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Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! Ist Ergänzungsbetreuer das Gleiche wie Ersatzbetreuer? Die erwachsene Tochter meiner Lebensgefährtin steht unter Betreuung (Ich bin nicht der ...


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Alt 18.12.2014, 14:03   #1
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Registriert seit: 17.12.2014
Beiträge: 2
Standard Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer?

Hallo zusammen!

Ist Ergänzungsbetreuer das Gleiche wie Ersatzbetreuer?

Die erwachsene Tochter meiner Lebensgefährtin steht unter Betreuung (Ich bin nicht der Vater). Meine LGin ist die Betreuerin, ihre Tochter lebt in ihrem Haushalt. Ich bin schon vor Jahren zum Ersatzbetreuer bestellt worden, damit die Betreuung gesichert ist, falls meine LGin sie aus irgendwelchen Umständen nicht ausführen kann. Bisher haben wir das zum Glück noch nie gebraucht.

Nun haben wir aber das hinreichend bekannte Problem mit den Wohnkosten in der Grundsicherung, d.h. es muss ein Untermietvertrag zwischen meiner LGin und ihrer Tochter geschlossen werden, sonst werden vom Grundsicherungsamt die anteiligen Wohnkosten nicht mehr gezahlt.

Dazu ist bekannt, dass ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden muss, da meine LGin ja sonst einen Vertrag mit sich selber schliessen würde, der automatisch nichtig wäre.

Bin ich als Ersatzbetreuer auch automatisch Ergänzungsbetreuer? Ist das das Gleiche? Oder muss ich mich für diesen Mietvertrag zusätzlich zum Ergänzungsbetreuer bestellen lassen?

Viele Grüße vom Krümelmonster
Kruemelmonster ist offline  
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Alt 18.12.2014, 22:04   #2
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Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Meines Wissen ist ein Ergänzungsbetreuer nicht gleich mit dem Ersatzbetreuer. Der Ergänzungsbetreuer wird vom Gericht extra bestellt, und hat nur eine klar umgrenzte Aufgabe. Ich kenne das bisher nur von Hausverkäufen. Da ist es meist ein Rechtsanwalt. Er muss zum Einverständis des Betreuers nochmal extra sein Einverständis geben.

Gruß
Lotte

PS: Ich finde die Konstellation Betreuer und Ersatzbetreuer etwas ungewöhnlich. Was ist denn, wenn ihr beide mal in Urlaub fahen möchtet?
die_lotte ist offline  
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Alt 19.12.2014, 09:25   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 17.12.2014
Beiträge: 2
Standard

Hallo Lotte,

danke für deine Info. Dann muss das Gericht wegen der zusätzlichen Bestellung zum Ergänzungsbetreuer für den Abschluss eines Untermietvertrages angeschrieben werden.

Zitat:
PS: Ich finde die Konstellation Betreuer und Ersatzbetreuer etwas ungewöhnlich. Was ist denn, wenn ihr beide mal in Urlaub fahen möchtet?
Dann ist entweder die Betreute dabei, oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Wir sind dann aber jederzeit erreichbar. Die Konstellation wurde gewählt, weil die Betreute Person nur uns Beiden wirklich vertraut.

Die Ersatzbetreuung wurde nur für den Fall einer z.B. längeren Erkrankung der Hauptbetreuerin vorsorglich eingerichtet

Gruß vom Krümelmonster
Kruemelmonster ist offline  
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