Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld auf dem Konto??? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo, ich bin seit kurzem erst gesetzlicher Betreuer eines geistig behinderten Erwachsenen.
Ich wollte mich hier nur mal kurz erkundigen, ...
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08.09.2007, 11:17 | #1 |
Gesperrt
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Ort: Inzell
Beiträge: 1
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Geld auf dem Konto???
hallo, ich bin seit kurzem erst gesetzlicher Betreuer eines geistig behinderten Erwachsenen.
Ich wollte mich hier nur mal kurz erkundigen, wieviel Geld ein solcher Mensch auf seinen Konten besitzen darf. Denn ich habe gehört, dass ab einem bestimmten Betrag, der Bezirk die Kosten streicht und der Mensch diese selbst tragen muss. Weiß jemand, wie hoch dieser Betrag ist??? Vielen DAnk, Gruß Stefan |
08.09.2007, 16:53 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Russelkevin,
es gilt die Grenze des Schonbetrags von insg. 2.600 Euro sowohl auf dem Taschengeldkonto wie auch auf sonstigen Konten. Gruß Heinz |
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Stichworte |
schonbetrag, schonbetrag sozialhilfe, schonvermögen |
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