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Erstes Mal eine Erbausschlagung für einen Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstes Mal eine Erbausschlagung für einen Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, das ist das 1. Mal, daß ich eine Erbausschlagung machen muß, weil vermutlich das Erbe seines Vaters überschuldet ist, ...


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Alt 20.12.2014, 00:40   #1
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard Erstes Mal eine Erbausschlagung für einen Betreuten

Hallo,
das ist das 1. Mal, daß ich eine Erbausschlagung machen muß, weil vermutlich das Erbe seines Vaters überschuldet ist, laut Tochter.
Habe alleine für diesen Antrag bei Gericht 30€ zahlen müssen.
Jetzt lese ich, daß das hätte vermieden werden können, der Betreute ist nämlich mittellos.
Habe vorher die Dame vom Betreuungsverein noch angerufen, ist selbst eine Juristin, sie hat mich nicht darauf hingewiesen, auch die Rechtspflegerin vom Gericht nicht und die Dame von der Nachlassstelle auch nicht.

Meine Frage an Euch ist, habe ich die Möglichkeit dieses Geld wieder zurückzufordern. Er bekommt Eingliederungshilfe, bekommt 115 € in der Werkstatt für Behinderte und ca. 105 € Taschengeld monatlich. Darf Schonvermögen haben bis 2600 €. Seine Rente, das Wohngeld und ein Großteil seines Einkommens, gehen an den Kostenträger der Einrichtung.
Wenn ja, wie sollte ich das formulieren?

Muß dabei sagen ich bin die Mutter und habe das Geld eh vorgestreckt.
Doro ist offline  
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Alt 20.12.2014, 09:28   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

das weiß ich leider nicht, aber ich würde es einfach mal versuchen, also mit dem Bescheid dorthin gehen, wo Sie ausgeschlagen haben.

Kleine Anmerkung: Je nachdem, wie die Sachbearbeitung der Eingliederungshilfe drauf ist, müssen Sie vielleicht nachweisen, dass tatsächlich kein Erbe da war. Nur die mündliche Aussage der "Miterbin" genügt vielleicht nicht.

Schöne Feiertage!
sonnenandrea ist offline  
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Alt 20.12.2014, 18:05   #3
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard

Ja habe schon eine Aufforderung erhalten die Miterbin, meine Tochter, anzuschreiben, was ich auch getan habe wegen Aufstellung.
Geht mir nur darüber ob ich PKH beantragen sollte oder nicht. Hatte einen neuen Rechtspfleger am Telefon, der sagte nur er hatte sowas noch nicht und kennt sich nicht aus. Na ich kenn mich da auch nicht aus, stirbt ja nicht so oft ein Vater, bzw. mein Sohn hat nur einen Vater und da kein Testament vorhanden, hatte die Tochter eine Vollmacht, für was weiß ich nicht. Das hat mir der Freund von ihr gesagt, weil sie ziemlich fertig war als der Vater so unerwartet starb.

Jetzt zwischen den Feiertagen ist es sowieso schlecht am Gericht und Betreuungsverein zu erreichen.
Da das Amtsgericht nicht in meiner Stadt liegt, werde ich mal am Montag versuchen dort telefonisch jemanden zu erreichen um zu sehen wie die Lage ist. Die Rechtspfleger sind dort alle fast neu, also gerade mal eben im Job angefangen. Werde versuchen ob ich an der Gerichtskasse jemanden ereiche, am Nachlassgericht hab ich am Freitag schon angerufen, die Dame bei der ich den Antrag gestellt habe hatte frei.

Muß dazu sagen, war mein Mann aus erster Ehe, seit 35 Jahren glücklich geschieden, da war der Kontakt eh nicht mehr. Tochter war immer das Lieblingskind, Sohn eher zweites Rad am Wagen.
Hat es nie akzeptiert daß der Sohn behindert ist....weiß, ist schlimm sowas. Habe immer versucht das auszugleichen mit mehr Zuwendung und ihn auch im Behindertentestament besser bedacht als die Tochter, was sie sehr übel nimmt.

Leben ist hart und manchmal herzlich

Doro
Doro ist offline  
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