Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank kontrolliert Überweisungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen,
immer wieder ein Ärgernis:
im Rahmen der Betreuung stelle ich mich bei einer Bank vor und lasse mich ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Liebe KollegInnen,
immer wieder ein Ärgernis: im Rahmen der Betreuung stelle ich mich bei einer Bank vor und lasse mich als Verfügungsberechtigte eintragen. Wenn ich nun online Überweisungen tätige, werden diese teilweise gar nicht ausgeführt. Die Begründung: ist der Kontoinhaber ein unter Betreuung stehender Mensch, dann müsse die Bank innerhalb 24 Stunden alle Onlineverfügungen prüfen und manuell frei geben. Klappt dies aus organisatorischen Gründen nicht, verfällt der Auftrag. Ich habe nun bei allen betroffenen Banken eine Anfrage dahingehend gestellt, dass ich gerne wissen möchte, nach welchen Kriterien die Bank (durch mich beauftragte) Überweisungen denn wohl prüft und frei gibt. Eine Antwort habe ich bisher nicht bekommen können. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Diskriminierung betreuter Menschen: die Banken maßen sich an, die Entscheidungen des Betreuers nach nicht nachvollziehbaren Gründen nochmals zu überprüfen und ggf. zu stornieren. Nun gehe ich davon aus, dass die Gerichte uns als gesetzliche Betreuer bestellt haben (und nicht die Banken), und es darum ggf. uns obliegt zu entscheiden, ob die Miete gezahlt wird oder nicht ![]() Macht Ihr ähnliche Erfahrungen? Und: wie geht Ihr mit dieser Situation um? Kollegiale Grüße, Marsupilami |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin Marsupilami
Ich hab's gerade auch in einem anderen Beitrag geschrieben: Weise die Bank darauf hin, dass Du die Bank für die Schäden, die den Betreuten durch das Verhalten der Bank entstehen, zur Verantwortung ziehst. Das hilft gerne mal, weil es Geld kosten könnte... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 140
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Also, das habe ich bei den Banken, die unsere Betreuten so haben, noch nie erlebt. Ich würde sie fragen, welche Grundlage sie für die Kontrolle haben - sollte es in deren AGB stehen, dann wäre es natürlich blöd. Wenn es nicht da steht, dann sollen sie doch bitte einen entsprechenden Paragraphen, der ihnen dies erlaubt, vorlegen. Und SCHNELLSTENS die Bank wechseln - aber wie es klingt, sind es ja mehrere Bankinstitute?
(Besser sind ja nur solche Banken, die eine Betreuung komplett ignorieren, dem Betreuer keinen Zugang geben und auch bei Rückbuchungen oder so nicht kooperieren und sich dann wundern, dass der Dispo überzogen wird... Aber anderes Thema) |
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