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PKV - Erstattungen als anrechenbares Vermögen

Dies ist ein Beitrag zum Thema PKV - Erstattungen als anrechenbares Vermögen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Betreuter lebt im Heim und wurde bisher von einer Verwandten betreut, die bei der Bezahlung offener Rechnungen nicht immer die ...


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Alt 06.12.2014, 13:31   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
Standard PKV - Erstattungen als anrechenbares Vermögen

Betreuter lebt im Heim und wurde bisher von einer Verwandten betreut, die bei der Bezahlung offener Rechnungen nicht immer die Schnellste war - Sie war wohl hier auch etwas überfordert. Der Betreute erhält eine kleine Waisenrente, die übrigen Heimkosten werden aus der Sozialhilfe erstattet. Der Betreute ist über eine private Krankenversicherung krankenversichert. Nun hat sich aufgrund von Erstattungen der PKV über zwei Monate auf dem Girokonto eine Summe in Höhe von ca. 4.000,00 Euro angesammelt bevor dann mit diesem Geld die entsprechenden Arzt- und Apothekenrechnungen tatsächlich bezahlt worden sind. Da jetzt im Rahmen einer Überprüfung vom Kostenträger die Kontoauszüge der letzten sechs Monate angefordert worden sind, befürchte ich, dass diese 4.000,00 Euro nachträglich als Vermögen angerechnet werden könnten, obwohl damit zwischenzeitlich nachweislich alle Rechnungen bezahlt wurden. Das Geld ist also tatsächlich in voller Höhe für die Bezahlung von Krankenhausrechnungen verwendet worden. Kann mir hier jemand Auskunft über die Rechtslage geben? Bin für jeden Hinweis dankbar..........
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Alt 06.12.2014, 15:29   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
Standard

Moin Likedeeler

So lange von dem Geld (Höhe der PKV-Eingänge) auch tatsächlich Gesundheitskosten gezahlt worden sind, sollte doch alles in Ordnung sein. Die Erstattung der PKV ist ja schliesslich auch Zweckgebunden gezahlt worden.
Jedenfalls würde ich dem Sozialhilfeträger deutlich widersprechen, wenn er etwas vondem Geld als Vermögen ansehen wollte.

MfG

Imre
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