Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss zur Kontoauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen
ich habe eine kleine Frage:
ich habe für meine Betreute den Beschluss zur Kontoauflösung erhalten heute aber bin ...
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16.12.2014, 09:33 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
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Beschluss zur Kontoauflösung
Guten Morgen
ich habe eine kleine Frage: ich habe für meine Betreute den Beschluss zur Kontoauflösung erhalten heute aber bin leicht verwirrt....ich erreiche bei der Betreuungsbehörde niemand weswegen ich bitte eure Hilfe brauche. In dem Beschluss steht das mir die Kündigung des Girokontos die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt wird und das der Beschluss erst mit Rechtskraft wirksam wird. Wie darf ich das verstehen? Kommt da noch was vom Amtsgericht? Das ist mein erste Kontoauflösung..bitte habt Nachsicht Viele Grüße Jade |
16.12.2014, 10:25 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Moin,
da musst du abwarten bis der Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk bei dir ist. Vorher kannst du noch nichts auflösen. Das Gericht wird dir den noch zustellen wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Das gilt aber nicht nur bei Kontoauflösungen sondern auch bei anderen Beschlüssen. Gruß, Andreas
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16.12.2014, 10:59 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
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Danke agw,
dann gedulde ich mich noch ein bissl ... und weiß es dann in Zukunft. Viele Grüße jade |
16.12.2014, 18:19 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Jade
So ein Beschluss des Betreuungsgerichtes wird erst nach drei (oder zwei) Wochen rechtskräftig. Das hängt mit den Widerspruchsfristen zusammen. Machne Gerichte versenden dann den Beschluss noch mal und dann ist da ein "Rechtskraftsvermerk" drauf. Manche anderen Gerichte versenden den Beschluss nicht noch mal mit dem Vermerk. Du kannst bei Deinem Gericht anrufen und Fragen, ob der Beschluss noch mal versendet wird oder ob es das Gericht nicht tut. Dann weißt Du es. Als Neuling wird man Dir die Frage nicht übelnehmen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.12.2014, 20:57 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Münster
Beiträge: 13
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Kurze Frage hierzu: Was macht ein Gericht, wenn es den Beschluss nicht noch einmal mit Rechtskraftvermerk versendet?
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Viele Grüße aus Münster Tobias |
17.12.2014, 19:19 | #6 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Tobias
Zitat:
Sofern die Stelle, bei der Du den Beschluss vorlegen mußt, sich nicht beklagt, brauchst Du Dich auch nicht daran stören. Dein Anliegen klappt ja schließlich. Wenn doch, dann mußt Du das Gericht anschieben, dass es Dir einen Beschluss mit Rechtskraftvermerk zusendet. MfG Imre
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