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Schmerzensgeld = Schonvermögen?!?!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schmerzensgeld = Schonvermögen?!?! im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe da ein etwas verzwicktes Thema. Ich versuche das mal zu erklären. Also mein Sohn Rene`hat mit 4,5 ...


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Alt 19.12.2014, 10:22   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.12.2014
Beiträge: 4
Standard Schmerzensgeld = Schonvermögen?!?!

Hallo, ich habe da ein etwas verzwicktes Thema.
Ich versuche das mal zu erklären.
Also mein Sohn Rene`hat mit 4,5 Monaten eine schwere Lungenentzündung bekommen, war in einem Krankenhaus in Behandlung und dort wurde ihm von einer Ärztin im Praktikum (AiP) ein Medikament eingegeben, welches in dieser Art gar nicht auf dem Markt ist (Apo hat es selbst hergestellt), welches überdosiert war und dann hat keiner reagiert. Es kam zu einer folgenschweren Sauerstoffunterversorgung über mehr als 24 Stunden. Mein Sohn ist seit dem geistig schwerstbehindert (GdB 100%), keine Aussicht auf Verbesserung.
Es kam dann zu einer Prozessflut wobei ein Gutachten dem nächsten folgte. Kurz gesagt, wir haben uns dann nach sieben Jahren auf einen Vergleich(!) geeinigt. Es kam zu einer Einmalzahlung seitens der Versicherer des Krankenhauses.
Nun ist das 18 Jahre her. Mein Sohn ist jetzt erwachsen. Es hat sich in der ganzen Zeit keiner außer mir um meinen Sohn gekümmert, oder auch nur mal nachgefragt, was nun mit dem Geld ist.
Jetzt musst ich die Betreuung beantragen. Die Probleme fingen an.
Wo ist das Geld, was wurde in den letzten 10 Jahren damit gemacht, etc. Gut, das konnte ich alles noch nachweisen, zumal der Prüfer auch sehr kulant war. Woher soll ich denn Wissen, dass ich 10 Jahre jede noch so kleine Rechnung nachweisen muss?
Okay, das Thema, inklusive Hausumschreibung, weil das ja mein Sohn bezahlt hat, war durch.

Nun kommt es. Jetzt soll mein Sohn für 2014/ 15 knapp 1000€ für eine Entschädigung (für ein ärztliches Gutachten- das kann ich ja noch einsehen) und die Jahresgebühr bei einer Dauerbetreuung bezahlen. Die Jahresgebühr laut GNotKG.
Gegen diese Kostenrechnung hatte ich nun eine Erinnerung (was`n das? ich fange noch an Jura zu studieren) eingelegt.
Jetzt wurde diese zurückgewiesen.
Was ich jetzt überhaupt nicht verstehe:
Laut BGB und SGB ist ein Schmerzensgeld Schonvermögen und darf nicht angerechnet werden, und zwar so gar nicht. Das Heißt, obwohl mein Sohn nun das Geld hat, bekommt er (das ist auch noch nicht durch!) Grundsicherung.
Das Schmerzensgeld wurde doch für den erlittenen Schaden gezahlt, und damit eine gewisse Genugtuung gegeben ist. Nun soll mein Sohn nochmal bestraft werden?
Wer kann mir nun weiterhelfen? Eine Beschwerde habe ich schon fristgerecht eingelegt, aber ich weiß nun nicht weiter.Ich wäre für Hilfe echt Dankbar.....
RenesMama ist offline  
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Alt 20.12.2014, 08:42   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
Standard

Hallo,
das weiß ich leider auch nicht. Wenn der Becheid kommt und du das Geld immer noch zahlen sollst, würde ich mich zur Not mit Beratungsschein an einen Anwalt wenden.
Schöne Feiertage!
sonnenandrea ist offline  
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Alt 20.12.2014, 17:20   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Wenn das Gericht nach dem GNotKG Gebühren erhebt, scheint es den Betreuten für vermögend zu halten. Dem würde ich entgegen halten, dass das Vermögen ausschließlich Restbestände des damals erhaltenen Schmerzensgeldes ist (wenn sonst kein eigenes Einkommen da war?) und derzeit Grundsicherung beantragt ist. Das Ergebnis dieses Antrages möge doch bitte abgewartet werden.

Allerdings wirst Du möglicherweise auch um die Grundsicherung kämpfen müssen, da Sozialämter ein Schmerzensgeld gerne nach einer Weile mal nur noch als normales Vermögen anerkennen wollen.
Wohl weil sich das Schmerzensgeld im Laufe der Zeit mit sonstigen Einnahmen vermischt hat und ausgegeben wurde.
Um das zu verhindern ist es sinnvoll das Schmerzensgeld auf einem Extra-Konto (z.B. Sparbuch) anzulegen und nur für entsprechende Entschädigungszwecke zu verwenden. Das Schmerzensgeld bei der Bank ungenutzt vergammeln zu lassen ist auch nicht der Brüller.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.12.2014, 22:04   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.12.2014
Beiträge: 4
Standard

Vielen Dank, dann habe ich wohl erstmal alles richtig gemacht...dann warte ich jetzt mal die Antwort vom Gericht ab...
LG Rene's Mama
RenesMama ist offline  
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Alt 08.11.2021, 20:32   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.11.2021
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

ich bin neu hier...

mich würde dieses Thema mal interessieren, wie es damals ausgegangen ist mit der Kostenrechnung für die Dauerbetreuung.
Wir haben den selben Fall...Unser Kind hat Schmerzensgeld aufgrund des Geburtsschadens erhalten und nun wird dieses als Grundlage für die Jahresgebühr zu Grunde gelegt...
Finde nirgends eine Auskunft hierzu...nur, dass im BGB und SGB Schmerzensgeld als Schonvermögen gilt....
Schnatti1974 ist offline  
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Alt 08.11.2021, 22:24   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Gerichtsgebühren im Betreuungsverfahren richten sich nach einem eigenständigen Gesetz, dem GNotKG. Daraus ergibt sich ein Vermögensschonbetrag von 25.000 €. Schmerzensgeldguthaben rechnen mit.

Übrigens ist auch im Sozialhilferecht nur geregelt, dass Schmerzensgeld im Monat des Erhaltes nicht als Einkommen zählt. Wird es angespart, sagt das Gesetz nichts dazu. Die Rspr ist aber der Ansicht, dass der Einsatz von Schmerzensgeldguthaben eine unbillige Härte darstellt.

Beim GNotKG ist mir solche Rspr leider nicht bekannt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 09.11.2021, 07:02   #7
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.11.2021
Beiträge: 2
Standard

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Schnatti1974 ist offline  
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