Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehegatten nur bei einem Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Fall scheint sehr verzwickt. Ich werde zur Betreuerin meiner Schwiegermutter bestellt. Für den Schwiegervater habe ich eine Vorsorgevollmacht.
...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
|
Hallo,
mein Fall scheint sehr verzwickt. Ich werde zur Betreuerin meiner Schwiegermutter bestellt. Für den Schwiegervater habe ich eine Vorsorgevollmacht. Nun habe ich eine Frage betreffend die finanzielle Situation der Beiden. Die Schwiegermutter liegt im Pflegeheim(schwerst pflegebedürftig) und das kostet ca. 1500 Euro Zuzahlung im Monat. Die beiden haben zusammen Renteneinnahmen von 1597,00 Euro, wobei Ihre Rente gerade mal 247 Euro ausmacht. Es ist eine Wohnung im Haus mit 300 Euro vermietet. Der Schwiegervater hat auf Konten die er eröffnet hat ca. 27000 Euro Guthaben. Diese möchte er zur Sicherstellung der Heimkostenzahlung bei sich behalten. Er muß ja auch noch leben können. Hier ist jetzt auch meine Frage, muß ich wenn ich ein separates Konto für die Betreute anlege dieses Geld hälftig überweisen? Ich denke mal das macht nicht wirklich Sinn, denn es ist ja ersichtlich, daß dieses Geld für die Heimkosten draufgehen wird. Ich müßte dann ja wenn ich das richtig verstehe jeden Monat das Betreuungsgericht um Auszahlung bitten, oder kapier ich da was nicht? Ich weiß, ist ein bißchen wirr, aber ich hoffe mir kann jemand Tipps geben. LG Trixi |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
|
Hallo Trixi,
leider eine schlechte Nachricht für den Schwiegervater. Da sie verheiratet sind ist das Familienvermögen, bis zum Erreichen des Schonbetrages, für die Pflegekosten einzusetzen. Außer sie hätten eine Gütertrennung vereinbart, das ist wahrscheinlich aber nicht der Fall. Von daher ist es letztlich egal auf wessen Namen das Geld angelegt ist. Erst wenn dies nicht mehr ausreicht kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Du kannst dich bei deiner zuständigen Sozialbehörde schon einmal zu Freibeträgen und anerkanntem Schonvermögen informieren, da es schon so klingt als wäre das bewohnte Haus nicht nur ein selbstgenutztes EFH. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
|
Hallo,
danke für die Antwort. Das Geld soll auf jeden Fall für die Pflegekosten verwendet werden, das ist Fakt. Anders geht es ja auch gar nicht. Meine Frage wäre aber nun, reicht es aus für die Betreute ein eigenes Konto zu errichten, worauf die monatlichen Heimgebühren plus Taschengeld draufgehen, oder muß ich für das Konto des Schwiegervaters auch noch Rechenschaft ablegen, denn ich kann ihm ja nicht verbieten sich monatlich Geld abzuheben. Ich weiß, sind sicher dumme Fragen, aber ich bin total verunsichert und möchte es richtig machen. LG Trixi |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
|
Hallo,
nun kommt noch die nächste Frage. Der Schwiegervater hat ein Auto mit dem er vorraussichtlich aufgrund der schweren OP nicht mehr fahren darf. Kann man das ohne Zustimmung des Gerichts verkaufen, oder muß man denen das mitteilen? Es gehört dem Schwiegervater. Gruß Trixi |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
|
Guten Morgen,
Zitat:
Der Schwiegervater ist durch die bestehende Betreuung seiner Frau in keiner Form eingeschränkt. Daher kann er sein Auto natürlich auch selber verkaufen. Ich empfehle dir ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger am Gericht. Dieser kontrolliert auch deine jährliche Rechnungslegung, es wäre daher sinnvoll im Vorfeld den Einzelfall kurz durchzusprechen, damit du später keine Probleme kriegst. Üblicherweise sollte ja auch bereits bei der Verpflichtung ein Gespräch zu deinen Aufgaben erfolgen. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
|
Zitat:
Ein Barbetragskonto wird üblicherweise im Heim geführt und sollte kostenlos sein. Zur Rechenschaft über das Vermögen des Schwiegervaters siehe oben, das alleinige Vermögen des Mannes hat das Gericht nicht zu interessieren. Erst im Rahmen der Sozialhilfe wird das "Familienvermögen" erfragt werden.
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
|
Hallo,
vielen lieben Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen, einiges besser zu verstehen. Die Dame beim Betreuungsgericht hat mir alles Mögliche erzählt, aber auf meine Nachfragen zwecks dem Schwiegervater überhaupt nichts gesagt. Sie sagte nur das Ihr Augenmerk einzig und allein auf der Betreuten liegt, für andere Auskünfte sei sie nicht zuständig. Ich fühlte mich da halt extrem unsicher danach, daher meine Fragen. Wie gesagt, selbstverständlich wird aus dem Vermögen fast ausschließlich das Heim bezahlt, den Schwiegervater ziehen wir schon noch so mit. GLG Trixi |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|