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Angerechnetes Einkommen bei SGB II

Dies ist ein Beitrag zum Thema Angerechnetes Einkommen bei SGB II im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, eine kleine Frage zum SGB II. Der Betreute lebt allein, von der Ehefrau getrennt (die lebt in einer ...


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Alt 28.11.2014, 17:50   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard Angerechnetes Einkommen bei SGB II

Hallo zusammen,
eine kleine Frage zum SGB II. Der Betreute lebt allein, von der Ehefrau getrennt (die lebt in einer Einrichtung, ebenfalls m. Betreuung). Bei der Berechnung des SGB II werden dem Betreuten 38,00 € als Einkommen angerechnet für die ich bisher keine Quelle gefunden habe. Kennt das jemand so? Ich bisher nicht. Aber das will ja nix heißen. Für erhellende Beiträge danke ich schon mal vorab.
Betse Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 28.11.2014, 19:17   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Hallo,

nur weil die Ehefrau in einer Einrichtung lebt heißt das nicht das die Eheleute getrennt leben.
Dies setzt einen Trennungswillen voraus und nicht nur eine räumliche Trennung.

Handelt es sich bei dem Einkommen evtl. Um Rente der Ehefrau?

Du solltest dich am besten mal mit der Betreuung der Ehefrau in Verbindung setzen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 29.11.2014, 09:26   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
Standard

Also ich bin da etwas frecher:
wenn das Jobcenter Einkommen berücksichtigt, welches von mir im Antrag nicht angegeben wurde oder nicht nachvollziehbar ist, um was es sich handelt, dann frage ich dort nach.
Wenn man dort "bockig" ist, dann schreibe ich per Fax einen kleinen Widerspruch und die Antwort kommt mir ins Haus geflogen...

Liebe Grüße,

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 02.12.2014, 21:53   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Marsupilami,
so
Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Also ich bin da etwas frecher:
wenn das Jobcenter Einkommen berücksichtigt, welches von mir im Antrag nicht angegeben wurde oder nicht nachvollziehbar ist, um was es sich handelt, dann frage ich dort nach.
hab ich das auch gemacht. Und das
Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Wenn man dort "bockig" ist, dann schreibe ich per Fax einen kleinen Widerspruch und die Antwort kommt mir ins Haus geflogen...
hatte (und hab) ich auch so vor. Dein Beitrag hat mich nur darin bestärkt so vorzugehen. Danke, war hilfreich.
Zu agw: getrenntleben sie, die Scheidung ist schon seit einem Jahr eingereicht und ein Anwalt auf Seiten der Frau war schon tätig, hab jetzt auch einen für meinen Betreuten ins Boot geholt. Die ganze Kiste ist verzwickt, weil beide kein Wort deutsch sprechen. Für meinen Betreuten hab ich jetzt eine Muttersprachlerin fürs BeWo. Über die Erkenntnisse daraus lass ich mich hier lieber nicht aus, außer das seitens des Kollegen, der die Frau betreut einiges für mich im Nebel verschwindet ...

Beste Grüße
Andrew
__________________
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Karl Valentin
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