Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ehegatten nur bei einem Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehegatten nur bei einem Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Fall scheint sehr verzwickt. Ich werde zur Betreuerin meiner Schwiegermutter bestellt. Für den Schwiegervater habe ich eine Vorsorgevollmacht. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 02.12.2014, 11:52   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
Standard Ehegatten nur bei einem Betreuer

Hallo,
mein Fall scheint sehr verzwickt. Ich werde zur Betreuerin meiner Schwiegermutter bestellt. Für den Schwiegervater habe ich eine Vorsorgevollmacht.
Nun habe ich eine Frage betreffend die finanzielle Situation der Beiden.
Die Schwiegermutter liegt im Pflegeheim(schwerst pflegebedürftig) und das kostet ca. 1500 Euro Zuzahlung im Monat. Die beiden haben zusammen Renteneinnahmen von 1597,00 Euro, wobei Ihre Rente gerade mal 247 Euro ausmacht. Es ist eine Wohnung im Haus mit 300 Euro vermietet. Der Schwiegervater hat auf Konten die er eröffnet hat ca. 27000 Euro Guthaben. Diese möchte er zur Sicherstellung der Heimkostenzahlung bei sich behalten. Er muß ja auch noch leben können.
Hier ist jetzt auch meine Frage, muß ich wenn ich ein separates Konto für die Betreute anlege dieses Geld hälftig überweisen? Ich denke mal das macht nicht wirklich Sinn, denn es ist ja ersichtlich, daß dieses Geld für die Heimkosten draufgehen wird. Ich müßte dann ja wenn ich das richtig verstehe jeden Monat das Betreuungsgericht um Auszahlung bitten, oder kapier ich da was nicht?
Ich weiß, ist ein bißchen wirr, aber ich hoffe mir kann jemand Tipps geben.
LG
Trixi
Trixiane ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2014, 14:10   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Hallo Trixi,

leider eine schlechte Nachricht für den Schwiegervater.

Da sie verheiratet sind ist das Familienvermögen, bis zum Erreichen des Schonbetrages, für die Pflegekosten einzusetzen. Außer sie hätten eine Gütertrennung vereinbart, das ist wahrscheinlich aber nicht der Fall. Von daher ist es letztlich egal auf wessen Namen das Geld angelegt ist.

Erst wenn dies nicht mehr ausreicht kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.

Du kannst dich bei deiner zuständigen Sozialbehörde schon einmal zu Freibeträgen und anerkanntem Schonvermögen informieren, da es schon so klingt als wäre das bewohnte Haus nicht nur ein selbstgenutztes EFH.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2014, 07:09   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
Standard

Hallo,
danke für die Antwort. Das Geld soll auf jeden Fall für die Pflegekosten verwendet werden, das ist Fakt. Anders geht es ja auch gar nicht.
Meine Frage wäre aber nun, reicht es aus für die Betreute ein eigenes Konto zu errichten, worauf die monatlichen Heimgebühren plus Taschengeld draufgehen, oder muß ich für das Konto des Schwiegervaters auch noch Rechenschaft ablegen, denn ich kann ihm ja nicht verbieten sich monatlich Geld abzuheben.
Ich weiß, sind sicher dumme Fragen, aber ich bin total verunsichert und möchte es richtig machen.
LG
Trixi
Trixiane ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2014, 07:13   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
Standard Noch eine Frage hinterher

Hallo,
nun kommt noch die nächste Frage. Der Schwiegervater hat ein Auto mit dem er vorraussichtlich aufgrund der schweren OP nicht mehr fahren darf. Kann man das ohne Zustimmung des Gerichts verkaufen, oder muß man denen das mitteilen? Es gehört dem Schwiegervater.
Gruß
Trixi
Trixiane ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2014, 10:44   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Guten Morgen,

Zitat:
Kann man das ohne Zustimmung des Gerichts verkaufen, oder muß man denen das mitteilen?
du bist doch lediglich als Betreuerin der Schwiegermutter bestellt, damit gelten auch alle gerichtlichen Beschränkungen lediglich für deren Vermögen.
Der Schwiegervater ist durch die bestehende Betreuung seiner Frau in keiner Form eingeschränkt.

Daher kann er sein Auto natürlich auch selber verkaufen.

Ich empfehle dir ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger am Gericht. Dieser kontrolliert auch deine jährliche Rechnungslegung, es wäre daher sinnvoll im Vorfeld den Einzelfall kurz durchzusprechen, damit du später keine Probleme kriegst. Üblicherweise sollte ja auch bereits bei der Verpflichtung ein Gespräch zu deinen Aufgaben erfolgen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2014, 10:57   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Zitat:
Meine Frage wäre aber nun, reicht es aus für die Betreute ein eigenes Konto zu errichten, worauf die monatlichen Heimgebühren plus Taschengeld draufgehen, oder muß ich für das Konto des Schwiegervaters auch noch Rechenschaft ablegen,
Ich wüßte nicht warum es einen Sinn machen würde ein eigenes Konto (mit den dazugehörigen Kosten) anzulegen wenn die Schwiegermutter lediglich eine Rente von 250 € erhält. Die Eheleute haben dies, nach dem was du schreibst, wohl immer so gehandhabt das lediglich ein Konto auf den Namen des Mannes bestand, warum sollte dasnicht fortgeführt werden. Er ist ja ohnehin zahlungsverpflichtet.

Ein Barbetragskonto wird üblicherweise im Heim geführt und sollte kostenlos sein.

Zur Rechenschaft über das Vermögen des Schwiegervaters siehe oben, das alleinige Vermögen des Mannes hat das Gericht nicht zu interessieren.
Erst im Rahmen der Sozialhilfe wird das "Familienvermögen" erfragt werden.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2014, 08:50   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.12.2014
Beiträge: 8
Standard

Hallo,
vielen lieben Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen, einiges besser zu verstehen.
Die Dame beim Betreuungsgericht hat mir alles Mögliche erzählt, aber auf meine Nachfragen zwecks dem Schwiegervater überhaupt nichts gesagt. Sie sagte nur das Ihr Augenmerk einzig und allein auf der Betreuten liegt, für andere Auskünfte sei sie nicht zuständig. Ich fühlte mich da halt extrem unsicher danach, daher meine Fragen.
Wie gesagt, selbstverständlich wird aus dem Vermögen fast ausschließlich das Heim bezahlt, den Schwiegervater ziehen wir schon noch so mit.
GLG
Trixi
Trixiane ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40