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Hilfe zu Wohngemeinschaft / Kostenübernahme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zu Wohngemeinschaft / Kostenübernahme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebes Forum, ich entschuldige schonmal im Voraus meine laienhafte Ausdrucksweise und hoffe ihr könnt mir helfen oder ein paar ...


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Alt 18.12.2014, 14:32   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 17.12.2014
Beiträge: 1
Standard Hilfe zu Wohngemeinschaft / Kostenübernahme

Hallo liebes Forum,

ich entschuldige schonmal im Voraus meine laienhafte Ausdrucksweise und hoffe ihr könnt mir helfen oder ein paar Tipps geben :-)

Ich lebe seit einem Jahr mit meiner Freundin zusammen, sie hat ihr Studium vor 3 Monaten abgebrochen, und ich bin normal erwerbstätig mit schlecht bezahltem Vollzeitjob.
Ihre einzigen Einnahmen bestehen aus Unterhaltsvorschuss (1. Kind von einem anderen Mann) und Kindergeld.

Wir bekommen kein KITA-Geld weil es heisst, wir wären eine Wohngemeinschaft, und so müsse ich dafür aufkommen...

Nun habe ich überall gelesen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft erst dann gilt, wenn man mindestens 2 oder 3 Jahre zusammenlebt, und das ein gemeinsames Bett oder ein gemeinsamer Kühlschrank eben noch kein Grund für eine eheähnliche Gemeinschaft sind, und dass ich rechtlich nicht verpflichtet bin für sie aufzukommen.

Wir haben mittlerweile ganz arge finanzielle Nöte, und ich suche nach einem Ausweg für uns. Ist es in diesem Staate Deutschland wirklich so grausam, dass sie ausziehen muss und wir unsere Beziehung getrennt leben müssen (weil sie dann eine Wohnung bezahlt bekommt), weil es sonst hinten und vorne nicht reicht??? :-(

Welche Mittel könnten wir beziehen? Ist es möglich dass sie die halbe Miete bezahlt bekommt, wenn anerkannt wird dass es sich eben nicht um eine eheähnliche Beziehung handelt?
Sebastian1982 ist offline  
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Alt 18.12.2014, 17:10   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Sebastian1982,

ich glaube du bist hier falsch. Wir sind ein Forum zum Thema rechtliche Betreuung nach §1896 BGB. Damit hat deine Frage so überhaupt nichts zu tun.

Wenn du Infos zu sozialhilferechtlichen Themen willst kannst du es z.B. bei Tacheles e.V. mal probieren.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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