Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Streit um Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Streit um Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hoffe hier auf ein paar konstruktive Ratschläge. Sachlage ist folgende: Meine Tante ist am Montag mit einer Hirnblutung ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 11.12.2014, 19:51   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.12.2014
Beiträge: 4
Standard Streit um Betreuung

Hallo, ich hoffe hier auf ein paar konstruktive Ratschläge. Sachlage ist folgende:
Meine Tante ist am Montag mit einer Hirnblutung ins Krankenhaus gekommen und liegt seitdem im künstlichen Koma. Die Ärzte sagen es sieht schlecht aus, die Chancen, dass sie wieder aufwacht sind sehr gering. Sie hat keine Vorsorgevollmacht.
Meine Tante hat drei Geschwister. Ihre ältere Schwester, zu der sie regelmäßigen Kontakt hatte und der sie vertraut. Und dann noch meinen Onkel und meinen Vater, zu denen sie keinen Kontakt mehr hatte, nachdem die beiden sie durch Gerichtsprozesse u.Ä. psychisch komplett kaputt gemacht haben.
Nach drei Tagen hat meine ihre Schwester nun einen Anruf erhalten. Ihre Brüder beantragen das Betreuungsrecht für meine Tante! Nach Jahren ohne Kontakt! Hauptsächlich weil meine Tante sehr vermögend ist und mein Vater und mein Onkel an das Geld wollen bzw. damit sie ein mögliches Testament meiner Tante vernichten können.
Meine Tante hätte niemals gewollt, dass diese beiden Männer ihre Fürsorge übernehmen. Sie hatte nur noch Kontakt zu meiner älteren Tante, zu mir und meiner Mutter (Exfrau ihres Bruders). Keine Kinder, keinen Ehemann, keine engeren Freunde.
Was kann meine Tante nun machen? Sie hat Beschwerde bei Gericht eingelegt und die Ärzte angewiesen keine Sachen wie Hausschlüssel herauszugeben. Aber es kann doch nicht sein, dass mein Onkel (der beim Gericht lügt und erzählt wie sehr er seine kleine Schwester doch liebt) einfach die Betreuung übernehmen kann? Gibt es rechtliche Schritte, die wir unternehmen können?
Tysja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2014, 20:49   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Gibt es rechtliche Schritte, die wir unternehmen können?
Nein, da ihr nicht betroffen seid. Ihr könnt dem Gericht aber natürlich eure Bedenken und die familiäre Vorgeschichte mitteilen. Wahrscheinlich wird das Gericht dann einen Berufsbetreuer bestellen wenn die Familie sich so uneinig ist.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2014, 00:19   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.12.2014
Beiträge: 4
Standard

Ich meine ja nicht mich als Nichte, sondern meine Tante. Es kann doch nicht angehen, dass einfach aus dem Nichts der geldgeile Bruder ums Eck kommt, bei Gericht "Hier!" schreit und dann im Handumdrehen das Betreuungsrecht zugesprochen bekommt. Obwohl mehrere Leute bezeugen können, dass es das Letzte gewesen wäre, was meine Tante wollte. Und obwohl ihre Schwester sich ja auch als Betreuerin melden würde bzw. das auch getan hat.
Da muss man doch etwas machen können vor Gericht! Sobald mein Onkel mit einem Papier im Krankenhaus auftaucht und den Schlüssel zum Haus kriegt, ist alles weg. Und falls meine Tante doch in ein Pflegeheim muss, ist ihr Geld nicht mehr da.
Tysja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2014, 10:12   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard

Zitat:
Zitat von Tysja Beitrag anzeigen
Da muss man doch etwas machen können vor Gericht!
Hallo, agw hat doch geschrieben, was zu machen ist. Trage Deine Bedenken sofort bei Gericht vor, dann kann ein Berufsbetreuter eingesetzt werden, der neutral an die Sache herangeht. Ein Berufsbetreuer kann auch die Geschäfte des vorherigen ehrenamtlichen Betreuer überprüfen und ggfs. Geld zurückfordern, das "verschwunden" ist.

Der Fall zeigt wieder, wie wichtig eine Betreuungsverfügung sein kann. Da kann man auch vorab festlegen, wer auf keinen Fall die Betreuung erhalten soll.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2014, 14:12   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,

ergänzend zu meinem Post noch der Verweis auf § 274 FamFG.

Da läßt sich nachlesen wer beteiligt werden kann und bei welchen Verfahren.

Zitat:
Sobald mein Onkel mit einem Papier im Krankenhaus auftaucht und den Schlüssel zum Haus kriegt, ist alles weg.
Wenn er es darauf anlegt braucht er sicherlich auch keinen Betreuerausweis dazu.

Wenn das Gericht einen Betreuer bestellt ist damit ja noch gar nicht gesagt für welche Aufgabenkreise. Bei der genannten Konstellation wäre es auch möglich das der Betreuer lediglich die Gesundheitsangelegenheiten übertragen bekommt damit die medizinische Behandlung geregelt werden kann.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2014, 20:44   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.12.2014
Beiträge: 4
Standard

Das Krankenhaus hat meiner Tante zugesichert, dass sie die Handtasche meiner Tante erst herausgeben, wenn ein Betreuungsschein vorliegt. Ich hoffe sehr, dass die Schwestern und Ärzte sich daran halten. Jetzt kann ich aber natürlich auch keine persönlichen Gegenstände holen, aber da sie auf der Intensiv liegt, braucht sie ja erstmal nichts.
Ich habe einfach große Angst, dass mein Vater oder mein Onkel sich das irgendwie erschleichen und am Ende vielleicht darüber entscheiden dürfen, ob lebenserhaltende Maßnahmen abgestellt werden, nur damit sie an das Geld kommen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie sich gewaltsam Zugang zum Haus verschaffen, diesen Fall hatten wir vor zwei Jahren mit einer Großtante. Mein Vater hat damals 20.000 Euro mitgenommen, die unter dem Bett versteckt waren, wie bei alten Leuten ja manchmal üblich.
Der Anwalt meiner Tante vertritt jetzt seit zwei Tagen überraschend meinen Onkel, das Amtsgericht erteilt keine Auskunft und sagt nur, dass der Bruder der Patientin schon alles übernommen hätte und es nichts mehr zu diskutieren gäbe. Bin völlig am Ende.
Tysja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 16:08   #7
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard

Dann mach es schriftlich und werfe es in den Briefkasten des Gerichts ein mit dem Vermerk "dringlich".

Gruß Doro
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 17:57   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.12.2014
Beiträge: 4
Standard

Meine Tante war heute im Krankenhaus, um ihre Schwester zu sehen. Plötzlich ist mein Onkel aufgetaucht mit einem Schreiben seines Anwalts, dass ihm angeblich sofort die Herausgabe des Schlüssels garantiert. Nachdem die Ärzte ihm gesagt haben, dass das nicht einfach so geht, hat er versucht in das Zimmer meiner kranken Tante zu kommen. Die hat sich fürchterlich aufgeregt, musste wieder ans Beatmungsgerät angeschlossen und sediert werden. Dann hat er meiner älteren Tante gedroht, dass die Sache noch nicht vorbei wäre. Das Schreiben des Anwalts hat der Arzt weggepackt und meiner Tante nicht eine einzige Sekunde gezeigt.
Beschwerde bei Gericht ist eingelegt. Meine Tante ist aus dem künstlichen Koma aufgewacht, sie kann nicht sprechen, ist aber offensichtlich geistig voll da. Er hat gesagt, er wird sich heute Abend auf jeden Fall Zutritt zum Haus verschaffen, so oder so. Macht er sich damit strafbar? Was können wir tun???
Tysja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2014, 09:53   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

ich weise auch auf meine Vorredner hin.

Wenn er sich Zugang zu dem Haus verschafft, ohne dafür eine Berechtigung zu haben, ist das Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, etc. Du kannst ja bei der Polizei mal melden, dass er das angekündigt hat.
sonnenandrea ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39