Dies ist ein Beitrag zum Thema Dispokredit bei Beginn der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wie handhabt ihr es, wenn ihr eine neue Betreuung übernehmt und das Girokonto weit überzogen ist. Holt Ihr für ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Hallo,
wie handhabt ihr es, wenn ihr eine neue Betreuung übernehmt und das Girokonto weit überzogen ist. Holt Ihr für diesen Dispo eine gerichtliche Genehmigung ein? LG Ruby |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moijn Ruby
Wieso das denn? Der oder die Betreute hat das Konto doch so überzogen und nicht Du. Die Betreuten dürfen das - erst recht, wenn sie noch nicht betreut sind. Das überzogene Konto muss natürlich in das Vermögensverzeichnis rein. Viel spannender ist es, mit der Bank einen Weg für die Rückstellung auszuhandeln. Je nach dem, was ihr da macht, muss das evtl. genehmigt werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Ich frage aus gegebenem Anlass: Ich konnte heute kein Geld für den Klienten abheben, da ich zunächst, laut Bankangestellte, den vorhandenen Dispo gerichtlich genehmigen lassen müsse.
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Hallo Ruby,
Die Forderung würde ich mir schriftlich geben lassen unter Angabe der Rechtsgrundlage .
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#5 |
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Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 353
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Hallo,
da ist meiner Meinung nach schon etwas dran: Wenn ich als Betreuer von einem bereits überzogenem Konto Geld abhebe oder etwas überweise, dann nehme ich für den Betreuten streng genommen einen Kredit auf, der eben genehmigungspflichtig ist. Ich habe bei einer Betreuten, die zu Beginn der Betreuung ein weit überzogenes Girokonto - ohne Dispokredit, nur von der Bank (noch) geduldete Überziehungen - hatte, mir am Anfang einmal (ganz allgemein) Abhebungen vom überzogenem Girokonto vom Betreuungsgericht genehmigen lassen. Wenn es bereits eine Vereinbarung des Betreuten mit der Bank gibt (Vereinbarung über Dispokredit oder auch einfach einseitige Einräumung des Dispokredits durch die Bank) und sich die Abhebungen in diesem Rahmen bewegen, dann sehe ich keine Notwendigkeit und auch keine Möglichkeit hier nachträglich etwas zu genehmigen, was bereits rechtswirksam mit dem Betreuten vertraglich vereinbart wurde. So würde ich es der Bank auch erklären. Viele Grüße, Anni |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin moin
Es kommt nicht selten vor, dass Betreute zu Beginn der Betreuung mit ihrem Konto den Dispo strapazieren. Mit der Betreuuerbestellung entsteht jedoch das Problem, dass Betreutenkonten nur im Haben zu führen sind. Trotzdem ist es mir noch nie passiert, dass eine Bank einen Gerichtsbeschluss haben wollte, damit der Betreute oder der Betreuer weiterhin verfügen können. Da hätte ich auch gerne die gesetzliche Grundlage dafür gesehen. Andererseits muss man sich mit der Bank auch darüber verständigen, wie denn das Konto wieder ins Haben gehen kann. Wenn die Bank sagt, dass sie alles eingehende Geld solange einsackt und nichts herausgibt, bis das Konto wieder im Plus ist, dann ist das ein Grund die Bank zu wechseln und ganz schnell das eingehende Geld wo anders hin zu lenken. Allerdings sind die Banken gerade bei Betreuungen gerne bereit Vereinbarungen zu treffen, dass das Konto peu á peu wieder aufgefüllt wird. Eine weitere Möglichkeit ist auch eine Umschuldung in Form eines Kredites, bei dem geringere Zinsen verlangt werden, als beim Dispo. Das würde sich mehr für den Betreuten als für die Bank lohnen. Der Vertrag ist dann aber genehmigungspflichtig, sofern der Betreuer unterschreibt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Hallo,
es ist traurige Wirklichkeit: Den Dispo hatte der Betreute mit der Bank schon vor Jahren ausgehandelt. Ich bin seit 2 Monaten in der Betreuung. Jetzt (!) fällt der Bank ein, dass eine Genehmigung notwendig ist! Mein Einwand, was jetzt mit der Miete und den laufenden Daueraufträgen passieren wird, ließ die Sachbearbeiterin etwas schwer einatmen, sie bat um Zeit mit der Rechtsabteilung zu reden, das Ergebnis blieb jedoch unverändert. Was letztendlich mit Miete und Daueraufträgen passieren wird, konnte sie mir auch nicht sagen! Ich habe den Eindruck, dass sie übereifrig am Werk war, ohne die Konsequenzen zu durchdenken. Manchmal frag ich mich, ob gewisse Sachbearbeiter auch den Menschen hinter den Kontodaten erkennen....! Ich hab jetzt per Eilfax die Genehmigung beantragt. LG Ruby |
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin Ruby
Schicke doch noch ein Fax - und zwar an die Bank. Weise sie darauf hin, dass die Vereinbarung bzgl. des Dispos mit der Betreuten und zu einem Zeitpunkt vereinbart wurde, an dem die Vereinbarung ohne Gerichtsbeschluss rechtskräftig war, daher auch jetzt kein Gerichtsbeschluss notwendig ist und kündige an, dass Du die Bank für alle Schäden, die Deine Betreute durch das Verschulden der Bank zu erleiden hat, in Haftung nimmst. Das wirkt ganz gerne mal. MfG Imre
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