Dies ist ein Beitrag zum Thema 1000 Euro vom Taschengeldkonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen!
Ich habe vom Heim eine Einverständniserklärung zur Verwendung von Taschengeld einer Heimbewohnerin bekommen Normalerweise sind das kleine Beträge ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Hallo zusammen!
Ich habe vom Heim eine Einverständniserklärung zur Verwendung von Taschengeld einer Heimbewohnerin bekommen Normalerweise sind das kleine Beträge zum Kauf von Kleidung, oder einen Ausflug. Nun sendet mir das Heim aber eine Anfrage über 1000 Euro. Verwendung: Kleidung, Dekoration, Parfüm und CDs. Es ist mehr als genug Geld auf dem Taschengeldkonto vorhanden, denn es handelt sich bei der Betreuten um eine schwer geistig behinderte, bettlägrige junge Frau, die sich selbst dazu nicht äußeren kann und ihr Taschengeld kaum nutzen kann. Ich habe daher kein Problem, den Betrag zu genehmigen, da ich einen Missbrauch ausschließen kann. Die Frage ist mehr, darf ich das einfach so genehmigen? Oder benötige ich hierzu eine Genehmigung des Gerichts? Bis zu welcher Summe darf ich ohne Genehmigung das Einverständis geben? Gruß Lotte |
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#2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,927
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Hallo Lotte,
Für ein Barbetragskonto brauchst du keine Genehmigung. Lediglich Verfügungen von Sparkonten bedürfen der Genehmigung. Gruß, Andreas
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#3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Lotte,
der erste Teil des Satzes mag stimmen. Zitat:
Wie wird das in der Runde geshen? Vielleicht bin ich ja auch nur zu misstrauisch. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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Hallo,
die 1000 Euro kannst du genehmigen aus rechtlicher Sicht. Grundsätzlich ist es doch schön, wenn sich die Pflegenden so um das Wohl sorgen. Ich würde beim nächsten Besuch mal optimistisch nachfragen. Auf jeden Fall Belege vorlegen lassen (ist eigentlich selbstverständlich) und dann siehst du ja auf Dauer, ob die Sachen auch bei der Betreuten bleiben. Ist das Thema Schonvermögen (2600 Euro) vielleicht der Grund für die Ausgaben? Ansonsten nenne ich es gerne "Eigengeld". Taschengeld ist das, was meine Kinder kriegen. Schöne Feiertage! |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich habe mit dem Heim und der Station Rücksprache gehalten.
Der Grund ist, dass der Wäscheservice neu geregelt ist, die Station wäscht nicht mehr selbst sondern gibt es nun in eine Zentralwäscherei. Es müssen daher von vielen Kleidungsstücken z.B. Schlafanzügen, größere Anzahlen angeschafft werden, da die Betreute pro Woche ca 10 bis 12 Schlafanzüge benötigt. Ich bedankem ich für die zahlreichen Rückmeldungen, es ging mir vor allem ob ich einen solchen Betrag ohne Gericht genehmigen kann. Ich werde die Summe nach der Rücksprache genehmigen. Ich wünsche euch allen schöne Festtage und einen Guten Rutsch. Grüße Lotte |
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#6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,098
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Hallo Lotte
Augen auf! Dass eine Heiminterne Wäscherei zu macht und die Arbeit outgesourced wird, kommt des öfteren vor. Dann msen eben Namensschildchen in die Klamotten rein. Das ist im Prinzip OK. Diese Namensschildchen werden inzwischen nicht mehr genäht, sondern aufgebügelt und kostet inkl. Arbeit, Material und Maschinen nicht mehr als 0,50 € pro Wäscheteil. Wenn dafür die ganzen Tausend € verwurstet werden, würde ich mindestens auf echt-goldene Namensschilder bestehen. Sonst wird beschissen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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