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gesetzliche Betreuung

 

gesetzliche betreuung für pflegekind

Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzliche betreuung für pflegekind im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo zusammen, ich möchte gerne meinen fall vorstellen, und bitte um rat. vielen dank schon einmal. mein pflegekind lebt seit ...


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Alt 06.12.2014, 16:34   #1
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Registriert seit: 06.12.2014
Beiträge: 4
Standard gesetzliche betreuung für pflegekind

hallo zusammen,
ich möchte gerne meinen fall vorstellen, und bitte um rat.
vielen dank schon einmal.

mein pflegekind lebt seit seinem ersten geburtstag bei mir, und ab ca. seinem 5. geburtstag war ich bis zur volljährigkeit vormund.
seit 2 monaten ist es volljährig,lebt immer noch bei mir, und meinem antrag die betreuung zu übernehmen, wurde vollumfänglich stattgegeben.

finanziert wird pflegekind durch das jugendamt nach § 39 i.v.m. §§ 27, 33 sgb achtes buch - hilfe für junge volljährige.
auf dem bescheid des jugendamtes steht :
alle zahlungen werden direkt an die pflegestelle geleistet.

schülerbafög, und halbwaisenrente wird direkt ans jugendamt gezahlt und verrechnet.
kindergeld wird auch hälftig vom jugendamt einbehalten.
leistungen der pflegekasse an mich als pflegender ausgezahlt.
soweit - so gut.

bei übernahme der betreuung, klärte mich der rechtspfleger dann auf :

ab sofort hätten, ohne ausnahme, alle zahlungen in verbindung mit pflegekind, nur noch über das konto des pflegekindes zu laufen.
er würde ein verfahren zwecks einsetzung eines verfahrenspflegers für das finanzielle einleiten.
denn - wörtliche aussage : es ginge ja wohl nicht das ich mich an dem geld des betreuten bedienen würde.
dieses verfahren beinhalte u.a. eine erneute begutachtung des betreuten, das einschalten der städt. betreuungsstelle und eine erneute vorstellung bei der richterin.
außerdem, hätte ich ab sofort z.b. jeden sack kartoffeln den ich einkaufen würde, zu belegen und nachzuweisen.
meine nachfrage auf lebbarkeit dieser vorschrift, wiegelte er ab mit der aussage , das würde ich noch sehen.
schon während der überprüfung, ob eine betreuung über haupt erforderlich ist, wurde pflegekind ( geistig/ psychisch beeinträchtigt )mehrfach begutachtet und auch mehrfach befragt. was ein erneuter vorgang mit erneuter befragung auch für eine belastung für die betreute person darstellt, bleibt völlig unberücksichtigt.

nun meine frage :
ist das alles so ?
wenn ja, wie praktiziert man das im zusammenleben in einem haushalt ?

mfg - quadrat
quadrat ist offline  
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Alt 06.12.2014, 20:03   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Lächeln Hallo quadrat

wäre gut zu wissen für welche Bereich du die Betreuung hast und ob mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt?
Ich persönlich finde das Verhalten des Rechtspflegers dir gegenüber sehr unangemessen, da ja jetzt schon fast alle Einkünfte gar nicht direkt an dich gehen.
Naja gibt eben solche und solche.
Ein Einführungsgespräch bei Beginn der Betreuung hattest du sicher nicht, ist bei uns in NRW ersatzlos gestrichen worden, weißt nicht wo du wohnst?
Außerdem würde ich dir raten, dich einem Betreuungsverein anzuschließen, dort wirst du evtl. sachkundig beraten. Bei uns sind die zwar alle sehr überlastet, aber für Neue Betreuer werden sie sicher die Zeit nehmen.

Gruß Doro

Geändert von Doro (06.12.2014 um 20:55 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 07.12.2014, 09:15   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.12.2014
Beiträge: 4
Standard

hi doro,

ich habe die betreuung für alle bereiche einschließlich einwilligungsvorbehalt.

lg - quadrat
quadrat ist offline  
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Alt 07.12.2014, 10:24   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Der Knackpunkt düfte sein, dass das Kind nun kein Kind mehr ist sondern ein Erwachsener. Auch wenn sich an euren Lebensumständen nicht unbeding was ändert, ist es ein ganz anderer Schuh.

Der erste Schritt wäre ein eigenes Girokonto. Darüber laufen dann Leistungen von Kostenträgern. Dies ist wichtig, um den Geldfluss zu entpflechten. Dem jungen Erwachsenen steht ein Taschengeld zu, aktuell 105 Euro pro Monat. Von diesem Taschengeld darf man aber durchaus auch Kleidung kaufen. Da wäe nun angebracht, jeden Kassenzettel aufzuheben und auf ein Blatt zu kleben, was im Betreuungsordner abgeheftet ist.

Es ist dem Betreuten zuzumuten, dass er pro Monat einen Betrag X an Dich zahlt, um Kosten wie Ernährung und Wäscheserice zu bezahlen, dies wird dann im Bogen Vermögenssorge unter Lebenshaltungskosten angegeben.

Das ganze klingt jetzt ein bißchen formal, aber es gilt das nun einmal einzurichten und dann über die Jahre nur noch anzupassen.

Wichtig wäre auch mit den Träger zu sprechen, wie lange die Hilfe noch gewährleistet wird und rechtzeitig andere Kostenträger anzuleihern, z.B. Landesamt oder Landschaftsverbände. Es wäre auch prüfenswert, inwieweit der Betreute nun auch Anspruch auf weitere Leistungen hat, z.B. Wohngeld oder Grundsicherung.

Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.
Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 07.12.2014, 12:15   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Hat dein Betreuter eine Tätigkeit wo er arbeitet und Lohn bekommt?
Behindertenwerkstatt oder evtl. auf dem 1. Arbeitsmarkt?
Doro ist offline  
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Alt 07.12.2014, 16:51   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Quadrat

Deine Schilderungen finde ich in mehrfacher Hinsicht interessant:
- "alle Bereiche" als Aufgabenkreise und die dann auch noch mit EiWi klingt so, als wären die Uhren des Betreuungsgerichtes 1991 im alten Vormundschaftsreicht stehen geblieben.
- welche Gelder sackt sich das Jugendamt ein - und wieviel steht denn dem Betreuten für alle Bedarfe zur Verfügung?
- wieviel bekommst Du dann für Deine Leistung als Pflegemutter (-vater)? Das ist ja auch Arbeit. Damit ist jetzt nicht das Geld der Pflegekasse für die med. Pflegeleistungen gemeint.

Der Hinweis von Lotte, das der Betreute jetzt erwachsen und damit kein Mündel mehr ist, hat schon seine Bedeutung:
Nur weil er seine Angelegenheiten nicht selber regeln kann, hat er eine rechtliche Betreuung bekommen. Ein zumindest formal nach dem Alter gesehen erwachsener Mensch mit allen Rechten eines Erwachsenen ist er schon.
Deshalb ist auch die Einrichtung eines eigenen Kontos für ihn sinnvoll und notwendig. Für (Pflege-)Eltern ist es völlig normal die (Pflege-)Kinder über das eigene Kontolaufen zu lassen. Da wird vielleicht ein Sparbuch für das (Pflege-)Kind eingerichtet - aber damit ist es meistens auch schon gut. Wenn das Kind erwachsen wird, soll es auf die eigenen Füße kommen und ein eigenes Konto ist dann auch selbstverständlich. Das gilt auch für ein Pflegekind, und auch, wenn das Pflegekind vollumfänglich unter Betreuung stehen sollte.

Andererseits: Wenn Du Deinen Betreuten nach wie vor über Dein Konto laufen lassen dürftest, dann würde das Gericht im Rahmen der Prüfung der Vermögensverwaltung auch einen sehr genauen Einblick in Deine eigene Vermögensverwalung bekommen. Ich gehe davon aus, dass Du (wie jeder andere) da nicht unbedingt scharf drauf bist.

Die Einsetzung eines Verfahrenspflegers würde ich an Deiner Stelle nicht so problematisch sehen, sondern konstruktiv nutzen:
Da Du die Vermögensverwaltung für Deinen Betreuten jetzt anders organisieren mußt, kann Dir der Verfahrenspfleger dazu sehr hilfreiche Tipps geben. Und wenn Du die Tipps annimmst, ist er sicherlich auch sehr geneigt, Deine Arbeit wohlwollend zu bewerten. So kannst Du eine vom Gericht eingesetzte Kontrolle zu Deinem und dem Vorteil Deines Betreuten nutzen. Was willst Du mehr?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.12.2014, 07:42   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.12.2014
Beiträge: 4
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danke für eure rückmeldungen.

ich versuche die fragen zu beantworten:
ein konto besitzt mein pk ( pflegekind ), darüber läuft bisher das taschengeld.
der umgang mit geld muss ja trainiert werden.
pk ist noch schüler, und die hilfe des jugendamtes wird jährlich neu beantragt.
wie lange diese hilfe noch läuft - ungewiss.
die hilfe für junge volljährige beinhaltet u.a. lebensunterhalt, miete und auch meine entlohnung.
wohngeld oder ähnliches schließt diese hilfeform aus.
anrechnung von bafög und rente ist rechtens.
selbstverständlich soll , auch in meinem interesse, alles transparent sein.
und nun kommt mein aber :
muss ich zukünftig allen ernstes jeden kassenzettel von z.b.: milch, butter und kartoffeln aufheben, einkleben und damit den nachweis der rechtmäßigkeit erbringen ?
überspitzt - wird auch überprüft ob die gekaufte milch dem betreuten zu gute kommt ?

lg - quadrat
quadrat ist offline  
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Alt 08.12.2014, 13:29   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Lächeln

Hebe zunächst mal die Belege auf, falls dein Rechtspfleger ein Korinthenkacker ist. Du wirst evtl. jetzt genaue Rechnungslegung machen müssen. Bin Ehrenamtler, kein Profi und wende dich an einen Betreuungsverein die können dir genaues sagen. Vielleicht auch noch mal abwarten was Imre schreibt, aber wie gesagt jedes Gericht handelt da anders bzw. jeder Rechtspfleger.
Evtl. auch noch mal den Rechtspfleger anrufen, ist ja nicht dein leiblicher Sohn da bist du wohl nicht befreiter Betreuer, als nicht von der Rechnungslegung befreit.

Viel Erfolg, kämpfen gehört bei uns mit zum Alltag, wenigsten ist das bei mir zur Zeit auch die Devise.


Viel Erfolg, Doro
Doro ist offline  
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Alt 09.12.2014, 10:50   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Den Umgang der Zettelsammlung würde ich im Vorfeld mal mit dem zuständigen Rechtspflege ansprechen. Jeden einzelnen Beleg für ein Brötchen aufzuheben, finde ich persönlich übertrieben. Da hilft der Betreuungsverein weiter, welche Sätze da üblich sind.Bei größere Anschaffungen wie z.B. für Kleidung, ein Handy oder einen Fernseher würde ich die Quittungen aufheben.

Du schreibst, es existiert ein Girokonto als Taschengeldkonto. In dem Fall würde ich vorschlagen, ein weiteres Konto zu machen wo alle Kostenpunkte wie Zahlungen Jugendamt etc.eingehen. Auf dieses Konto sollte das "PK" (Ich finde den Ausdruck etwas unpassend) keinen Zugriff haben. Mit den Auszügen dieses Kontos machtst Du die Rechnungslegung. Das Taschengeldkonto wird auch von diesem Konto gefüttert. Das Taschengeldkonto selbst gehört meiner Ansicht nach direkt zur Rechnungslegung denn es ist für den Betreuten zu seiner Verwendung nach seinem Gutdünken, egeal ob er sich davon eine Zeitschrift, Eis oder Currywurst kauft.

Wichtig wäre noch, schreib die Endzeiten plus vorherige Antragsfrist für Jugendamt etc. auf einen Kalender, damit keine Antragsfrist versäumt wird.

Nicht entmutigen lassen, das ganz neue Anlegen einer Betreuung ist etwas Aufwand, danach wird es weniger, wenn erst mal alles läuft.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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