Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehegattenunterhalt geltend machen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
noch eine kurze Frage vor Weihnachten:
Für meinen Betreuten ist mir der Scheidungsbeschluss, mit Rechtskraftvermerk zugestellt worden.
Danach ...
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19.12.2014, 21:56 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Ehegattenunterhalt geltend machen
Hallo zusammen,
noch eine kurze Frage vor Weihnachten: Für meinen Betreuten ist mir der Scheidungsbeschluss, mit Rechtskraftvermerk zugestellt worden. Danach hat er ein Anrecht auf Rente seiner geschiedenen Frau in Höhe von monatlich € 700,--. Frage: Muss ich die geschiedene Frau zur Zahlung auffordern, also muss ich rechtlich noch etwas veranlassen oder kann ich davon ausgehen, dass diese auf das ihr bekannte Konto zahlen wird? Caro |
19.12.2014, 22:30 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Caro,
ich würde auf alle Fälle einen netten Brief mit der Forderung formulieren und das Konto benennen. Hübsch nett, aber klar. So dürfte möglicher Frieden gewahrt, aber auch Deine Absicherung für den Fall, dass die Geschiedene doch nicht so nett ist freiwillig zu zahlen möglich sein. Ich würd es jedenfall so machen. Beste Grüße Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
20.12.2014, 09:40 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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find ich gut, dann siehst du ja, wie es weiter geht.
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21.12.2014, 15:08 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Danke für eure Hinweise.
Das Verhältnis zwischen der geschiedenen Ehefrau des Betreuten und mir ist zwar recht angespannt (um es positiv zu formulieren !!), aber ich werde euren Gedanken aufgreifen und Sie in einem Anschreiben auf die Kontoverbindung hinweisen. Caro |
28.12.2014, 15:22 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Caro,
bei Deiner Formulierung "hat Anspruch auf eine Rente" denke ich jetzt weniger an eine laufendende Unterhaltsleistung, sondern eher darum , daß es sich hierbei um eine Entscheidung im Versorgungsausgleich handelt, wonach vom Rentenkonto der Ehefrau 700 € auf das Rentenkonto des Ehemanns umgebucht werden. Der Versorgungsausgleich erfolgt durch das Familiengericht immer von amtswegen. Der nacheheliche Unterhalt muß ausdrücklich beantragt werden. fwu |
29.12.2014, 14:36 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Hallo fwu,
sorry, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt: Die geschiedene Ehefrau hat nach dem Scheidungsbeschluss nachehelichen Unterhalt zu zahlen, den sie (da sie Rentnerin ist) von ihren Rentenzahlungen leistet. Ich habe ihr zwischenzeitlich eine Aufforderung zukommen lassen, diesen monatlich im Voraus auf das Konto des Betreuten zu überweisen. Mal schaun was draus wird. |
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