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Ann 18.12.2014 11:42

Vollstreckung einer Geldstrafe
 
Wie bereits angedroht habe ich ein paar Fragen bzgl. einer ehrenamtlichen Betreuung, die ich übernommen habe. Es geht um einen Drogenabhängigen für den ich die Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten habe sowie die Vertretung vor Behörden. Bisher habe ich es noch nicht einmal geschafft mit dem Betreuten zu sprechen. Sein Handy ist dauernd aus und er meldet sich nicht. Er bekommt ALG II und hat keine Meldeadresse (wohnt halb offiziell bei seiner Mutter) und muss wöchentlich beim Arbeitsamt vorsprechen, um die Leistungen zu erhalten. Ich weiss wieviel er auf dem Konto hat, und welche Leistungen er vom Amt bekommt. Er hat wohl viele Schulden über die ich allerdings keinerlei Überblick habe. Nun bekomme ich von der Mutter die Nachricht, dass heute eine Frist zur Zahlung an die Staatsanwaltschaft abläuft. Es handelt sich hierbei um die Beitreibung einer gegen meinen Betreuten erlassenen Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm schon mal eine Stundung gewährt und bereits gemahnt.

Nun habe ich gerade der Staatsanwaltschaft angezeigt, dass ich die Betreuung übernommen habe und ich mir gerade einen Überblick über sein Vermögen verschaffe und habe die Staatsanwaltschaft gebeten jetzt noch keine Vollstreckungsmassnahmen durchzuführen.

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft ja kein normaler Gläubiger. Es handelt sich um eine Verurteilung wegen einer Straftat und nicht um "normale" Schulden. Da kann man doch die Vollstreckung nicht einfach ablehnen. Ich bin ich mir nicht sicher, ob die ich monatlichen Betrag nun einfach zahlen soll (eigentlich hat der Betreute nur die Hartz IV Leistungen also kein Geld, es geht um 20 Euro pro Monat und er bekommt 90Euro pro Woche) oder sagen soll, geht nicht. Dann würde die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht ja wohl die Ableistung von Sozialstunden anweisen. Liegt das innerhalb meine Befugnisbereiches so ganz ohne Absprache? Kann ich da sonst noch was machen? Einfach nur nichts machen geht ja auch nicht. Oder könnte ich mich darauf zurückziehen, dass der Betreute nicht zu erreichen ist. Im Moment ist er gerade im Krankenhaus und wird operiert. D.h. ich könnte ihn in den nächsten Tagen "stellen". Aber ist das der richtige Weg für eine Betreuung? Dem Betreuten hinterher laufen? Ich bin diesbezüglich etwas verwirrt.

K.Wagner 18.12.2014 18:15

Willkommen im Club!
 
Justizsachen sind meine liebsten Forderungsangelegenheiten :mad2:

Staatsanwaaltschaft melden ist immer gut, denn das schafft Zeit.
Kompetente Ansprechpersonen sind in der Regel die zuständigen Rechtspfleger. Oft lassen die sich mit ihren Entscheidungen eine Woche länger Zeit, wenn ein frisch bestellter Betreuer anruft.

Dein Bauchgefühl zur Forderung ist genau richtig:

Geldstrafen und Strafbefehle sind keine normalen Rechnungen, weil sie grundsätzlich deinen Betreuten mit Haft bedrohen. Die Schuldnerberater reden da gerne von Primärverbindlichkeiten (Neben Miete und Energie) und setzen da ganz klare Prioritäten.
Einfach die Forderung verweigern macht gar keinen Sinn, weil die Justiz im Zweifelsfall einfach entscheidet.

Eine Ratenzahlung ist ebenso wie die Wandlung in einer Arbeitsauflage aus Sicht der Justiz eine Zahlungserleichterung und muss beantragt werden. Von alleine kommt nur ein Stellungs- oder später ein Haftbefehl.

Einfach und ohne Absprache handeln zu Beginn einer Betreuung finde ich auch eher ungünstig, gerade wenn es um Finanzen geht.

Wenn Du ihn "stellen" kannst dann tu das. Dieses Hinterhelaufen passiert mir immer wieder, gerade zu Beginn und gerade bei bestimmten Klientengruppen.

Dein Betreuter hat nur 3 Möglichkeiten (außer Flucht ins Ausland):
1. Abzahlen
2. Abarbeiten
3. Absitzen
Die Entscheidund darüber trifft er selbst.

Nenne ihm genau diese drei Möglichkeiten, wobei Arbeit wohl erst einmal ausfällt.

20€ im Monat sind 5€ in der Woche.
Ist ihm das seine Feiheit wert? (wahrscheinlich)

Wenn nicht, dann hat er eine Entscheidung getroffen, die ich dann auch akzeptieren würde. Für die Arbeitsbeziehung ist es manchmal besser, hinterher zusammen die Scherben aufzusammeln.

Klingt nicht so nach einem typischen Fall für ehrenamtliche Betreuung.

Viel Erfolg...

Ann 19.12.2014 09:18

Danke schön K. Wagner. Werde ihn im Krankenhaus heimsuchen und ihn vor die Wahl stellen. Habe mir auch schon überlegt, die Betreuung zurückzugeben, da ich meine, dass ich das, was alles anfällt, gar nicht leisten kann neben meinem normalen Beruf. Ich kann da nicht einfach so springen und den Betreuten im Kreis suchen. Oder von ex auf hopp sofort Gewehr bei Fuß stehen, wenn neue Schulden oder sonstige Probleme auftauchen. Es gibt eine Anwesenheitspflicht im Büro meines Arbeitgebers ;) Meine andere Betreuung verläuft ganz anders. Da kooperiert der Betreute, was die Sache unvergleichlich viel einfacher macht.

Imre Holocher 19.12.2014 22:25

Hallo Ann

Du bist ganz schön mutig, wenn Du einen mehr oder weniger obdachlosen Drogi betreust. Mit denen zu Arbeiten ist selbst für Profis ein sehr hartes Brot. Wenn Du Dich entscheiden solltest, die Betreuung abzugeben, brauchst Du Dir deshalb kein schlechtes Gewissen zu machen.

Ich halte es eher für eine Unverfrorenheit, mit Menschen dieser Personengruppe ehrenamtliche Betreuer zu verheizen.

MfG

Imre

sonnenandrea 20.12.2014 09:35

Hallo,

ich finde auch, dass gerade solche Betreuungen, wo man als Betreuerin nicht "gewünscht" ist, eher etwas für Berufsbetreuer sind. Und dann auch noch mit Straftaten, Wohnungslosigkeit, etc...

Das ist happig!:nein:

Schöne Feiertage!

Ann 30.12.2014 20:51

Dank euch. Werde im Januar den Antrag auf meine Entlassung stellen. Ich denke, der Betreute braucht wirklich jemand, der das professionell macht. Ich kann dem weder zeitlich noch fachlich gerecht werden. Guten Rutsch und ein frohes Neues :)


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