Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung auf eigenen Wunsch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moinsen!
Der Fall in aller Kürze beschrieben:
Junge Frau mit Borderline-"Label". Seit 2012 psychiatrieerfahren. Manipulativ und spaltend, noch mehr, als ...
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15.12.2014, 15:21 | #1 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Unterbringung auf eigenen Wunsch
Moinsen!
Der Fall in aller Kürze beschrieben: Junge Frau mit Borderline-"Label". Seit 2012 psychiatrieerfahren. Manipulativ und spaltend, noch mehr, als man bei dem Krankheitsbild erwarten kann. Dabei ist sie intelligent und im Auftreten durchaus symphatisch. Sie hatte bereits Betreuung, die sie mitte letzten Jahres nach langem Kampf erst aufheben ließ und Ende letzten Jahre nach langem Kampf neu einrichten ließ. Anfange diesen Jahres habe ich sie dann "geerbt". Eines der Hauptprobleme ist eine anscheinend über Jahre andauernde Mißbrauchs- und Mißhandlungsgeschichte durch einen satanistischen Zirkel. Beweise kann bzw. will sie nicht liefern, die Organe der Justiz sind ohne hinreichenden Anfangsverdacht und Hinweise handlungsunfähig. Auch wenn ich geneigt bin ihr zu glauben, bin ich so in diesem fast einen Jahr in dieser Sache keinen Schritt weitergekommen. Meine Vorbetreuer übrigens auch nicht. Freiwillige Schutzangebote wie Frauenhaus oder Wohnheim lehnt sie mit der Begründung ab, dass sie aufgrund ihrer Konditionierung auf jeden Fall diesen Zirkel aufsuchen würde, wenn sie denn die Möglichkeit hat. Freiwillige Aufnahmen in der örtlich zuständigen Psychiatrie sind nicht möglich, da die Klinik nach diversen Vorfällen mit ihr ein Hausverbot ausgesprochen hat (verbrannte Erde). Auch an der Front sind wir trotz Kontakt zum Patientenfürsprecher nicht weiter gekommen. Meine Vorbetreuer übrigens auch nicht. Schutzeinweisung nach PsychKG hat sie dutzendfach gemacht, z.T. einfach berechtigt, z.T. bewusst/manipulativ als einzige Möglichkeit einer Aufnahme. Ich habe bisher KEIN Aufenthaltsbestimmungsrecht und war eigentlich ganz froh drüber. Nun bekniet sie mich wieder mit der Bitte, die Aufenthaltsbestimmung und einen "Tagesbeschluss" für ein nahendes bedrohliches Datum zu beantragen. Ich bin mir in meiner Haltung nicht wirklich sicher. Zum einen verstehe ich ihre Not und kann ihr keine wirkliche Alternative anbieten. Zum anderen würden Kurzbeschlüsse an der Situation nichts grundlegendes verändern und ich stünde alle paar Wochen vor dem gleichen Problem. Fraglich ist für mich auch, ob ich die überhaupt durchkriege mit einer Begründung wie: "Sie hat Angst vor Mißbrauch und Mißhandlung, will aber nicht ins Frauenhaus, weil das ja nichts bringt" Die Richterin ist über den Sachverhalt informiert, kennt die Betreute seit langem. Bisher waren wir konform mit der Meinung zur Aufenthaltsbestimmung. In einem unserer letzten Gespräche ging es eher um die Frage: Nicht unterbringen oder dauerhaft unterbringen. Brauche Input
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15.12.2014, 20:08 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin moin
Borderliner sind hartes Brot und ein Wahnsinnstrainingsfeld für das eigene dicke Fell. So oder so, Du wirst genug zu tun und auszuhalten haben. Wenn Du einen guten Draht zu der zuständigen Richterin hast, die die Betreute schon länger kenn dann bitte sie um ein Gespräch, damit Du Dir klar machen kannst, in welche Richtung Du weitermachen willst (keine Aufenthaltsbestimmung oder volles Programm). Dass Deine Betreute manipulativ und spaltend ist, gehört zum Borderline. Dass sie dabei auch noch intelligent und im Auftreten sympathisch ist, macht das Ganze nicht einfacher und ist vor allem kein Gegensatz, eher eine Technik - ihre Technik. Sei doch einfach auch freundlich und biete ihr aber nur die HIlfe an, Wege aufzuzeigen. Sie muss alle Wege gehen (nicht Du). Sie kann im Prinzip alles, aber sie beherrscht die Technik alles was sie selber tun müßte auf andere abzuwälzen. Das sind die Klammeräffchen, die Du wieder auf ihre Schultern zurücksetzen mußt, sonst kommst Du um vor Arbeit - und schlechtem Gewissen, nicht genug getan zu haben. (Das Vermitteln von schlechtem Gewissen ist absolutes Grund-Know-How von Borderlinern!!!). Viel Erfolg wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.12.2014, 19:46 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 25
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Moin moin,
mir fällt da noch eine Autorin zu ein, die zu diesem Phänomen (satan. Kulte, multiple Persönlichkeiten) einiges publiziert hat, Michaela Huber. Hinzuweisen wäre in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit einer Psychotherapie, in der u.a. auch Konditionen "gelöscht" werden könnten, vielleicht können Opferhilfeberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt da weiter helfen. Das von dir geschiderte Dilemma der Frau wird bei Nichtbehandlung immer wieder auftauchen. Viel Glück Jakoba |
20.12.2014, 08:49 | #4 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 157
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Hallo,
ja schwieriger Fall: Ambivalenz, Manipulation, Übertragung, Helfen-Wollen..... Gutgemeinter Rat: Nimm einen Schritt Abstand und betrachte dich und die Situation möglichst sachlich. Und dann, wie meine Vorgängering sagt: Entscheide dich, was DU willst. Volles Programm oder so laufen lassen. Schöne Feiertage! |
20.12.2014, 10:59 | #5 |
Held der Arbeit
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Danke für die Rückmeldungen
In diesem Fall hilft mir mein angebohrenes Phlegma.
Sie läuft und läuft ... und hat sich tatsächlich für Weihnachten eine brauchbaren Plan überlegt. Ich werds ja erleben ..
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