene Konto muss natürlich in das Vermögensverzeichnis rein.

Viel spannender ist es, mit der Bank einen Weg für die Rückstellung auszuhandeln. Je nach dem, was ihr da macht, muss das evtl. genehmigt werden.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.11.2014, 20:19   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard

Ich frage aus gegebenem Anlass: Ich konnte heute kein Geld für den Klienten abheben, da ich zunächst, laut Bankangestellte, den vorhandenen Dispo gerichtlich genehmigen lassen müsse.
Ruby ist offline  
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Alt 25.11.2014, 20:54   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Hallo Ruby,

Die Forderung würde ich mir schriftlich geben lassen unter Angabe der Rechtsgrundlage .
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 26.11.2014, 11:47   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 353
Standard

Hallo,


da ist meiner Meinung nach schon etwas dran: Wenn ich als Betreuer von einem bereits überzogenem Konto Geld abhebe oder etwas überweise, dann nehme ich für den Betreuten streng genommen einen Kredit auf, der eben genehmigungspflichtig ist.


Ich habe bei einer Betreuten, die zu Beginn der Betreuung ein weit überzogenes Girokonto - ohne Dispokredit, nur von der Bank (noch) geduldete Überziehungen - hatte, mir am Anfang einmal (ganz allgemein) Abhebungen vom überzogenem Girokonto vom Betreuungsgericht genehmigen lassen.


Wenn es bereits eine Vereinbarung des Betreuten mit der Bank gibt (Vereinbarung über Dispokredit oder auch einfach einseitige Einräumung des Dispokredits durch die Bank) und sich die Abhebungen in diesem Rahmen bewegen, dann sehe ich keine Notwendigkeit und auch keine Möglichkeit hier nachträglich etwas zu genehmigen, was bereits rechtswirksam mit dem Betreuten vertraglich vereinbart wurde. So würde ich es der Bank auch erklären.


Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 26.11.2014, 20:38   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
Standard

Moin moin

Es kommt nicht selten vor, dass Betreute zu Beginn der Betreuung mit ihrem Konto den Dispo strapazieren. Mit der Betreuuerbestellung entsteht jedoch das Problem, dass Betreutenkonten nur im Haben zu führen sind.
Trotzdem ist es mir noch nie passiert, dass eine Bank einen Gerichtsbeschluss haben wollte, damit der Betreute oder der Betreuer weiterhin verfügen können. Da hätte ich auch gerne die gesetzliche Grundlage dafür gesehen.

Andererseits muss man sich mit der Bank auch darüber verständigen, wie denn das Konto wieder ins Haben gehen kann. Wenn die Bank sagt, dass sie alles eingehende Geld solange einsackt und nichts herausgibt, bis das Konto wieder im Plus ist, dann ist das ein Grund die Bank zu wechseln und ganz schnell das eingehende Geld wo anders hin zu lenken.
Allerdings sind die Banken gerade bei Betreuungen gerne bereit Vereinbarungen zu treffen, dass das Konto peu á peu wieder aufgefüllt wird.

Eine weitere Möglichkeit ist auch eine Umschuldung in Form eines Kredites, bei dem geringere Zinsen verlangt werden, als beim Dispo.
Das würde sich mehr für den Betreuten als für die Bank lohnen.
Der Vertrag ist dann aber genehmigungspflichtig, sofern der Betreuer unterschreibt.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.11.2014, 21:34   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard

Hallo,

es ist traurige Wirklichkeit: Den Dispo hatte der Betreute mit der Bank schon vor Jahren ausgehandelt. Ich bin seit 2 Monaten in der Betreuung. Jetzt (!) fällt der Bank ein, dass eine Genehmigung notwendig ist! Mein Einwand, was jetzt mit der Miete und den laufenden Daueraufträgen passieren wird, ließ die Sachbearbeiterin etwas schwer einatmen, sie bat um Zeit mit der Rechtsabteilung zu reden, das Ergebnis blieb jedoch unverändert. Was letztendlich mit Miete und Daueraufträgen passieren wird, konnte sie mir auch nicht sagen! Ich habe den Eindruck, dass sie übereifrig am Werk war, ohne die Konsequenzen zu durchdenken. Manchmal frag ich mich, ob gewisse Sachbearbeiter auch den Menschen hinter den Kontodaten erkennen....!
Ich hab jetzt per Eilfax die Genehmigung beantragt.

LG Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 27.11.2014, 21:45   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 9,606
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Moin Ruby

Schicke doch noch ein Fax - und zwar an die Bank.
Weise sie darauf hin, dass die Vereinbarung bzgl. des Dispos mit der Betreuten und zu einem Zeitpunkt vereinbart wurde, an dem die Vereinbarung ohne Gerichtsbeschluss rechtskräftig war, daher auch jetzt kein Gerichtsbeschluss notwendig ist und kündige an, dass Du die Bank für alle Schäden, die Deine Betreute durch das Verschulden der Bank zu erleiden hat, in Haftung nimmst.
Das wirkt ganz gerne mal.

MfG

Imre
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