Dies ist ein Beitrag zum Thema besondere Konstellation Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Greift in folgendem Fall der Einwilligungsvorbehalt?:
Betreuter, 46 Jahre alt, mein einziger Aufgabenkreis ist die Vermögenssorge. Es wurde ein Einwilligungsvorbehalt ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
17.12.2014, 14:33 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
|
besondere Konstellation Einwilligungsvorbehalt
Greift in folgendem Fall der Einwilligungsvorbehalt?:
Betreuter, 46 Jahre alt, mein einziger Aufgabenkreis ist die Vermögenssorge. Es wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Der Betreute leiht sich ohne mein Wissen einen Anhänger bei einem Leihhändler aus. Er schließt keine Versicherung ab. Es kommt zu einem Schadensfall, der Verleiher verlang 1.500 € Reparaturkosten. Ich verweigerte meine Zustimmung zum Leihgeschäft, wusste aber zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem vorliegenden Schaden. Nun die Frage: Muss mein Betreuter bezahlen? Schöne Grüße Klima |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|