Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen!
Ist Ergänzungsbetreuer das Gleiche wie Ersatzbetreuer?
Die erwachsene Tochter meiner Lebensgefährtin steht unter Betreuung (Ich bin nicht der ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.12.2014
Beiträge: 2
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Hallo zusammen!
Ist Ergänzungsbetreuer das Gleiche wie Ersatzbetreuer? Die erwachsene Tochter meiner Lebensgefährtin steht unter Betreuung (Ich bin nicht der Vater). Meine LGin ist die Betreuerin, ihre Tochter lebt in ihrem Haushalt. Ich bin schon vor Jahren zum Ersatzbetreuer bestellt worden, damit die Betreuung gesichert ist, falls meine LGin sie aus irgendwelchen Umständen nicht ausführen kann. Bisher haben wir das zum Glück noch nie gebraucht. Nun haben wir aber das hinreichend bekannte Problem mit den Wohnkosten in der Grundsicherung, d.h. es muss ein Untermietvertrag zwischen meiner LGin und ihrer Tochter geschlossen werden, sonst werden vom Grundsicherungsamt die anteiligen Wohnkosten nicht mehr gezahlt. Dazu ist bekannt, dass ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden muss, da meine LGin ja sonst einen Vertrag mit sich selber schliessen würde, der automatisch nichtig wäre. Bin ich als Ersatzbetreuer auch automatisch Ergänzungsbetreuer? Ist das das Gleiche? Oder muss ich mich für diesen Mietvertrag zusätzlich zum Ergänzungsbetreuer bestellen lassen? Viele Grüße vom Krümelmonster |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Meines Wissen ist ein Ergänzungsbetreuer nicht gleich mit dem Ersatzbetreuer. Der Ergänzungsbetreuer wird vom Gericht extra bestellt, und hat nur eine klar umgrenzte Aufgabe. Ich kenne das bisher nur von Hausverkäufen. Da ist es meist ein Rechtsanwalt. Er muss zum Einverständis des Betreuers nochmal extra sein Einverständis geben.
Gruß Lotte PS: Ich finde die Konstellation Betreuer und Ersatzbetreuer etwas ungewöhnlich. Was ist denn, wenn ihr beide mal in Urlaub fahen möchtet? |
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#3 | |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.12.2014
Beiträge: 2
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Hallo Lotte,
danke für deine Info. Dann muss das Gericht wegen der zusätzlichen Bestellung zum Ergänzungsbetreuer für den Abschluss eines Untermietvertrages angeschrieben werden. Zitat:
Die Ersatzbetreuung wurde nur für den Fall einer z.B. längeren Erkrankung der Hauptbetreuerin vorsorglich eingerichtet Gruß vom Krümelmonster |
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