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Fremdgefährdung durch Psychotiker auf der Arbeitsstelle - HILFE!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fremdgefährdung durch Psychotiker auf der Arbeitsstelle - HILFE! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich schildere kurz: Betreuter leidet an paranoider Schizophrenie, nicht krankheitseinsichtig, schleicht gerade die Medikamente aus. Der Psychiater sagt, er unterstützt ...


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Alt 10.12.2014, 15:08   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 6
Standard Fremdgefährdung durch Psychotiker auf der Arbeitsstelle - HILFE!

Ich schildere kurz:

Betreuter leidet an paranoider Schizophrenie, nicht krankheitseinsichtig, schleicht gerade die Medikamente aus.

Der Psychiater sagt, er unterstützt das Ausschleichen nicht, ist der Meinung, dass der Betreute weiter mediziert werden muss und meint auch, der Betreute würde die Medikamente nicht regelmäßig nehmen, Beeinflussungs- und Beziehungserleben bleiben unverändert. Da der Betreute nicht mitmacht, hat der Psychiater die weitere Behandlung abgelent.

Jetzt das eigentliche Problem:

Der Betreute hat angefangen auf einer Intensivstation zu arbeiten als Krankenpfleger!

Der Richter ist der Meinung, dass der Arbeitgeber selbst wissen muss, wen die einstellen und wen nicht! Ich liege nicht in der Verantwortung alle vor meinem Betreuten zu warnen.

Laut dem Arzt müsse man das verhindern! Da will er nichts mit zu tun haben!

Die Frage:

Welches Recht ist vorrangig? Muss ich warnen oder muss ich im Sinne meines Betreuten handeln? Einige §-en zum Nachschlagen wären sehr nett!

Wenn ich mir die Schlagzeile in der Zeitung vorstelle..:
Bea1711 ist offline  
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Alt 10.12.2014, 15:44   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard Hallo Bea

ich kann dir hier kein Nachschlagwerk präsentieren, kann dir nur sagen was ich z.B. tun würde. Mach das schon über 25 Jahre.
Laß ihn dort erstmal arbeiten und warte ab. Wenn er auf der Arbeit dann wieder diese Symptome zeigt, hat sich das denke mal von alleine erledigt!

Gruß Doro
Doro ist offline  
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Alt 10.12.2014, 16:12   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 449
Standard Keine Paragraphen

Dem Grunde nach hast Du erst einmal püarteiisch zu sein für deinen Betreuten.

Aber:
Aus dem Bauch heraus stehen verschiedene rechtliche Anforderungen zur Diskussion (die Reihenfolge sagt nichts aus):

1. Deine Verschwiegenheitsverpflichtung
Auch wenn wir berufmäßig keine Schweigepflicht haben, gilt das Sozialgeheimnis. Ein Verstoß dagegen (Anzeige beim Arbeitgeber) löst ggf. einen Haftungsanspruch des Betreuten dir gegenüber aus.

2. Deine Garantenstellung als Betreuer
Als Betreuer hast Du aufgrund deiner Kenntnislage und auch deiner beruflichen Erfahrung eine besondere Verantwortung was das Wohlerehen deines Betreuten angeht, ggf. aber auch bezüglich seines Umfeldes.
Klassisches Beispiel ist der Mitarbeiter der Suchtberatung, dem durchaus zuzutrauen ist, die Fahrtüchtigkeit eines angetrunkenen Klienten einzuschätzen. Böse Falle und immer wieder verschieden diskutiert.
-->Für den behandelnden Arzt gilt dies übrigens in noch höherem Maße!

3. Dein parteiisches Mandat im Sinne der Interessen deines Betreuten

4. Das Schutzinteresse der betroffenen Patienten der Intensivstation.

5. Dein Schutzinteresse im Sinne einer Haftbarkeit

Die klassische Frage ist jetzt, welches Rechtsgut höher zu bewerten ist.

Nach meiner Einschätzung macht es sich der behandelnde Psychiater zu einfach.
Wenn nach seiner fachlichen Meinung eine Arbeitsunfähigkeit für das Berufsfeld des Betreuten vorliegt, sehe ich es als seine Pflicht, dies auch zu bescheinigen.
Wenn nach seiner fachlichen Meinung eine Gefahr für andere Menschen von seinem Patienten ausgeht, ist es seine Pflicht entsprechend zu handeln und ggf. eine Einweisung nach PsychKG einzuleiten.
Wenn nach seiner fachlichen Meinung KEIN Handlungsbedarf besteht, bist Du zumindest auf einer etwas sichereren Seite.
Darauf sollte man ihn noch einmal ansprechen und sich seine Einschätzung schriftlich geben lassen!!!
So einfach kommt er die nicht davon.

Wenn es Angehörige oder Freunde gibt, kann man sich vielleicht eine weitere Meinung zum Zustand des Betreuten geben lassen.

Du kannst deine Bedenken schriftlich(!) dem zuständigen Richter
mitteilen. Wenn er dann immer noch keinen Handlungsbedarf sieht, hast Du es "nur noch" mit deinem Gewissen zu tun, hast dich aber zumindest etwas abgesichert.

Und: (Ich habe den Fall noch nicht gehabt)
Wenn Du ein gar zu schlechtes Gefühl bei der Angelegenheit hast wegen einer möglichen Fremdgefährdung in seinem Arbeitsumfeld, teile deine Bedenken dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst mit, im Zweifel anonym (jetzt steinigt mich dafür...)
Persönlich wäre mir eine Rolle als "Verräter" lieber als ein Gastauftritt in einem Strafgerichtsprozess.

Optimumlösung wäre natürlich eine Lösung in Augenhöhe mit dem Betreuten. Ist bei akut pschotischen Menschen aber nicht so leicht.
Mit einem "meiner" Pschostiker habe ich die Vereibarung, dass ich ihm alle meine Schritte ankündige, auch eine drohende Einweisung. Das hat jetzt schon mehrmals keinen Spaß gemacht, war aber in letzter Konsequenz erfolgreich: Wir können uns nach meherern Beschlüssen und einer Prüfung auf dauerhafte Unterbringung immer noch in die Augen schauen.

Es gibt so Dinge, die braucht man eigentlich nicht ....
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 10.12.2014, 17:34   #4
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Liegt es nicht auch im Interesse des Betreuten bzw. ist zu seinem Wohl, ein solches Risiko zu vermeiden? Sein natürlicher Wille ist klar, er will dort arbeiten. Mangels Krankheitseinsicht kann er nicht sehen, dass er möglicherweise andere Menschen gefährden würde, wenn er eine akute Psychose entwickelt, und dass die Wahrscheinlichkeit für eine Psychose in einem stressigen Arbeitsumfeld noch mal höher ist. Ich bezweifle, dass sich darin ein freier Wille ausdrückt.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 10.12.2014, 23:03   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 449
Standard

Es sollte dem Interesse des Betreuten entsprechen, KEINEN niocht wieder gut zu machenden Schaden anzurichten. Sonst gehört er zu Recht hinter Gitter.
Tatsächlic ist die Frage der Fähigkeit zur freien Willensbildung oft Bestandteil ärztlicher Gutachten.
Grüße an den Psychiater...
__________________
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Alt 10.12.2014, 23:11   #6
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard Hallo Bea, hi Janina

sein freier Wille ist es doch wohl im Moment dort zu arbeiten, er überschätzt sich. Das zeigt sich ja daran, daß er die Medikamente selber niedriger dosiert gegen die Meinung des Arztes. Ich kenne aus beruflicher Erfahrung viele solcher Menschen die das, wenn es ihnen etwas besser geht, selbstständig machen.

Der Arzt will keine Bescheinigung darüber ausstellen, der läßt ihn also ins offene Messer laufen.

Ich finde es allerdings schon heftig, daß sogar der Richter das so zuläßt.

Es ist schwer so einen Menschen vor sich selbst zu schützen. Vielleicht braucht er genug Rückfälle um krankheitseinsichtiger zu werden, oder evtl. hilft auch das nicht.

Bea du hast sicherlich keinen Einwilligungsvorbehalt oder liege ich da falsch?
Ich würde für mich selbst ein Schreiben an den Richter schicken, zu deiner Absicherung.



Gruß Doro

Geändert von Doro (10.12.2014 um 23:25 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 11.12.2014, 10:09   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 6
Standard

Danke für Eure Meinungen!

@Doro: Und wenn es morgen zu einem Vorfall kommt, sei es weil er sich nicht konzentrieren kann und der Intensivpat. erleidet einen Schaden oder stirbt sogar?! Nur wenn etwas passiert, hat die Menschheit ein Interesse daran. Der Richter sagt aber im Grunde das was Du sagst: Er wird dort schon auffallen und es liegt nicht in meiner Verantwortung jedem hinter zu laufen und alle zu warnen. Rechtlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht zu prüfen, ob und wen er einstellt. Einen EV habe ich nicht. Laut letztem Gutachten vom Anfang des Jahres gilt er als geschäftsunfähig. Ob das heute noch so ist weiß man nicht, jedenfalls steht es da ;o)

@K.Wagner: Eben genau das sind die Themen, die mir Sorge bereiten! Die Absicherung, indem ich die Beteiligten schriftlich informiere ist eine gute Idee! Den Psychiater habe ich gestern schriftlich um Stellungnahme gebeten. Was heißt ins offene Messer laufen lassen? Er sagt ganz klar - nimmt der Betreute die Medikamente, kann das Arbeitsverhältnis gut gehen. Da er die Med. aber nicht nehmen und sogar absetzten will, will der Psychiater ihn auch nicht mehr behandeln, da fehle die Grundlage zu. Ich lasse mir das schriftlich geben und reiche das dem Richter ein. Vielleicht hat das SPZ noch eine Idee.
Ehrlich bin ich ihm gegenüber. Das ich da nicht hinterstehe ist ihm klar, aber herzlich egal ;o)

@Janina: Guter Denkansatz. Dieses Wahnerleben bezieht sich auch auf die Thematik des Arbeitens. Keiner lässt ihn arbeiten, wo ist er da reingeraten usw. Alle finden, dass er krank ist und das stimmt natürlich nicht.

Eine andere Sache liegt natürlich auf der Hand! Wenn es nicht das Krankenhaus ist, wird es ein anderes......never ending?!

20 Meinungen und ich mittendrin Naja, solche Fälle sind zum, Glück eher selten.
Bea1711 ist offline  
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Alt 11.12.2014, 11:42   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
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Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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Bea ich hoffe für dich, daß der Doc dein Schreiben beantwortet.
Würds auch nochmal nachrichtlich an den betreffenden Richter senden, vielleicht antwortet ja wenigstens einer.
Naja so selten ist es gar nicht daß es soviel verschiedene Meinungen gibt, aus Erfahrung weiß ich 10 Ärzte, 10 Diagnosen, meistens. Sollten dann mal 2 der gleichen Ansicht sein dann nehm ich es ernst.Fast jeder hat einen anderen Blickwinkel.
Tue das was du für richtig hälst.

Viel Erfolg. Doro
Doro ist offline  
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